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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless- a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen  
b) Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 33. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 10.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:32 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 10. Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Splessa) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass zur Planänderung keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden sind. zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster und stellt gleichzeitig fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)