Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath- a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

öffnen download melden Dateigröße: 6,5 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 33. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 10.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:32 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 11. Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Ratha) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 12) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath eine Abwägung durchzuführen und über die als Anlage 9 beigefügten Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath zu fassen und den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. Buchstabe a) auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)