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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- 
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- 
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 33. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 10.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:32 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 15. Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches Bürgermeister Harren weist nochmals auf die zu Beginn verteilte Ergänzungsvorlage hin, aus der eine Erweiterung des Beschlussvorschlages zu b) resultiere. Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 –9) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) eine Abwägung durchzuführen und über die als Anlage 11 beigefügten Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141/1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – der aus der in Aufstellung befindlichen 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg entwickelt ist –, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), nebst Begründung hierzu und stellt gleichzeitig fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Die Begründung ist der Niederschrift als Anlage 12 beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ergänzend zur Planzeichnung aus Gründen der Rechtssicherheit, dass die festgesetzte Trauf- und Firsthöhe wie nachfolgend aufgeführt näher definiert wird: - Die Traufhöhe wird auf max. 3,80 m ab Oberkante Erdgeschossfußboden festgesetzt. - Die Firsthöhe wird auf max. 9,00 m ab Oberkante Erdgeschossfußboden festgesetzt. Dabei darf die Sockelhöhe der Gebäude im gesamten Bebauungsplangebiet im Mittel nicht mehr als 0,35 m betragen. Bezugspunkt ist die Endausbauhöhe der Erschließungsstraße, gemessen an der Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Baugrundstücks. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)