Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
17.11.16, 09:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 261/2016
13.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2016
Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu
den Kosten des Umbaus zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten 50
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath. Kirchengemeindeverband Zülpich zu den Kosten
des Umbaus zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung
in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten 50, einen Zuschuss in Höhe von 14.775,00 € zu gewähren.
Begründung:
Der Kath. Kirchengemeindeverband Zülpich bittet mit Antrag vom 25.05.2016 um Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus zur Schaffung von 3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in
der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Lövenich, Im Tiergarten 50.
-2Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193) und 05.10.2016
(V 233) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Zülpich auf 14.774,10 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 14.775,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
14.775,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
13.300,00 €
1.475,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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