Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
25.01.17, 17:05
Aktualisiert
25.01.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 291/2017
24.01.2017
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß §
55 KrO NRW
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.
Begründung:
Am 07.11.2016 wurde das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017
eingeleitet, siehe Info 200/2016.
-2-
§ 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert:
„Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden
dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis
gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das
Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“
Mittlerweile liegen sieben Stellungnahmen vor, die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2
KrO NRW zur Kenntnis gegeben werden:
Stadt Zülpich vom 22.12.2016
Gemeinde Blankenheim vom 23.12.2016
Stadt Mechernich vom 23.12.2016
Gemeinde Dahlem vom 03.01.2017
Stadt Bad Münstereifel vom 03.01.2017
Stadt Schleiden vom 03.01.2017
Kreisstadt Euskirchen vom 20.01.2017
Die ersten sechs Stellungnahmen gingen innerhalb der im Benehmensschreiben gesetzten Frist
(03.01.2017) ein, teils vorab per Telefax oder Mail.
Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55
Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)