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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
25.01.17, 17:05
Aktualisiert
25.01.17, 17:05
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 291/2017 24.01.2017 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Begründung: Am 07.11.2016 wurde das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 eingeleitet, siehe Info 200/2016. -2- § 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert: „Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“ Mittlerweile liegen sieben Stellungnahmen vor, die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zur Kenntnis gegeben werden:        Stadt Zülpich vom 22.12.2016 Gemeinde Blankenheim vom 23.12.2016 Stadt Mechernich vom 23.12.2016 Gemeinde Dahlem vom 03.01.2017 Stadt Bad Münstereifel vom 03.01.2017 Stadt Schleiden vom 03.01.2017 Kreisstadt Euskirchen vom 20.01.2017 Die ersten sechs Stellungnahmen gingen innerhalb der im Benehmensschreiben gesetzten Frist (03.01.2017) ein, teils vorab per Telefax oder Mail. Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)