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Beschlussvorlage GB (Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
593 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
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Inhalt der Datei

Staclr im Hauptstadt des Nationalparks Elfe! Nationalpark -Eifel Stadt Schleideri Ob. M 2017 Der Bürgermeister Stadt Schleiden Postfach 21 65 Erster Beigeordne 53932 Schleiden An den beait>eitet von: Zimmer: Maciiel Wolter Durchwahl: 02445-89 104 11 E-Mail: marcel wotter@schleiden.de Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günter Rosenke Telefax: 02445-89 250 Internet: vmw.schleiden.de Jülicher Ring 32 Offnunoszeiten der Verwaltung: 53879 Euskirchen montags bis freitags; donnerstags; Eingang 0. JaixL 07.45-12.30 Uhr Abt. 2CI.1 14.00-18.00 Uhr Mein Zeichen: Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: Datum: 16.611.01 20/20.20.100/He 7. November 2016 3.Januar 2017 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 hier: Stellungnahme der Stadt Schleiden zum Haushaltsentwurfsverfahren 2017 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, mit Schreiben vom 7.11.2016 haben Sie gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW das Verfahren zur Herstel lung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 eingeleitet und mir ein „Eckpunktepapier" zum Kreishaushalt übersandt. Zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 habe ich nun mehr bis zum Ablauf des 3.1.2017 die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die ich hiermit wahr nehme: Wie in den Vorjahren bereits angesprochen, leidet das Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW immer noch an den im Vorfeld der Gesetzänderung thematisierten Schwächen. Die mit der Gesetzesbegrün dung ausgeführte Sicherstellung, dass sich durch die geänderten Beteiligungs- und Verfahrensrechte die Umlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen, tritt leider nicht ein. Ein Abwägungsprozess, wie der Kreis Euskirchen die prekäre Lage seiner angehörigen Kommunen in die Haushaltsaufstellung einfließen lässt, ist aus den vorgelegten Eckpunkten ebenfalls nicht erkennbar. Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der Kreisumlage, konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Benehmensherstellung liegt der Entwurf der Kreishaushaltssatzung noch nicht vor, so dass sich die Stel lungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die Kreisverwaltung zu erstellenden Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können. Insofern bitte ich darum, mir zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017 - voraussicht lich im Januar/Februar 2017 - schriftlich mitzuteilen, ob und wie meine Stellungnahme, aber auch die Stellungnahmen der anderen Kommunen des Kreises Euskirchen im Haushaltsentwurf 2017 berücksich tigt wurden. Rathaus; Blankenheimer Straße 2 53937 Schleiden E-Mail; rathaus@schlelden.de Internet; www.schleiden.de Stadtkasse: Kreissparkasse Euskirchen 3 100 294 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 308 90-501 (BLZ 370 100 50) VR-Bank Nordeifel eG 5 000 560 016 (BLZ 370 697 20) IBAN: DE 02 38250110 0003100294 IBAN; DE 24 37010050 0030890501 IBAN: DE 46 37069720 5000560016 BIC;WE LADEDI EUS BIC: PBNKDEFF BIC: GEN0DED1SLE Seite 2 Die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Schleiden haben in den letzten Jahren zu sehr hohen finan ziellen Belastungen für meine Bürgerinnen und Bürger, die auch Kreisbürgerinnen und Kreisbürger sind, geführt. So beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B seit 2015 bereits 695 % (1), der Hebesatz der Grundsteuer A liegt bei 650 % (!) und der Gewerbesteuerhebesatz bei 490 % (I). Das sind die Spitzensteuersätze im Kreis Euskirchen. Dabei zählt die Stadt Schleiden nicht etwa zu den strukturstarken Kommunen im Kreisgebiet, sondern zu den Städten und Gemeinden, die weder über einen Autobahn- noch über einen Bahnanschluss ver fügen. Infolgedessen gibt es im Stadtgebiet kaum noch größere Industrie- und/oder Gewerbebetriebe, die das benötigte Steueraufkommen en/virtschaften können. Um die Handlungsfähigkeit der Kommune im Hinblick auf massive Defizite in allen Bereichen der Infra struktur zu erhalten und den vollständigen Verbrauch des Eigenkapitals zu verhindern, war der Rat der Stadt Schleiden zu den steuerlichen Maßnahmen gezwungen. Diese liegen wesentlich in der kontinuierlichen Erhöhung der Kreisumlage begründet. Im Jahre 2009 machte die Kreisumlage mit 6.887.018,- € am Gesamtaufwand der Stadt mit 26.277.132,61 € noch 26,21 % aus. Im Jahre 2017 wird dieser Anteil auf über 32 % ansteigen, also knapp 1/3 aller ordentlichen Aufwendungen betragen. Bereinigt um die Kreisumlage hat die Stadt Schieiden ihren Gesamtaufwand von 2009 - 2017 reduziert, während die Kreisumlage um ca. 23 % gestiegen ist. In Summe sind das mehr als 2,35 Mio. € pro Jahr, die den Bürgerinnen und Bürgern in Schleiden bei dringendsten Infrastrukturmaßnahmen etwa im Bereich der Anliegerstraßen oder der Schulen fehlen. Im Rahmen der durch die hohe Kreisumlage erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen wurden aller dings nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schieiden erheblich belastet, auch die Mitarbei ter/innen der Stadtverwaltung arbeiten an ihrer Belastungsgrenze. Ein vom Stadtrat am 11.12.2014 beschlossenes Personaleinsparungskonzept sieht vor, dass bis zum Jahr 2018 weitere rund 10 % der Personalstellen eingespart werden müssen. Und das nicht etwa durch Privatisierungen oder durch die Aufgabe von Leistungen der Verwaltung oder des Bauhofes. In Ihrem Eckpunktepapier auf Seite 11 heißt es unter „Personal- und Versorgungsaufwendungen" ledig lich, dass die Personal- und Versorgungsaufwendungen in Summe um ca. 2,9 Mio. € (!) steigen. In Schleiden steigen die Personal- und Versorgungsaufwendungen trotz tariflichen Anpassungen seit Jah ren nicht mehr. Die Personalintensität (Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwen dungen) betrug am 31.12.2009 noch 16,94 %. Zum 31.12.2014 lag die Personalintensität nur noch bei 13,90 %. Der NRW-Median lag zum 31.12.2014 im Übrigen bei 17,92 %. Ich erwarte auch vom Kreis Euskirchen gleichwertige Anstrengungen, wie sie in Schleiden seit Jahren erforderlich sind. Den kreisangehörigen Kommunen ist im Benehmensverfahren in Grundzügen mitzuteilen, welche Haushaltsentscheldungen getroffen werden sollen. Diesen Anforderungen kommen Sie mit dem Eckpunkte papier zwar nach, allerdings wird nicht detailliert erläutert und ebenfalls nicht aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen der Kreis Euskirchen auf Entwicklungen steuernd eingreift. Insofern ist mir eine Beurteilung, ob die bezifferten Mehraufwendungen alternativlos sind, auf Grund des vorgelegten Eckpunktepapiers nicht möglich. Den Grundsatz der Nachrangigkeit gilt es jedoch zu beachten, wonach der Kreis Euskirchen gehalten ist, seine Aufwendungen zunächst durch sonstige Erträge zu decken, bevor er eine Kreisumlage erhöht. Kreise sollen durch diese Vorschrift daran gehindert werden, die gesetzlich angelegte Rangordnung der Einnahmequellen dadurch zu unterlaufen, dass sie die von Ihnen eigenverantwortlich bestimmbaren Ein nahmequellen bewusst zu Lasten der Kreisumlage und damit der kreisangehörigen Gemeinden scho nen. Da der Spielraum zur Steigerung der sonstigen Erträge (z.B. Gebühren) im Kreishaushalt im Vergleich zum Einsparungspotenzial bei den Aufwendungen eher gering ist, appelliere ich nochmals dringlich, die Höhe Ihrer Aufwendungen unter anderem anhand von interkommunalen Kennzahlen (KGST, GPA, IKVS, etc.) im Vergleich zu den Vorjahren zu analysieren, dieses Ergebnis den Kommunen zu kommu nizieren und das ermittelte Einsparungspotenzial voll auszuschöpfen. Seite 3 Der Kreis Euskirchen ist verpflichtet, bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrneh mung, seiner Ausgestaltung und Finanzierung, auf die Finanzlage der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen und deren Finanzlage mit seinem eigenen Finanzbedarf abzuwägen. Ich erwarte, dass dies in Zukunft transparent, nachvollziehbar und unter Ausschöpfung sämtlicher Ein sparungspotenziale bei den Aufwendungen erfolgt, damit ein Benehmensverfahren in der kommunalen Familie nicht auf eine bloße Förmelei reduziert wird. In der Hoffnung, dass die Belastungen aus der Kreisumiage den äußerst schwierigen Konsolidierungsprozess in der Stadt Schleiden nicht gänzlich topedieren, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen HL cu (Udo Meister) / (Marcel Wolter) Bürgermeister Erster Beigeordneter