Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
593 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Staclr im
Hauptstadt des Nationalparks Elfe!
Nationalpark
-Eifel
Stadt Schleideri
Ob. M 2017
Der Bürgermeister
Stadt Schleiden
Postfach 21 65
Erster Beigeordne
53932 Schleiden
An den
beait>eitet von:
Zimmer:
Maciiel Wolter
Durchwahl:
02445-89 104
11
E-Mail:
marcel wotter@schleiden.de
Landrat des Kreises Euskirchen
Herrn Günter Rosenke
Telefax:
02445-89 250
Internet:
vmw.schleiden.de
Jülicher Ring 32
Offnunoszeiten der Verwaltung:
53879 Euskirchen
montags bis freitags;
donnerstags;
Eingang
0. JaixL
07.45-12.30 Uhr
Abt. 2CI.1
14.00-18.00 Uhr
Mein Zeichen:
Ihr Zeichen:
Ihr Schreiben vom:
Datum:
16.611.01
20/20.20.100/He
7. November 2016
3.Januar 2017
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2017
hier: Stellungnahme der Stadt Schleiden zum Haushaltsentwurfsverfahren 2017
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
mit Schreiben vom 7.11.2016 haben Sie gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW das Verfahren zur Herstel
lung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 eingeleitet und mir
ein „Eckpunktepapier" zum Kreishaushalt übersandt.
Zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 habe ich nun
mehr bis zum Ablauf des 3.1.2017 die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die ich hiermit wahr
nehme:
Wie in den Vorjahren bereits angesprochen, leidet das Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW immer
noch an den im Vorfeld der Gesetzänderung thematisierten Schwächen. Die mit der Gesetzesbegrün
dung ausgeführte Sicherstellung, dass sich durch die geänderten Beteiligungs- und Verfahrensrechte
die Umlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen,
tritt leider nicht ein.
Ein Abwägungsprozess, wie der Kreis Euskirchen die prekäre Lage seiner angehörigen Kommunen in
die Haushaltsaufstellung einfließen lässt, ist aus den vorgelegten Eckpunkten ebenfalls nicht erkennbar.
Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der Kreisumlage,
konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der
Benehmensherstellung liegt der Entwurf der Kreishaushaltssatzung noch nicht vor, so dass sich die Stel
lungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die Kreisverwaltung zu erstellenden
Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können.
Insofern bitte ich darum, mir zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017 - voraussicht
lich im Januar/Februar 2017 - schriftlich mitzuteilen, ob und wie meine Stellungnahme, aber auch die
Stellungnahmen der anderen Kommunen des Kreises Euskirchen im Haushaltsentwurf 2017 berücksich
tigt wurden.
Rathaus;
Blankenheimer Straße 2 53937 Schleiden E-Mail; rathaus@schlelden.de Internet; www.schleiden.de
Stadtkasse:
Kreissparkasse Euskirchen 3 100 294 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln 308 90-501 (BLZ 370 100 50)
VR-Bank Nordeifel eG 5 000 560 016 (BLZ 370 697 20)
IBAN: DE 02 38250110 0003100294
IBAN; DE 24 37010050 0030890501
IBAN: DE 46 37069720 5000560016
BIC;WE LADEDI EUS
BIC: PBNKDEFF
BIC: GEN0DED1SLE
Seite 2
Die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Schleiden haben in den letzten Jahren zu sehr hohen finan
ziellen Belastungen für meine Bürgerinnen und Bürger, die auch Kreisbürgerinnen und Kreisbürger sind,
geführt.
So beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B seit 2015 bereits 695 % (1), der Hebesatz der Grundsteuer
A liegt bei 650 % (!) und der Gewerbesteuerhebesatz bei 490 % (I). Das sind die Spitzensteuersätze im
Kreis Euskirchen.
Dabei zählt die Stadt Schleiden nicht etwa zu den strukturstarken Kommunen im Kreisgebiet, sondern
zu den Städten und Gemeinden, die weder über einen Autobahn- noch über einen Bahnanschluss ver
fügen. Infolgedessen gibt es im Stadtgebiet kaum noch größere Industrie- und/oder Gewerbebetriebe,
die das benötigte Steueraufkommen en/virtschaften können.
Um die Handlungsfähigkeit der Kommune im Hinblick auf massive Defizite in allen Bereichen der Infra
struktur zu erhalten und den vollständigen Verbrauch des Eigenkapitals zu verhindern, war der Rat der
Stadt Schleiden zu den steuerlichen Maßnahmen gezwungen.
Diese liegen wesentlich in der kontinuierlichen Erhöhung der Kreisumlage begründet.
Im Jahre 2009 machte die Kreisumlage mit 6.887.018,- € am Gesamtaufwand der Stadt mit
26.277.132,61 € noch 26,21 % aus. Im Jahre 2017 wird dieser Anteil auf über 32 % ansteigen, also
knapp 1/3 aller ordentlichen Aufwendungen betragen.
Bereinigt um die Kreisumlage hat die Stadt Schieiden ihren Gesamtaufwand von 2009 - 2017 reduziert,
während die Kreisumlage um ca. 23 % gestiegen ist.
In Summe sind das mehr als 2,35 Mio. € pro Jahr, die den Bürgerinnen und Bürgern in Schleiden bei
dringendsten Infrastrukturmaßnahmen etwa im Bereich der Anliegerstraßen oder der Schulen fehlen.
Im Rahmen der durch die hohe Kreisumlage erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen wurden aller
dings nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schieiden erheblich belastet, auch die Mitarbei
ter/innen der Stadtverwaltung arbeiten an ihrer Belastungsgrenze.
Ein vom Stadtrat am 11.12.2014 beschlossenes Personaleinsparungskonzept sieht vor, dass bis zum
Jahr 2018 weitere rund 10 % der Personalstellen eingespart werden müssen. Und das nicht etwa durch
Privatisierungen oder durch die Aufgabe von Leistungen der Verwaltung oder des Bauhofes.
In Ihrem Eckpunktepapier auf Seite 11 heißt es unter „Personal- und Versorgungsaufwendungen" ledig
lich, dass die Personal- und Versorgungsaufwendungen in Summe um ca. 2,9 Mio. € (!) steigen. In
Schleiden steigen die Personal- und Versorgungsaufwendungen trotz tariflichen Anpassungen seit Jah
ren nicht mehr. Die Personalintensität (Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwen
dungen) betrug am 31.12.2009 noch 16,94 %. Zum 31.12.2014 lag die Personalintensität nur noch bei
13,90 %. Der NRW-Median lag zum 31.12.2014 im Übrigen bei 17,92 %.
Ich erwarte auch vom Kreis Euskirchen gleichwertige Anstrengungen, wie sie in Schleiden seit Jahren
erforderlich sind.
Den kreisangehörigen Kommunen ist im Benehmensverfahren in Grundzügen mitzuteilen, welche Haushaltsentscheldungen getroffen werden sollen. Diesen Anforderungen kommen Sie mit dem Eckpunkte
papier zwar nach, allerdings wird nicht detailliert erläutert und ebenfalls nicht aufgezeigt, mit welchen
Maßnahmen der Kreis Euskirchen auf Entwicklungen steuernd eingreift. Insofern ist mir eine Beurteilung,
ob die bezifferten Mehraufwendungen alternativlos sind, auf Grund des vorgelegten Eckpunktepapiers
nicht möglich.
Den Grundsatz der Nachrangigkeit gilt es jedoch zu beachten, wonach der Kreis Euskirchen gehalten
ist, seine Aufwendungen zunächst durch sonstige Erträge zu decken, bevor er eine Kreisumlage erhöht.
Kreise sollen durch diese Vorschrift daran gehindert werden, die gesetzlich angelegte Rangordnung der
Einnahmequellen dadurch zu unterlaufen, dass sie die von Ihnen eigenverantwortlich bestimmbaren Ein
nahmequellen bewusst zu Lasten der Kreisumlage und damit der kreisangehörigen Gemeinden scho
nen.
Da der Spielraum zur Steigerung der sonstigen Erträge (z.B. Gebühren) im Kreishaushalt im Vergleich
zum Einsparungspotenzial bei den Aufwendungen eher gering ist, appelliere ich nochmals dringlich, die
Höhe Ihrer Aufwendungen unter anderem anhand von interkommunalen Kennzahlen (KGST, GPA,
IKVS, etc.) im Vergleich zu den Vorjahren zu analysieren, dieses Ergebnis den Kommunen zu kommu
nizieren und das ermittelte Einsparungspotenzial voll auszuschöpfen.
Seite 3
Der Kreis Euskirchen ist verpflichtet, bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrneh
mung, seiner Ausgestaltung und Finanzierung, auf die Finanzlage der kreisangehörigen Kommunen
Rücksicht zu nehmen und deren Finanzlage mit seinem eigenen Finanzbedarf abzuwägen.
Ich erwarte, dass dies in Zukunft transparent, nachvollziehbar und unter Ausschöpfung sämtlicher Ein
sparungspotenziale bei den Aufwendungen erfolgt, damit ein Benehmensverfahren in der kommunalen
Familie nicht auf eine bloße Förmelei reduziert wird.
In der Hoffnung, dass die Belastungen aus der Kreisumiage den äußerst schwierigen Konsolidierungsprozess in der Stadt Schleiden nicht gänzlich topedieren, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
HL
cu
(Udo Meister)
/ (Marcel Wolter)
Bürgermeister
Erster Beigeordneter