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Beschlussvorlage GB (Zülpich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
360 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
Beschlussvorlage GB (Zülpich) Beschlussvorlage GB (Zülpich)

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Inhalt der Datei

• • Stadt Zülpich LandMgarttnschau 2014 ZOlpIch Der Bürgermeister - - ^ DIE ROMERSTADT ingang Stadtverwaltung Zülpich - Postfach^54 - 53905 2 2Q17 1 MTERNET-H0MEP4GE: www.2uelpich.de -Mall Adresse: buergermeister@stadt-zueipich.de An den Landrat des Kreises Euskirchen Abt. 20.1 Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 hr Schreiben vom: Aktenzeichen: 07.11.2016 Ihr Ansprechpartner: Kreisumlage 2017 Herr Voigt Durchwahl: 52-248 E-Mail: ovoigt@stadt-zue(pich.de 53877 Euskirchen Zülpich, 22.12.2016 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017; -Ihr Schreiben zur Einleitung der Benehmensherstellung vom 07.11.2016, Az.: 20/20.20.100/He Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW haben Sie mich mit Schreiben vom 07.11.2016 über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs Ihrer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 informiert. Durchaus positiv -wenn auch im Hinblick auf den zu erwartenden Bestand selbstverständlich bewerte ich hiemach Ihre Ankündigung, zur Senkung der über die Kreisumlage zu finanzierenden Unterdeckung, den Bestand der Ausgleichsrücklage einzusetzen. Ob damit aber alle denkbaren und mit Blick auf das in § 9 KrO NRW verankerte Rücksichtnahmegebot des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Kommunen angezeigten Konsolidiemngsmaßnahmen ausgeschöpft werden, lässt sich anhand des Eckdatenpapiers naturgemäß natürlich nicht beurteilen. Auch bleibt beispielsweise offen, ob durch zu pessimistisch kalkulierte Planansätze auf der Ertrags- und Aufwandsseite eine „unzulässige Überschussbewirtschaflung" gefördert wird. Die von Ihnen im o.g. Schreiben angeführten positiven Jahresabschlüsse 2014 - 2016 deuten zumindest daraufhin, dass über diesen Weg in der Vergangenheit zu Lasten der Kreiskommunen in erheblichem Maße Eigenkapital angesammelt wurde. In der Gesamtbetrachtung bleibt zunächst nur festzustellen, dass es mit mehr als 1,7 Mio. € erneut zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte des Kreises Euskirchen kommen soll. Sie erreichen uns am besten: Bürgerbüro: Mo. - Fr. von 08.00 bis 12.30 Uhr Mo. - Mi. Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr von 14.00 bis 19.00 Uhr Telefon 0 22 52 / 52-0 Telefax 0 22 52 / 52-299 Bankverbindungen: allg. Verwaltung: KSK Euskirchen Mo. • Fr, Do. IBAN; DE74 3825 0110 0001 2100 20 BJC:WELADEDIEUS von 08.30 bis 12.30 Uhr von 14.00 bis 17.30 Uhr Volksbank Euskirchen IBAN: DE62 3826 0082 0001 0610 11 BIC: GENODEDIEVB Zahlstelle: Barrahlung nur donnerstags Commerzbank AG Postgiroamt Köln IBAN: DE51 3708 0040 0149 9555 00 IBAN; DE40 3701 0050 0014 7205 07 6ISubiger-ID; DEBTZZZOOOOOO'y 4n53 ßlC: DReSDEFF370 BIC: PBNkDEFFXXX üeferanschrlfl: Stadtverwaltung Zülpich, Markt 21, S3909 Zülpich Eine Mehrbelastung, die über exorbitant hohe Realsteuem an die Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibenden weitergereicht werden muss und die mir Sorge um die Konkurrenz fähigkeit unserer ländlichen Region bereitet. Ich darf Sie daher bei den Beratungen und der Verabschiedung des Kreishaushalts 2017 um Ihre Solidarität mit der desolaten Finanzlage der Kreiskomihunen bitten und behalte mir vor, nach Einbringung Ihres Haushaltsentwurfs, eine Anhörung gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zu beantragen. Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, d^s ich Ihre Initiative in Richtung Landschaftsverband Rheinland sehr begrüße. Mit Schreiben vom 02.12.2016 und auf Basis Ihrer Kreistagsyorlage V 282/2016 (inzwischen einstimmig durch Kreistagsbeschluss vom 14.12.2016 bestätigt) fordern Sie mit Recht eine Auflösung der Rückstellungen für Iritegrationshilfen sowie eine vollständige Rückzahlung der Gesamtsumme an die entsprechenden Kreise und kritisieren die angedachte Absicht, dass diese Mittel zumindest teilweise der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden^llen. Ich gehe davon aus, dass der Kreis Euskirchen -vor dem Hintergrund der hinlänglich bekannten finanziellen Situation seiner Städte und Gemeinden- diese vom Landschaftsverband geforderte Verfahrensweise analog und konsequenterweise auch im Hinblick aufÜberschüsse des Kreishaushaltes anwenden wird. Es grüßt Sie herzlich Bürgermeister