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Beschlussvorlage GB (Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
Beschlussvorlage GB (Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Euskirchen)

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Inhalt der Datei

(~eus k-Ire'h en stadt mit gesicht Der Bürgermeister 23. Ja 2.7 - r 1- f~ o Herrn Landrat Günter Rosenke 53879 Euskirchen Ihr Schreiben/Zeichen Mein Zeichen 2/SzlSchm Fachbereich 2 Finanzen, Liegenschaften Ansprechpartner Stadtkämmerer Klaus Schmitz Zimmer 201 Telefon (02251) 14-0 Durchwahl (02251) 14-281 Fax (02251) 14-58281 e-Mail:kschmitz@euskirchen.de Datum 20.01.2017 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für Haushaltsjahr 2017; - Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW l das Sehr geehrter Herr Landrat, mit .1hrem Schreiben vom 07.11.2016 haben Sie das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen eingeleitet. Die übermittelten Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2017 des Kreises zeigen eine Senkung des Umlagesatzes für das Jahr 2017 , die gleichwohl für die Kreisstadt Euskirchen aufgrund der insgesamt gestiegenen Umlagegrundlagen eine Erhöhung der Umlagezahlung mit sich bringt. Diese im Verhältnis zu den Vorjahren geringfügige Mehrbelastung der kreisangehörigen Kommunen ist im Interesse der allgemeinen Finanzsituation zu begrüßen, gleichwohl sehe ich, dass es sich bei näherer Betrachtung der Daten um einen gewissen "Einmaleffekt" handeln dürfte, dem in den folgenden Jahren wieder ein deutlicher Anstieg der Kreisumlage folgen wird . Wie bereits im letzten Jahr möchte ich nur einzelne Gesichtspunkte ansprechen. Die kreisangehörigen Kommunen haben in der Vergangenheit bereits vielfach Aspekte zum Kreishaushalt vorgebracht, die zu einer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Kommunen führen könnten, aber keine Resonanz im Kreistag gefunden haben. Bei der Jugendamtsumlage spielt die Frage des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und deren steigende Zahl sicher eine wesentliche Rolle. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen ist daher letztlich auch in Euskirchen eine Aufgabe, die es zu erfüllen gilt. Die laufende Kostenstruktur wird aber grundsätzlich davon beeinflusst, in welchem Umfang von den Eltern Betreuungsstunden gebucht werden. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass bei einer stringenten Überprüfung der Notwendigkeit von Betreuungsstunden im Zusammenhang mit der Beitragshöhe durchaus Einsparpotenzial vorhanden ist. Mit _ der differenzierten Kreisumlage für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule Be5ucheranscnrift: Kö1ner Strafle 75. 53879 Eu~klrcheo; Poslanschrlft: Postlach 1169, 53861 E\Jsklrchen svc'Uoien: 872. 874. 875, 876; RV~ LI!1I~n ' 802. 606.985 l!1ternet: www "U'iklr<;heo.de; eMail: IOto eusklrcnen.lIE: OUnungszelten: Illenstags und donnerstaqs 08:30'16:30 Uhr; monlaQs. mittwochs und freitags 08:30 12:30 Uhr lind nach Vereinbarung Bankverbirllfung: Konlo 260 70 00, Krelsspa'kas~e EuSk,rchen, BLZ 382 S0110; fBAN' OE 64 382501100002607000. sIe: WELADE01EUS findet , korrekterweise eine Aufteilung auf die Kommunen statt, in denen die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz haben. Was ich nicht erkennen kann, ob entsprechend einer sachgerechten Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen auch die auf die Matthias-Hagen-Schule entfallende anteilige Schlüsselzuweisung für den Schüleransatz der differenzierten Kreisumlage zugerechnet wird. Eine evtl. vorgenommene Anrechnung über die allgemeine Kreisumlage halte ich nicht für sachgerecht. Einen weiteren Gesichtspunkt zur Verbesserung der Einnahmesituation sehe ich in der Abführung der Gewinne der Kreissparkasse Euskirchen an den Kreishaushalt. In so mancher Trägerkommune einer Sparkasse wird dies derzeit diskutiert und ich halte es durchaus für angebracht, dass sich auch die Vertreter im Verwaltungsrat der KSK und im Kreistag dieser Thematik nicht verschließen . Die Inanspruchnahme verschiedenster Förderprogramme geschieht in der Regel unter Mitfinanzierung eines Anteils aus dem Kreishaushalt und damit letztlich anteilig aus der Kreisumlage. Die aus meiner Sicht unzureichende Berücksichtigung der langfristigen Wirksamkeit eines Projektes und seines Folgeaufwandes im Sinne einer Kosten-/Nutzen-Betrachtung habe ich bereits in der Vergangenheit kritisiert. Es erscheint nach wie vor, dass dieser Aspekt nicht ausreichend bei der Überprüfung von Standardreduzierungen berücksichtigt wird. Abschließend weise ich darauf hin, dass ich mir eine ergänzende Stellungnahme nach Vorliegen des Haushaltsentwurfes ebenso vorbehalte wie die Beantragung einer Anhörung. i '·euZ Dr. Uwe Friedl