Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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stadt mit gesicht
Der Bürgermeister
23. Ja 2.7
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1- f~ o
Herrn
Landrat Günter Rosenke
53879 Euskirchen
Ihr Schreiben/Zeichen
Mein Zeichen
2/SzlSchm
Fachbereich 2
Finanzen, Liegenschaften
Ansprechpartner
Stadtkämmerer
Klaus Schmitz
Zimmer 201
Telefon (02251) 14-0
Durchwahl (02251) 14-281
Fax (02251) 14-58281
e-Mail:kschmitz@euskirchen.de
Datum
20.01.2017
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für
Haushaltsjahr 2017;
- Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW
l
das
Sehr geehrter Herr Landrat,
mit .1hrem Schreiben vom 07.11.2016 haben Sie das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen
Kommunen eingeleitet.
Die übermittelten Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2017 des Kreises zeigen eine Senkung des
Umlagesatzes für das Jahr 2017 , die gleichwohl für die Kreisstadt Euskirchen aufgrund der
insgesamt gestiegenen Umlagegrundlagen eine Erhöhung der Umlagezahlung mit sich bringt. Diese
im Verhältnis zu den Vorjahren geringfügige Mehrbelastung der kreisangehörigen Kommunen ist im
Interesse der allgemeinen Finanzsituation zu begrüßen, gleichwohl sehe ich, dass es sich bei
näherer Betrachtung der Daten um einen gewissen "Einmaleffekt" handeln dürfte, dem in den
folgenden Jahren wieder ein deutlicher Anstieg der Kreisumlage folgen wird .
Wie bereits im letzten Jahr möchte ich nur einzelne Gesichtspunkte ansprechen. Die
kreisangehörigen Kommunen haben in der Vergangenheit bereits vielfach Aspekte zum
Kreishaushalt vorgebracht, die zu einer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Kommunen
führen könnten, aber keine Resonanz im Kreistag gefunden haben.
Bei der Jugendamtsumlage spielt die Frage des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und
deren steigende Zahl sicher eine wesentliche Rolle. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen ist
daher letztlich auch in Euskirchen eine Aufgabe, die es zu erfüllen gilt. Die laufende Kostenstruktur
wird aber grundsätzlich davon beeinflusst, in welchem Umfang von den Eltern Betreuungsstunden
gebucht werden. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass bei einer
stringenten Überprüfung der Notwendigkeit von Betreuungsstunden im Zusammenhang mit der
Beitragshöhe durchaus Einsparpotenzial vorhanden ist.
Mit
_
der
differenzierten
Kreisumlage
für
die
Förderschule
Matthias-Hagen-Schule
Be5ucheranscnrift: Kö1ner Strafle 75. 53879 Eu~klrcheo; Poslanschrlft: Postlach 1169, 53861 E\Jsklrchen
svc'Uoien: 872. 874. 875, 876; RV~ LI!1I~n ' 802. 606.985 l!1ternet: www "U'iklr<;heo.de; eMail: IOto eusklrcnen.lIE:
OUnungszelten: Illenstags und donnerstaqs 08:30'16:30 Uhr; monlaQs. mittwochs und freitags 08:30 12:30 Uhr lind nach Vereinbarung
Bankverbirllfung: Konlo 260 70 00, Krelsspa'kas~e EuSk,rchen, BLZ 382 S0110; fBAN' OE 64 382501100002607000. sIe: WELADE01EUS
findet
,
korrekterweise eine Aufteilung auf die Kommunen statt, in denen die Schülerinnen und Schüler ihren
Wohnsitz haben. Was ich nicht erkennen kann, ob entsprechend einer sachgerechten Zuordnung
von Erträgen und Aufwendungen auch die auf die Matthias-Hagen-Schule entfallende anteilige
Schlüsselzuweisung für den Schüleransatz der differenzierten Kreisumlage zugerechnet wird. Eine
evtl. vorgenommene Anrechnung über die allgemeine Kreisumlage halte ich nicht für sachgerecht.
Einen weiteren Gesichtspunkt zur Verbesserung der Einnahmesituation sehe ich in der Abführung
der Gewinne der Kreissparkasse Euskirchen an den Kreishaushalt. In so mancher Trägerkommune
einer Sparkasse wird dies derzeit diskutiert und ich halte es durchaus für angebracht, dass sich auch
die Vertreter im Verwaltungsrat der KSK und im Kreistag dieser Thematik nicht verschließen .
Die Inanspruchnahme verschiedenster Förderprogramme geschieht in der Regel unter
Mitfinanzierung eines Anteils aus dem Kreishaushalt und damit letztlich anteilig aus der
Kreisumlage. Die aus meiner Sicht unzureichende Berücksichtigung der langfristigen Wirksamkeit
eines Projektes und seines Folgeaufwandes im Sinne einer Kosten-/Nutzen-Betrachtung habe ich
bereits in der Vergangenheit kritisiert. Es erscheint nach wie vor, dass dieser Aspekt nicht
ausreichend bei der Überprüfung von Standardreduzierungen berücksichtigt wird.
Abschließend weise ich darauf hin, dass ich mir eine ergänzende Stellungnahme nach Vorliegen des
Haushaltsentwurfes ebenso vorbehalte wie die Beantragung einer Anhörung.
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Dr. Uwe Friedl