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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
17.11.16, 12:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 268/2016 24.10.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32 Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten des Neubaus von 14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, einen Zuschuss in Höhe von 400.000 € zu gewähren. Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 400.000 € in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen. -2- Begründung: Die Stadt Euskirchen bittet mit Anträgen vom 26.08.2016 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32. Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016 (V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Anträgen der Stadt Euskirchen auf insgesamt 400.000 €. Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 400.000 €. Die Zuwendungsbescheide vom 11.10.2016 über insgesamt 380.000 € liegen vor. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss für die U3-Plätze 3. Kreiszuschuss für die U3-Plätze 4. Landeszuschuss für die Ü3-Plätze 5. Kreiszuschuss für die Ü3-Plätze 6. Trägeranteil VE 2017 VE 2017 400.000,00 € 108.000,00 € 12.000,00 € 252.000,00 € 28.000,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)