Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
17.11.16, 12:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 268/2016
24.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus
von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten des Neubaus von
14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, einen Zuschuss in Höhe von
400.000 € zu gewähren.
Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 400.000 € in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.
-2-
Begründung:
Die Stadt Euskirchen bittet mit Anträgen vom 26.08.2016 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32.
Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Anträgen der Stadt Euskirchen auf insgesamt 400.000 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 400.000 €.
Die Zuwendungsbescheide vom 11.10.2016 über insgesamt 380.000 € liegen vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss für die U3-Plätze
3. Kreiszuschuss
für die U3-Plätze
4. Landeszuschuss für die Ü3-Plätze
5. Kreiszuschuss
für die Ü3-Plätze
6. Trägeranteil
VE 2017
VE 2017
400.000,00 €
108.000,00 €
12.000,00 €
252.000,00 €
28.000,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)