Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 278 / 2016
Datum: 13.12.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016
A)
TOP 13
Öffentliche Sitzung
Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB
II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und
Teilhabe)
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem.
§ 96 Abs. 3 S. 4 SchulG
V 278/2016
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
22.11.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die bisherige Befreiung von Empfängern
von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom
13.09.2006 V 23/2006 vor dem Hintergrund der geänderten
Rechtslage (Übernahme des Eigenanteils aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig