Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 16:03
Aktualisiert
07.11.16, 16:03
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 200/2016 07.11.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Mitte Januar 2017 aufzustellen und am 25.01.2017 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)