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Info GB (Anlage zu Info 200/2016 - Haushalt 2017 - Benehmensherstellung - Schreiben vom 07.11.2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
703 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 16:03
Aktualisiert
07.11.16, 16:03

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Gegen Empfangsbekenntnis «Gemeinde» «Anrede_1» «Anrede_2» «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.20.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: Servicezeiten: 07.11.2016 Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 «Anrede_3» «Anrede_2» «Bgm», es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Mitte Januar 2017 aufzustellen. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein. Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 03.01.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung. Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von Einwendungen mit. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK -2- Zur Festsetzung der Kreisumlage Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der Kreisumlage dargestellt werden. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf die Modellrechnung des Landes zum GFG vom 27.10.2016 zurückgegriffen wurde. Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im April beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende weitere Modell- oder endgültige Berechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus: 1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden Unter Berücksichtigung der o.g. Modellrechnung gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um ca. 3,6 Mio. € (ca. 2,0 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind. 2. Umlagegrundlagen Gemäß Modellrechnung des Landes werden die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 4,7 Mio. € steigen. Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge obiger Annahmen um ca. 8,3 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit 230,0 Mio. € zu Grunde gelegt. -3- Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden) 250,0 250,0 230,0 221,7 208,5 202,1 200,0 196,3 188,8 193,5 200,0 180,0 53,3 43,9 41,1 212,5 43,0 41,9 50,0 46,6 200,0 48,8 50,3 48,1 150,0 Mio. € 150,0 Schlüsselzuweisungen Steuerkraftmesszahl 100,0 100,0 179,8 138,5 152,5 152,4 148,8 157,0 158,5 183,4 163,7 131,9 50,0 50,0 0,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Basis: 2008 bis 2016: endgültiges GFG; 2017: Modellrechnung MIK) Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt) entwickeln sich dabei wie folgt: 8,61% 8,59% 8,59% 8,24% 8,27% Bad Münstereifel 4,21% 4,33% 4,37% 4,35% 4,42% Blankenheim Dahlem 2,13% 2,05% 2,09% 2,06% 2,03% 33,52% 33,94% 34,23% 34,91% 34,62% Euskirchen Hellenthal 5,13% 4,06% 4,10% 4,04% 4,03% 5,50% 5,59% 5,51% 5,42% 5,46% Kall 13,05% 13,36% 13,27% 13,22% 13,16% Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 3,30% 3,30% 3,36% 3,24% 3,30% 6,35% 6,50% 6,54% 6,63% 6,68% 8,08% 8,20% 8,09% 8,07% 8,23% 10,12% 10,08% 9,83% 9,81% 9,79% Anteil 2013 Anteil 2014 Anteil 2015 Anteil 2016 Anteil 2017 (Basis: 2013 bis 2016: endgültiges GFG; 2017: Modellrechnung MIK) -4Anteil an den Umlagegrundlagen 2017: Bad Münstereifel 8,3% Blankenheim 4,4% Zülpich 9,8% Weilerswist 8,2% Dahlem 2,0% Schleiden 6,7% Nettersheim 3,3% Euskirchen 34,6% Mechernich 13,2% Kall 5,5% Hellenthal 4,0% (2017: Basis Modellrechnung MIK) a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 36,48 % in 2016 auf 34,95 % in 2017 (Differenz: 1,53 %-Punkte). Es ergibt sich eine Verringerung der absoluten Umlagehöhe von ca. 0,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Allgemeine Umlage 100 50% 43,38% Mio. € 80 41,33% 36,49% 45% 40,21% 39,57% 36,47% 36,33% 36,94% 36,48% 40% 34,95% 70 35% 60 30% 50 25% 40 20% 30 15% 20 10% 10 0 5% 68,9 73,4 80,3 78,1 78,0 79,1 76,0 78,5 80,9 80,4 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ertrag Hebesatz 0% Hebesatz 90 -5- Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte: Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2016 von 4,9 Mio. €. Verbesserte Entwicklungen der Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 erlauben auch im Haushaltsjahr 2017 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Hervorzuheben sind dabei insbesondere drei Punkte: a) Bereits in der Eröffnungsbilanz und seitdem fortlaufend wurden Rückstellungen für die Gewährung von Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld gebildet, da mehrere Verwaltungsgerichte, zuletzt das OVG NRW, von der Verfassungswidrigkeit der seinerzeit erfolgten Kürzungen überzeugt waren. Das OVG NRW hatte im Jahr 2009 beschlossen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr im November 2015 entschieden, dass die Alimentation der Beamten in NRW in den vorgelegten Fallgestaltungen verfassungsgemäß ist. Die Rückstellung in Höhe von 4,9 Mio. € wurde daher im Jahresabschluss 2015 aufgelöst. b) Rückstellungen für erwartete Belastungen wegen möglicher Verstöße gegen das Altersdiskriminierungsverbot bei Beamten wurden gebildet, da zu erwarten war, dass der EuGH dem Schlussplädoyer des Generalanwalts folgt, die Übergangsregelung vom alten auf das neue Besoldungssystem als altersdiskriminierend einzustufen. Aufgrund eines Urteils des EuGH aus dem Juni 2014, das zwar die Frage von Schadenersatzansprüchen im Ergebnis offen lässt, jedoch wegweisende Ausführungen macht, wurde die Rückstellung in Höhe von 0,5 Mio. € im Jahresabschluss 2014 aufgelöst. c) Nach dem derzeit aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen soll die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft neu geregelt werden. Ein Bestandteil der Entlastung soll die möglichst vollständige Finanzierung der flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft durch den Bund sein. Dazu soll bereits in 2016 eine revisionsfreie Übernahme von 400 Mio. € erfolgen, die einer Beteiligungsquote von 2,2% entspricht. Eine solche Entlastung, die eine Größenordnung von ca. 0,5 Mio. € erreichen wird, war im Haushalt 2016 nicht eingeplant und wirkt daher ergebnisverbessernd. Insgesamt wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass die Ausgleichsrücklage am 31.12.2016 eine Höhe von ca. 9,3 Mio. € aufweist. Im Hinblick auf die notwendige Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage wird angesichts der relativ geringen Höhe vorgesehen, den oberhalb von 2 Mio. € voraussichtlich bestehenden Betrag in Höhe von 7,3 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage → zu Gunsten der Allgemeinen Umlage → zu Gunsten der ÖPNV-Umlage Summe 2016 4.300.000 598.700 4.898.700 2017 Diff. 2017/2016 6.557.900 + 2.257.900 + 143.400 742.100 7.300.000 + 2.401.300 Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01) 1. Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II (KdU) ist derzeit von einer Steigerung der Bruttokosten in Höhe von ca. 0,4 Mio. € auszugehen. Nachdem in den vergangenen Wochen und auch aktuell noch die Registrierungsverfahren der Asylbewerber sehr stark forciert wurden und werden, ist davon auszugehen, dass zumindest bei dem Personenkreis mit guter Bleibeperspektive die Anerkennungsverfahren relativ zeitnah durchgeführt und abgeschlossen sein werden. In der Folge wäre dieser Personenkreis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen leistungsberechtigt nach dem SGB II. Aus diesem Grund ist von einem weiteren Anstieg der KdU im Jahr 2017 auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko. -6- SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) 28,0 1,0 26,0 1,0 24,0 Mio. € 0,9 22,0 0,8 21,6 0,7 0,8 0,7 0,9 23,7 23,7 24,2 25,7 25,3 0,9 0,8 24,5 Einmalige Leistungen und Schuldnerberatung 23,2 22,8 0,8 0,7 22,0 22,1 Kosten der Unterkunft (KdU) 21,3 20,0 0,2 19,5 18,0 16,0 JA 2005 JA 2006 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich wie folgt entwickelt: 312 01: Zahl der Leistungsempfänger KdU (Monatsende) 11.700 11.600 11.500 11.400 11.300 11.200 11.100 11.000 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 2012 30.6. 2013 2014 31.7. 2015 31.8. 30.9. 31.10. 30.11. 31.12. 2016 2. Mehrbelastungen in Höhe von ca. 0,1 Mio. € entstehen weiter durch die Anpassung des sog. KFA-Anteils. Die Beteiligung des kommunalen Trägers an den Personal- und Sachkosten des Jobcenters beträgt 15,2 %. 3. Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis sinken gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um ca. 0,5 Mio. €. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die Höhe dieses Ertrags erheblichen Schwankungen, wobei auch künftig tendenziell von einem weiteren Absinken ausgegangen wird. -7312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€) 7.000 6.569 6.000 3.067 4.571 5.654 4.154 5.000 4.288 4.000 4.264 3.862 3.700 3.430 3.000 3.200 3.062 2.000 1.865 1.614 1.179 1.000 0 JR 2005 JR 2006 JR 2007 1.366 JR 2008 JR 2009 JR 2010 Wohngeldersparnis JA 2011 JA 2012 Nachteilsausgleich JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 4. Basierend auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen soll die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt werden: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 § 46 Abs. 6 SGB II 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 8 SGB II 5,4% 2,8% 2,8% • Flüchtlingsbedingte KdU § 46 Abs. 9 SGB II 1,2% 1,2% Bundesbeteiligung in % der KdU zzgl.: • Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung § 46 Abs. 6 SGB II § 46 Abs. 7 SGB II 2,8% 1,2% 5,4% 1,2% 3,4% 1,2% 3,7% geänderte Berechnungsgrundlage 1,2% 3,7% 1,2% 7,4% 1,2% 7,9% 2,2% geänderte Berechnungsgrundlage 1,2% 10,2% offen Mit dem Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung sieht drei Komponenten vor: in Mio. € Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden Anteil über Umsatzsteuer Länder Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU Summe Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote 2018 2.760 1.000 1.240 5.000 ab 2019 2.400 1.000 1.600 5.000 7,9% 10,2% In 2017 wird die zweite Stufe der Übergangsentlastung veranschlagt, die in o.g. Gesetzentwurf nochmals bestätigt wird. Die sog. „Übergangsmilliarde“ wird dann auf 2,5 Mrd. € erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%) sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils. Im o.g. Gesetzentwurf ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgt dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%, siehe oben). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei der Gesetzentwurf zunächst von einer Beteiligungsquote von 2,2% ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. -8- In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2017: 2017 in % Kosten der Unterkunft und Heizung Bundesbeteiligung in % der KdU zzgl.: • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung • Flüchtlingsbedingte KdU in T€ 25.700 26,4% 1,2% 7,4% 2,2% 6.785 992 308 1.902 565 In Summe ergibt sich bei der Grundsicherung nach dem SGB II – vor dem Hintergrund, dass auch die außerhalb des SGB II liegenden Ziele über die Bundesbeteiligungsquote abgewickelt werden – eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von 0,6 Mio. €: Überblick 312 01 (in Tsd. €) 312 01: Kosten der Unterkunft SGB II 312 01: Einmalige Leistungen SGB II 312 01: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil) 312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.) 312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl. 312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis Summe HH 2016 HH 2017 25.300 800 1.630 -6.679 -936 0 -3.700 16.415 25.700 800 1.750 -6.785 -1.902 -565 -3.200 15.798 Diff. HH 17/HH 16 + 400 +0 + 120 - 106 - 966 - 565 + 500 - 617 Sollten sich im Verlauf des Beratungsverfahrens bis zur Haushaltsverabschiedung Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben (aktuell sind u.a. Bemühungen des Deutschen Städtetages sowie der SPD-Bundestagsfraktion bekannt), werden diese bei der Beschlussfassung über den Haushalt berücksichtigt. Pflegewohngeld (Produkt 331 02) 1. Der Aufwand für Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. €. Insgesamt hat sich die Gesamtfallzahl beim Pflegewohngeld erhöht. Die Fallzahlerhöhung begründet nicht zwingend eine Aufwandssteigerung. Aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der Einrichtungen sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu entstandenen Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise belegt, so dass deren hohen Investitionskostensätze beim Leistungsaufwand noch nicht durchschlagen. Allerdings zeigt sich im Laufe des Jahres 2016 eine zunehmende Belegung neuer Heimplätze, sodass die hohen Investitionskostensätze sukzessive Auswirkungen zeigen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Monatsaufwand von rd. 415.000 € muss für das Jahr 2017 ein Aufwandsansatz von 5 Mio. € kalkuliert werden. Diese Kalkulation ist allerdings risikobehaftet, da es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl durch die pflegebedürftigen Menschen keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt. 2. Der Aufwand für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 50 T€. Im Januar 2017 tritt das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat. Darüber hinaus geht voraussichtlich ab Januar 2017 eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen ans Netz. Hinzu kommt, dass insgesamt eine verstärkte Inanspruchnahme der Tages- und Kurzzeitpflegeangebote in 2016 festzustellen ist. -9- Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01) Der Aufwand für Hilfe zum Lebensunterhalt vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,2 Mio. €. Der in den letzten Jahren stets zu verzeichnende Fallzahlenanstieg ist zum 30.06.2016 nicht mehr festzustellen. Die zum 01.01.2017 erfolgende Erhöhung der Regelsätze von durchschnittlich 5,00 € mtl. werden durch die zum 01.07.2016 erfolgte Rentenerhöhung von 4,25% in der Regel aufgefangen. Auch wenn nicht alle Hilfeempfänger eine Rente beziehen, wird davon ausgegangen, dass sich der Mehraufwand durch die Regelsatzerhöhung und die Aufwandreduzierung durch die Rentenerhöhung in etwa ausgleichen. Durch das zum 01.07.2016 in Kraft getretene Inklusionsstärkungsgesetz ist eine Zuständigkeitsverlagerung vom LVR auf den Kreis für Fälle des „Betreuten Wohnens“ erfolgt. Der Kreis ist somit Kostenträger für einen Teil dieser Fälle. Leistungen bei Behinderung (Produkt 335 01) Der Aufwand für Leistungen bei Behinderung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio €. 1. Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII ist der Kreis nunmehr zuständig für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für Betreuung) im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre. Es wird mit Aufwendungen in Höhe von 150 T€ im Haushaltsjahr 2017 gerechnet. 2. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Einzelfallhilfen für Kindergartenkinder (steigende Fallzahlen sowie Tarifsteigerungen) ist von einer Aufwandssteigerung von 150 T€ auszugehen. Insgesamt sind die Einzelfallhilfen mit 800 T€ im Haushaltsjahr 2017 zu veranschlagen. Das Gesamtbild der wesentlichen Transferleistungen im Sozialbudget sieht wie folgt aus: Transferleistungen Abt. 50 - in T€ 312 01: Kosten der Unterkunft SGB II 312 01: Einmalige Leistungen SGB II 312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.) 312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis 331 02: Pflegewohngeld 331 02: Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen 336 01: Hilfe zur Pflege 336 01: Pflegegeld/sonst. Pflegeleistungen 332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt 335 01: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 335 01: Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen 335 01: Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 335 01: Heilpädagogische Maßnahmen 335 01: Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung 334 01: Krankenhilfe Summe Differenz zum Vorjahr Weitere Budgetbelastung: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil) Weitere Budgetentlastung: 312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl. vorl. JA vorl. JA 2014 2015 HH 2016 HH 2017 23.702 24.235 24.505 690 649 693 -6.337 -6.379 -6.660 0 0 0 -6.569 -4.264 -3.862 4.478 4.717 4.667 1.440 1.397 1.499 6.135 5.994 5.798 373 364 474 1.588 2.067 2.386 0 348 0 0 0 0 0 6 66 359 439 476 1.249 1.697 1.705 931 613 793 28.039 31.536 32.888 + 42 + 3.497 + 1.352 25.300 800 -6.679 0 -3.700 4.800 1.630 6.000 480 2.530 650 0 50 400 1.600 672 34.533 + 1.645 25.700 800 -6.785 -565 -3.200 5.000 1.680 6.000 400 2.355 800 150 0 400 1.600 672 35.007 + 474 1.630 1.750 JA 2013 1.307 0 1.417 0 1.499 -976 -936 -1.902 Diff. HH Diff. HH 2017/JA 17/HH 16 2013 + 400 + 1.998 +0 + 110 - 106 - 448 - 565 - 565 + 500 + 3.369 + 200 + 522 + 50 + 240 +0 - 135 - 80 + 27 - 175 + 767 + 800 + 150 + 150 + 150 - 50 +0 +0 + 41 +0 + 351 +0 - 259 + 474 + 6.968 + 120 - 966 + 443 - 1.902 in % + 8,4% + 15,9% + 7,1% - 51,3% + 11,7% + 16,7% - 2,2% + 7,2% + 48,3% + 11,4% + 28,1% - 27,8% + 24,9% + 33,9% Landschaftsumlage Der Landschaftsverband Rheinland hat einen Doppelhaushaltsentwurf 2017/2018 aufgestellt. Der Umlagesatz für 2017 beträgt demnach 16,75 %. Allerdings enthält der Haushaltsentwurf im Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen für Rückstellungsbildungen für die Kosten von Integrationshilfen in Höhe von 90 Mio. €. Hintergrund dieses Ansatzes ist eine Klage der Stadt Köln und eine damit - 10 verbundene Garantieerklärung des LVR, alle Mitgliedskörperschaften gleich zu behandeln, sollte der LVR die Klage verlieren. Mittlerweile hat die Stadt Köln die Klage zurückgezogen, sodass auch der Garantieerklärung die Geschäftsgrundlage entzogen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass der Ansatz von 90 Mio. € bei der im Dezember erwarteten Haushaltsverabschiedung nicht mehr im Haushalt enthalten ist. Infolgedessen gehe ich bei der Ermittlung eines Haushaltsansatzes im Kreishaushalt von einem Umlagesatz des LVR von 16,15% aus. Wendet man diesen Umlagesatz auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 41,7 Mio. € auszugehen, was einem Minderaufwand gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,1 Mio. € entspricht. Entwicklung der Landschaftsumlage: Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage) 45 24% 22% 40 17,0% 35 15,85% 15,85% 18% 16,7% 16,65% 16,0% 16,37% 16,7% 16,75% 16,15% Hebesatz Mio. € 20% 16% 14% 30 12% 25 33,1 35,1 34,2 34,1 36,2 37,1 38,4 39,6 41,8 41,7 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Aufwand 10% Hebesatz Abzuwarten bleibt der Umgang des LVR mit den bereits gebildeten Rückstellungen für Integrationshilfen. Nach Auskunft des LVR wurden bis zum 31.12.2015 Rückstellungen für diesen Zweck in einer Größenordnung von 220 Mio. € gebildet, die im Jahresabschluss 2016 aufzulösen sind. Die Verwaltung des LVR sah sich in der Informationsveranstaltung zum Haushalt am 14.09.2016 nicht in der Lage, bereits ohne Beteiligung der eigenen politischen Vertretung Zusagen über eine etwaige unterjährige Ausschüttung zu machen. Sowohl im Falle einer Ausschüttung noch im Jahr 2016 als auch bei etwaiger Reduzierung des Umlagesatzes im Jahr 2017 erfolgt eine Berücksichtigung im Kreishaushalt 2017 bis zur Haushaltsverabschiedung durch den Kreistag. Schlüsselzuweisungen Der 1. Modellrechnung zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 28,8 Mio. € ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,3 Mio. € (Rundungsdifferenz). Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: - 11 - Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 30 28 26 24 Mio. € 22 20 18 16 20,3 14 19,3 19,9 20,5 2009 2010 2011 22,9 22,5 2012 2013 25,7 26,3 2014 2015 28,4 28,8 2016 2017 12 10 2008 2017: 1. Modellrechnung MIK Einheitslasten (ELAG) Die an das Land abzuführende Zahllast für das ELAG steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um ca. 0,2 Mio. €. Zinserträge Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 0,3 Mio. €. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 2,9 Mio. € (einschl. Jugendamt und drittfinanzierte Bereiche). Diese entfallen mit • 1,3 Mio. € • 0,5 Mio. € • 1,0 Mio. € auf drittfinanzierte Bereiche (insbesondere Rettungsdienst) auf das Jugendamt (nur teilweise drittfinanziert) auf über die allgemeine Kreisumlage (sowie differenzierte Umlagen) finanzierte Bereiche. (Rundungsdifferenz) Schulpauschale Die pauschale Zuweisung zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung (Schulpauschale) beträgt für das Jahr 2017 1,1 Mio. €. Sie wird vorrangig zur Deckung ergebniswirksamer Maßnahmen (Bauunterhaltung bzw. Instandsetzungen, Unterhaltung Geräte und Ausstattung, Mieten etc.) vorgesehen. Der restliche Pauschalbetrag wird einzelnen Vermögensgegenständen der Schulen zugeordnet und über die Bildung von Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2017 sinkt die Höhe der ergebniswirksamen Verwendung um ca. 0,4 Mio. €, da sich die Schwerpunkte der Instandhaltungsmaßnahmen in nichtschulischen Gebäuden befinden. Kreisstraßen Der Landesbetrieb Straßen NRW wird in den nächsten beiden Jahren u.a. den Kreisverkehr B 56 / K 1n Umgehung Kuchenheim ausbauen. Die vom Kreis zu tragenden Kosten für die Anbindung der K 1n sind konsumtiv zu veranschlagen, da der Kreis nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Kreisverkehrs wird. Die geplanten Baukosten sind zuwendungsfähig. Es wird von einer Nettobelastung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 0,1 Mio. € ausgegangen. - 12 - Gute Schule 2020 Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung über ein Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) habe ich zunächst eine investive Einplanung des dem Kreis zustehenden Kreditkontingents vorgesehen. Derzeit wird ein Konzept zum Umgang mit dem avisierten Programm erstellt, wobei es voraussichtlich auch zu teilweisen Verschiebungen in den Ergebnishaushalt kommen wird. Ob und inwieweit daraus Haushaltsentlastungen resultieren können, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Aktualisierung der Einplanung erfolgt im Laufe des Beratungsverfahrens. b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 21,68 % in 2016 auf 21,67 % in 2017 (Differenz: 0,01 %-Punkte). Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 49,8 Mio. € (Vorjahr: 48,0 Mio. €). Jugendamtsumlage 21,68% 50 21,67% 20,75% 19,80% 19,18% 20% 19,00% 18,25% 40 16,50% 14,59% 14,40% 15% Mio. € Hebesatz 30 10% 20 5% 10 0 27,5 29,1 32,1 34,5 35,4 38,0 41,3 44,1 48,1 49,8 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ertrag Hebesatz Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert: 0% - 13 Budgetziffer 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 002 300 510 002 300 510 002 300 510 003 300 510 003 300 510 003 300 510 004 300 510 004 Summe Produkt 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 363 01 - Erziehungsberatung 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 363 06 - Adoptionsvermittlung 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige 361 01 - Tagespflege 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 2016 1.586.700 655.900 580.500 193.400 265.200 664.700 56.200 710.400 695.400 242.500 5.905.500 16.025.400 150.000 1.831.900 18.483.600 48.047.300 2017 1.589.600 656.200 594.700 199.000 269.100 638.900 56.300 724.900 930.800 247.300 6.038.700 16.264.400 -43.900 1.722.600 19.946.700 49.835.300 Diff. 17/16 + 2.900 + 300 + 14.200 + 5.600 + 3.900 - 25.800 + 100 + 14.500 + 235.400 + 4.800 + 133.200 + 239.000 - 193.900 - 109.300 + 1.463.100 + 1.788.000 Budget 300 510 - Haushalt 2017 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 1.590 T€ 3% 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 16.264 T€ 33% 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 6.039 T€ 12% 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit 931 T€ in/außerhalb von Einrichtungen 2% 725 T€ 2% 363 01 - Erziehungsberatung 656 T€ 1% 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 639 T€ 1% 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 199 T€ 0% 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 595 T€ 1% 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 269 T€ 1% 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 19.947 T€ 40% 363 06 - Adoptionsvermittlung 56 T€ 0% 361 01 - Tagespflege 1.723 T€ 3% 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 247 T€ 1% 363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige -44 T€ 0% Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Haushaltsansätze in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung sowie bei den Kindertagesstätten zu beachten, dass sich der Erkenntnisstand im Laufe des Beratungsverfahrens noch verbessern wird. Die Steigerung hat folgende wesentliche Ursachen: Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10) Für 2017 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 aktuell von Mehrbelastungen bei den wesentlichen Transferaufwendungen von ca. 0,3 Mio. € ausgegangen. Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€): - 14 Produkt 363 10 (stationär): Hilfeart (stationär) - in T€ JA 2013 vorl. JA vorl. JA 2014 2015 HH 2016 HH 2017 8.754 951 3.000 233 649 388 Heimerziehung Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Vollzeitpflege Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betreutes Wohnen Inobhutnahmen Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Erziehung in Tagesgruppen Summe Differenz zum Vorjahr 9.346 10.738 802 793 3.208 3.767 198 267 508 365 475 574 10.600 918 3.635 270 346 445 10.710 927 3.705 273 349 450 896 913 956 15.622 16.193 18.332 + 1.516 + 571 + 2.139 954 18.088 - 244 964 18.307 + 219 Hilfeart (ambulant) - in T€ JA 2013 vorl. JA vorl. JA 2014 2015 HH 2016 HH 2017 2.735 1.145 857 282 5.019 + 506 2.765 1.156 865 285 5.071 + 52 749 Produkt 363 09 (ambulant): Sozialpädagogische Familienhilfe Ambulante Eingliederungshilfen Erziehungsbeistandschaft Sonstige Hilfen Summe Differenz zum Vorjahr 743 2.578 656 611 313 4.158 + 696 2.427 874 617 312 4.230 + 72 872 920 2.408 1.077 747 281 4.513 + 283 929 Diff. HH Diff. HH 2017/JA 17/HH 16 2013 + 110 + 1.956 +9 - 24 + 70 + 705 +3 + 40 +3 - 300 +5 + 62 + 22,3% - 2,5% + 23,5% + 17,0% - 46,2% + 15,9% + 10 + 68 + 219 + 2.685 + 7,5% + 17,2% +9 + 180 Diff. HH Diff. HH 2017/JA 17/HH 16 2013 + 30 + 187 + 11 + 500 +8 + 254 +3 - 28 + 52 + 913 in % + 24,0% in % + 7,2% + 76,3% + 41,5% - 8,8% + 22,0% Tagespflege (Produkt 361 01) Anpassungen an die derzeitige Entwicklung führen zu einer Verringerung des Aufwandes in Höhe von ca. 0,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01) Für 2017 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 von einer Mehrbelastung von ca. 1,4 Mio. € im Leistungs- und Zuweisungsbereich ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum 15.03.2016 gemeldeten Zahlen ergibt. Weiterhin wurde berücksichtigt, dass für das Kindergartenjahr 2017/18 bisher die Einrichtung von 8 weiteren Gruppen geplant ist. Ebenso berücksichtigt sind die gesetzlich geregelten Steigerungen der Kindpauschalen. 365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€) 50.000 47.599 44.156 45.000 40.738 40.000 38.097 35.000 33.382 29.749 30.000 27.799 26.258 25.000 24.808 24.726 22.844 22.746 20.901 19.238 20.000 16.862 14.880 15.000 10.000 12.899 9.592 9.307 5.000 3.944 10.913 9.819 4.067 3.968 18.058 19.457 16.372 12.313 11.977 10.184 15.551 3.936 0 437 428 426 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 11.980 12.839 4.196 3.966 4.100 4.100 4.100 444 514 657 634 748 766 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 3.334 0 Betriebskostenzuweisungen Landeszuweisungen Elternbeiträge Auflösung ARAP/PRAP Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.) - 15 - JA 2013 vorl. JA vorl. JA 2014 2015 HH 2016 HH 2017 33.382 16.862 4.196 1.405 891 12.839 + 859 38.097 40.738 19.238 20.901 3.966 4.100 1.664 1.768 1.007 1.134 15.551 16.372 + 2.712 + 821 44.156 22.746 4.100 1.746 998 18.058 + 1.686 47.599 24.808 4.100 1.836 1.071 19.457 + 1.398 Abt. 51 - in T€ JA 2013 vorl. JA vorl. JA 2014 2015 HH 2016 HH 2017 Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen Kindertageseinrichtungen (netto) Tagespflege Summe Differenz zum Vorjahr 4.158 15.622 12.839 1.382 34.001 + 3.293 4.230 16.193 15.551 1.547 37.520 + 3.520 5.019 18.088 18.058 1.980 43.145 + 2.130 5.071 18.307 19.457 1.840 44.675 + 1.529 Kindertageseinrichtungen - in T€ Betriebskostenzuweisungen ./. Landeszuweisungen ./. Elternbeiträge + Auflösung ARAP ./. Auflösung PRAP Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.) Differenz zum Vorjahr Diff. HH Diff. HH 2017/JA 17/HH 16 2013 + 3.443 + 14.217 + 2.062 + 7.946 +0 - 96 + 90 + 431 + 72 + 179 + 1.398 + 6.617 in % + 42,6% + 47,1% - 2,3% + 30,7% + 20,1% + 51,5% Insgesamt lassen sich die wesentlichen Veränderungen im Transferbereich des Jugendamtes wie folgt zusammenfassen: 4.513 18.332 16.372 1.798 41.015 + 3.495 Diff. HH Diff. HH 2017/JA 17/HH 16 2013 + 52 + 913 + 219 + 2.685 + 1.398 + 6.617 - 140 + 458 + 1.529 + 10.674 in % + 22,0% + 17,2% + 51,5% + 33,1% + 31,4% Abschließend sei angemerkt, dass etwaige Kostensteigerungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) aufgrund der angekündigten Leistungserweiterungen noch nicht eingeplant sind. Im Rahmen der Einigung der Regierungschefs bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom 14.10.2016 ist bekanntlich zwischen Bund und Ländern u. a. vereinbart worden, beim Unterhaltsvorschuss bereits ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Befristung der Bezugsdauer (derzeit: 72 Monate bzw. 6 Jahre) aufzuheben. Allerdings bestehe zu den finanziellen Belastungen der Länder noch Beratungsbedarf mit dem Bund. Eine Änderung des UVG mit einer Ausweitung von Altersgrenzen und Bezugsdauer hätte erhebliche Fallzahlenausweitungen zur Folge, die auch die Personal- und Raumressourcen des Kreises Euskirchen massiv betreffen würden. Da die gesetzesvorbereitenden Ministerien über die kommunalen Spitzenverbände auf diese – nicht nur den Kreis Euskirchen betreffenden – Probleme hingewiesen wurden, bleibt abzuwarten, ob es wirklich zu einem solch kurzfristigen Inkrafttreten kommt. Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe ein entsprechender Ausgleich der Leistungs- und Verwaltungsaufwendungen erfolgen wird. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine kompensationslose Erweiterung des UVG den Konnexitätsfall auslösen würde. - 16 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 2.799.000 € in 2016 auf 3.080.000 € in 2017 (Differenz: 281.000 €). Dabei wirken sich bei einem originären Zuschussbedarf von 3.822.100 € positive Vorjahresergebnisse in einer Größenordnung von 742.100 € umlagemindernd aus (siehe oben, Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage). Vsl. Guthaben - Stand 31.12.2016 - Plan Ba d Münstereifel 136.117,21 € Bl a nkenheim 72.729,45 € Da hlem 4.716,60 € Eus kirchen 97.874,48 € Hel lenthal 73.842,96 € Ka l l 53.933,82 € Mechernich 69.128,48 € Netters heim 64.140,53 € Schl eiden 61.582,95 € Wei lerswist 48.498,74 € Zül pich 59.487,12 € Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits. Die Erträge aus Beteiligungen vermindern sich aufgrund der ere/ene-Verkäufe an die Städte und Gemeinden. Das geplante Verkaufsszenario sieht die vollständige Veräußerung der Anteile bis zum 31.12.2016 vor, so dass ab dem Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich nur noch rd. 1/3 des ursprünglichen ene-Ausschüttungsbetrages dem Kreis zufließen wird. Angesichts bereits getätigter Anteilsverkäufe ergeben sich bereits vorher erste Minderungen der Ausschüttungshöhe. Im Rahmen der Jahresabrechnung 2015 ergab sich für den Kreis Euskirchen eine Rückzahlungsforderung gegen die RVK resultierend aus der MoD (ohne TaxiBus) in Höhe von ca. 750 T€. Für den TaxiBus-Verkehr ergab sich hingegen eine Nachzahlungsforderung der RVK von 276 T€, so dass im Saldo der Rückzahlungsanspruch des Kreises bei ca. 474 T€ lag. Ursächlich für die Veränderungen MoD (ohne TaxiBus) waren insbesondere die Auswirkungen der neu bewerteten VRS-Einnahmezuscheidungen, die sich deutlich positiver entwickelt hatten. Kostenseitig führte hauptsächlich die rückläufige Dieselpreisentwicklung zu positiven Effekten. Ausgehend von der Jahresendabrechnung 2015 hat die RVK den voraussichtlichen Betriebskostenzuschuss 2017 zzgl. einer Steigerungsrate von 4% (Steigerung der Einnahmen 2%) kalkuliert. Die Prognose der RVK für 2017 liegt bei 4,15 Mio. €. Mehr- oder Minderleistungen bei der Verkehrserbringung sind in diesem Betrag allerdings nicht berücksichtigt. Hierzu wurde eine verwaltungsseitige Prognose (Risikoaufschlag: 5% für Mehrleistungen und Berücksichtigung des Pilotprojektes Wanderbus) vorgenommen. Insgesamt ergibt sich danach für 2017 ein Betriebs- - 17 kostenzuschuss von rund 4,4 Mio. €. Für die Folgejahre wurde eine jährliche Erhöhung von ca. 2% berücksichtigt. Ab dem Jahr 2018 ist darüber hinaus mit Kostenbeteiligungen für Verkehrsleistungen im Grenzverkehr zum Gebiet des AVV und in den Kreis Düren zu rechnen. Bei der Prognose des Zuschusses 2017 für den TaxiBus (TB) wurde von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: Basis sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Fahrbetriebes 2015. Diese beinhalten bereits die AST-Integration in Schleiden und Hellenthal. Ab 2016 und somit auch für 2017 sind weitere Ausweitungen zu berücksichtigen: Neue TB-Linien Mechernich - Bad Münstereifel, Veränderungen TB-Linien 809 und 810 sowie Einrichtung von TaxiBus-Fahrten zur Anbindung des Frühzuges in Bad Münstereifel. Hierbei wurde aus Kostensicht jeweils der worstcase angenommen, also eine prognostizierte hohe Nachfrage der neuen Angebote. Ab 12/2016, also ebenfalls mit Wirkung für 2017, sollen weitere AST-Verkehre integriert werden: Kall, Bad Münstereifel, Blankenheim und Weilerswist. Die prognostizierten Kosten sind ebenfalls berücksichtigt. Die Mehrbelastung für 2017 ergibt folgendes Bild: in % der Umlagegrundlagen 2017 1,7823700658 3,6019771246 2,6859071617 0,5410032379 2,6773835708 2,1314845729 0,9584116601 2,7399176428 1,9268031847 1,3616582275 1,1130105147 Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich ÖPNV-Umlage 2017 Zülpich 8,1% errechnete ÖPNV-Umlage 2017 ohne Verrechnung mit Vorjahren Bad Münstereifel 11,0% Zülpich 8,1% Weilerswist 8,4% Weilerswist 8,0% Bad Münstereifel 12,4% Blankenheim 11,9% Blankenheim 11,5% Schleiden 9,4% Schleiden 9,6% Dahlem 4,1% Dahlem 3,4% Nettersheim 7,1% Nettersheim 6,7% Euskirchen 14,0% Mechernich 9,4% Kall 8,7% Hellenthal 8,1% Euskirchen 13,8% Mechernich 9,4% Kall 8,4% Hellenthal 8,4% - 18 d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Es ist weiter eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das Förderschulzentrum zu erheben. Im Haushaltsjahr 2017 soll nach der 2015 auf den Kreis übertragenen Matthias-Hagen-Schule zusätzlich die Stephanusschule vom Kreis übernommen werden. Der aktuelle Planungsstand sieht für den Bereich der Stephanusschule 2017 ein Rumpfjahr mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 219.000 € vor. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dieser Planungsstand mangels abgeschlossener Verhandlungen noch vorläufiger Natur ist und bis zur Verabschiedung des Haushaltes durch den Kreistag noch einer Aktualisierung bedarf. Unter Berücksichtigung des Zuschussbedarfs der Matthias-Hagen-Schule in Höhe von 819.700 € ergibt sich ein addierter Zuschussbedarf in Höhe von 1.038.700 €. Im Verteilungsschlüssel werden aufgrund des Rumpfjahres die Schülerzahlen der Stephanusschule zur Hälfte sowie die Schülerzahlen der Matthias-Hagen-Schule in voller Höhe angesetzt. Abzüglich der nicht ansetzbaren Aufwendungen für Schüler außerhalb des Kreisgebietes ergibt sich eine Mehrbelastung für 2017 in Höhe von 995.400 €. Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Mechernich 12,3% Schleiden 0,5% Nettersheim 0,2% Weilerswist 8,3% Zülpich 14,9% Kall 0,7% Sonstige (außerhalb Kreis) 4,2% Bad Münstereifel 10,5% Euskirchen 48,4% Die Mehrbelastung für 2017 ergibt folgendes Bild: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Euskirchen Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich in % der Umlagegrundlagen 2017 0,5735948757 0,6308745484 0,0599326782 0,4226801792 0,0248039366 0,0367147465 0,4574082110 0,6848954522 - 19 Gesamtüberblick: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage Summe 2016 36,48% 21,68% 58,16% 2017 Diff. 2017/2016 34,95% - 1,53 %-Pkt. 21,67% - 0,01 %-Pkt. 56,62% - 1,54 %-Pkt. Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage ÖPNV-Umlage Förderschulumlage Summe 2016 80.853.500 48.047.300 2.799.000 870.200 132.570.000 2017 Diff. 2017/2016 80.378.900 - 474.600 49.835.300 + 1.788.000 3.080.000 + 281.000 995.400 + 125.200 134.289.600 + 1.719.600 Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes 1: ZUSCHUSSBEDARF ERGEBNISHAUSHALT 2017 Budget 400 46.404 T€ 27% Budget 100 10.659 T€ 6% Budget 200 1.117 T€ 1% Budget 300 49.286 T€ 28% Budget 500 13.645 T€ 8% Landschaftsumlage 41.690 T€ 24% Budget 600 4.960 T€ 3% Budget 700, Einheitslasten und Sonstiges 4.676 T€ 3% Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 1 Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt. - 20 - 2. z.K.: Kreistag 3. z.K.: GBL-Runde 4. z.V. Verteiler: Gemeinde Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Kreisstadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Stadt Mechernich Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Straße Postfach 12 40 Rathausplatz 16 Hauptstraße 23 Kölner Straße 75 Rathausstr. 2 Bahnhofstraße 9 Bergstraße 1 Krausstraße 2 Blankenheimer Straße 2-4 Bonner Str. 29 Markt 21 Straße2 Ort 53896 Bad Münstereifel 53945 Blankenheim Schmidtheim 53949 Dahlem 53879 Euskirchen 53940 Hellenthal 53925 Kall 53894 Mechernich Zingsheim 53947 Nettersheim 53937 Schleiden 53919 Weilerswist 53909 Zülpich Bgm Preiser-Marian Hartmann Lembach Dr. Friedl Westerburg Radermacher Dr. Schick Pracht Meister Horst Hürtgen StadtGemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt Anrede 1 Anrede 2 Frau Bürgermeisterin Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Frau Bürgermeisterin Herrn Bürgermeister Anrede 3 Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr