Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
703 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 16:03
Aktualisiert
07.11.16, 16:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Gegen Empfangsbekenntnis
«Gemeinde»
«Anrede_1» «Anrede_2» «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.20.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
Servicezeiten:
07.11.2016
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2017
«Anrede_3» «Anrede_2» «Bgm»,
es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Mitte Januar
2017 aufzustellen.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein.
Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 03.01.2017
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um
ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines
„Einvernehmens“ abzielt.
Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre
«StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung.
Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von
Einwendungen mit.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
-2-
Zur Festsetzung der Kreisumlage
Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter
Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im
Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der
Kreisumlage dargestellt werden.
Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben:
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW
(Förderschulumlage)
Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf
die Modellrechnung des Landes zum GFG vom 27.10.2016 zurückgegriffen wurde.
Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im
April beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende weitere
Modell- oder endgültige Berechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von
folgenden Daten aus:
1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden
Unter Berücksichtigung der o.g. Modellrechnung gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um ca. 3,6 Mio. € (ca. 2,0 %) verbessern wird,
wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind.
2. Umlagegrundlagen
Gemäß Modellrechnung des Landes werden die Schlüsselzuweisungen der Städte und
Gemeinden um ca. 4,7 Mio. € steigen.
Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge
obiger Annahmen um ca. 8,3 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit
230,0 Mio. € zu Grunde gelegt.
-3-
Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden)
250,0
250,0
230,0
221,7
208,5
202,1
200,0
196,3
188,8
193,5
200,0
180,0
53,3
43,9
41,1
212,5
43,0
41,9
50,0
46,6
200,0
48,8
50,3
48,1
150,0
Mio. €
150,0
Schlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
100,0
100,0
179,8
138,5
152,5
152,4
148,8
157,0
158,5
183,4
163,7
131,9
50,0
50,0
0,0
0,0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
(Basis: 2008 bis 2016: endgültiges GFG; 2017: Modellrechnung MIK)
Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt)
entwickeln sich dabei wie folgt:
8,61%
8,59%
8,59%
8,24%
8,27%
Bad Münstereifel
4,21%
4,33%
4,37%
4,35%
4,42%
Blankenheim
Dahlem
2,13%
2,05%
2,09%
2,06%
2,03%
33,52%
33,94%
34,23%
34,91%
34,62%
Euskirchen
Hellenthal
5,13%
4,06%
4,10%
4,04%
4,03%
5,50%
5,59%
5,51%
5,42%
5,46%
Kall
13,05%
13,36%
13,27%
13,22%
13,16%
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
3,30%
3,30%
3,36%
3,24%
3,30%
6,35%
6,50%
6,54%
6,63%
6,68%
8,08%
8,20%
8,09%
8,07%
8,23%
10,12%
10,08%
9,83%
9,81%
9,79%
Anteil 2013
Anteil 2014
Anteil 2015
Anteil 2016
Anteil 2017
(Basis: 2013 bis 2016: endgültiges GFG; 2017: Modellrechnung MIK)
-4Anteil an den Umlagegrundlagen 2017:
Bad Münstereifel
8,3%
Blankenheim
4,4%
Zülpich
9,8%
Weilerswist
8,2%
Dahlem
2,0%
Schleiden
6,7%
Nettersheim
3,3%
Euskirchen
34,6%
Mechernich
13,2%
Kall
5,5%
Hellenthal
4,0%
(2017: Basis Modellrechnung MIK)
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage
von 36,48 % in 2016 auf 34,95 % in 2017 (Differenz: 1,53 %-Punkte).
Es ergibt sich eine Verringerung der absoluten Umlagehöhe von ca. 0,5 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr.
Allgemeine Umlage
100
50%
43,38%
Mio. €
80
41,33%
36,49%
45%
40,21%
39,57%
36,47%
36,33%
36,94%
36,48%
40%
34,95%
70
35%
60
30%
50
25%
40
20%
30
15%
20
10%
10
0
5%
68,9
73,4
80,3
78,1
78,0
79,1
76,0
78,5
80,9
80,4
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Ertrag
Hebesatz
0%
Hebesatz
90
-5-
Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus
denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte:
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im
Haushaltsjahr 2016 von 4,9 Mio. €. Verbesserte Entwicklungen der Jahresabschlüsse 2014 bis
2016 erlauben auch im Haushaltsjahr 2017 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.
Hervorzuheben sind dabei insbesondere drei Punkte:
a) Bereits in der Eröffnungsbilanz und seitdem fortlaufend wurden Rückstellungen für die
Gewährung von Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld gebildet, da mehrere Verwaltungsgerichte, zuletzt das OVG NRW, von der Verfassungswidrigkeit der seinerzeit erfolgten
Kürzungen überzeugt waren. Das OVG NRW hatte im Jahr 2009 beschlossen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Das Bundesverfassungsgericht hat
nunmehr im November 2015 entschieden, dass die Alimentation der Beamten in NRW in den
vorgelegten Fallgestaltungen verfassungsgemäß ist. Die Rückstellung in Höhe von 4,9 Mio. €
wurde daher im Jahresabschluss 2015 aufgelöst.
b) Rückstellungen für erwartete Belastungen wegen möglicher Verstöße gegen das Altersdiskriminierungsverbot bei Beamten wurden gebildet, da zu erwarten war, dass der EuGH
dem Schlussplädoyer des Generalanwalts folgt, die Übergangsregelung vom alten auf das
neue Besoldungssystem als altersdiskriminierend einzustufen. Aufgrund eines Urteils des
EuGH aus dem Juni 2014, das zwar die Frage von Schadenersatzansprüchen im Ergebnis
offen lässt, jedoch wegweisende Ausführungen macht, wurde die Rückstellung in Höhe von
0,5 Mio. € im Jahresabschluss 2014 aufgelöst.
c) Nach dem derzeit aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von
Ländern und Kommunen soll die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft neu
geregelt werden. Ein Bestandteil der Entlastung soll die möglichst vollständige Finanzierung
der flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft durch den Bund sein. Dazu soll bereits in
2016 eine revisionsfreie Übernahme von 400 Mio. € erfolgen, die einer Beteiligungsquote von
2,2% entspricht. Eine solche Entlastung, die eine Größenordnung von ca. 0,5 Mio. € erreichen
wird, war im Haushalt 2016 nicht eingeplant und wirkt daher ergebnisverbessernd.
Insgesamt wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass die Ausgleichsrücklage am 31.12.2016 eine Höhe von ca. 9,3 Mio. € aufweist. Im Hinblick auf die notwendige
Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage wird angesichts der relativ geringen Höhe vorgesehen, den
oberhalb von 2 Mio. € voraussichtlich bestehenden Betrag in Höhe von 7,3 Mio. € zur Senkung
der Kreisumlage in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
→ zu Gunsten der Allgemeinen Umlage
→ zu Gunsten der ÖPNV-Umlage
Summe
2016
4.300.000
598.700
4.898.700
2017 Diff. 2017/2016
6.557.900
+ 2.257.900
+ 143.400
742.100
7.300.000
+ 2.401.300
Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01)
1. Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II (KdU) ist derzeit von einer
Steigerung der Bruttokosten in Höhe von ca. 0,4 Mio. € auszugehen. Nachdem in den
vergangenen Wochen und auch aktuell noch die Registrierungsverfahren der Asylbewerber
sehr stark forciert wurden und werden, ist davon auszugehen, dass zumindest bei dem
Personenkreis mit guter Bleibeperspektive die Anerkennungsverfahren relativ zeitnah
durchgeführt und abgeschlossen sein werden. In der Folge wäre dieser Personenkreis bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen leistungsberechtigt nach dem SGB II. Aus diesem
Grund ist von einem weiteren Anstieg der KdU im Jahr 2017 auszugehen. Angesichts der
Unsicherheiten besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko.
-6-
SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €)
28,0
1,0
26,0
1,0
24,0
Mio. €
0,9
22,0
0,8
21,6
0,7
0,8
0,7
0,9
23,7
23,7
24,2
25,7
25,3
0,9
0,8
24,5
Einmalige Leistungen und
Schuldnerberatung
23,2
22,8
0,8
0,7
22,0
22,1
Kosten der Unterkunft (KdU)
21,3
20,0
0,2
19,5
18,0
16,0
JA 2005
JA 2006
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
HH 2016
HH 2017
Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich wie folgt entwickelt:
312 01: Zahl der Leistungsempfänger KdU (Monatsende)
11.700
11.600
11.500
11.400
11.300
11.200
11.100
11.000
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
2012
30.6.
2013
2014
31.7.
2015
31.8.
30.9.
31.10.
30.11.
31.12.
2016
2. Mehrbelastungen in Höhe von ca. 0,1 Mio. € entstehen weiter durch die Anpassung des sog.
KFA-Anteils. Die Beteiligung des kommunalen Trägers an den Personal- und Sachkosten des
Jobcenters beträgt 15,2 %.
3. Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis sinken gegenüber dem Vorjahr
voraussichtlich um ca. 0,5 Mio. €. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die Höhe dieses Ertrags erheblichen Schwankungen, wobei auch künftig
tendenziell von einem weiteren Absinken ausgegangen wird.
-7312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€)
7.000
6.569
6.000
3.067
4.571
5.654
4.154
5.000
4.288
4.000
4.264
3.862
3.700
3.430
3.000
3.200
3.062
2.000
1.865
1.614
1.179
1.000
0
JR 2005
JR 2006
JR 2007
1.366
JR 2008
JR 2009
JR 2010
Wohngeldersparnis
JA 2011
JA 2012
Nachteilsausgleich
JA 2013
vorl. JA 2014 vorl. JA 2015
HH 2016
HH 2017
4. Basierend auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen soll die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt werden:
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
§ 46 Abs. 6 SGB II
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 8 SGB II
5,4%
2,8%
2,8%
• Flüchtlingsbedingte KdU
§ 46 Abs. 9 SGB II
1,2%
1,2%
Bundesbeteiligung in % der KdU
zzgl.:
• Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
§ 46 Abs. 6 SGB II
§ 46 Abs. 7 SGB II
2,8%
1,2%
5,4%
1,2%
3,4%
1,2%
3,7%
geänderte Berechnungsgrundlage
1,2%
3,7%
1,2%
7,4%
1,2%
7,9%
2,2% geänderte Berechnungsgrundlage
1,2%
10,2%
offen
Mit dem Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese
Umsetzung sieht drei Komponenten vor:
in Mio. €
Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden
Anteil über Umsatzsteuer Länder
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU
Summe
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote
2018
2.760
1.000
1.240
5.000
ab 2019
2.400
1.000
1.600
5.000
7,9%
10,2%
In 2017 wird die zweite Stufe der Übergangsentlastung veranschlagt, die in o.g.
Gesetzentwurf nochmals bestätigt wird. Die sog. „Übergangsmilliarde“ wird dann auf 2,5 Mrd.
€ erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung
(7,4%) sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils.
Im o.g. Gesetzentwurf ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten
Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016
erfolgt dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%, siehe oben). Für
2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend
anzupassen, wobei der Gesetzentwurf zunächst von einer Beteiligungsquote von 2,2%
ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim
Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird.
-8-
In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2017:
2017
in %
Kosten der Unterkunft und Heizung
Bundesbeteiligung in % der KdU
zzgl.:
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
• Flüchtlingsbedingte KdU
in T€
25.700
26,4%
1,2%
7,4%
2,2%
6.785
992
308
1.902
565
In Summe ergibt sich bei der Grundsicherung nach dem SGB II – vor dem Hintergrund, dass
auch die außerhalb des SGB II liegenden Ziele über die Bundesbeteiligungsquote abgewickelt
werden – eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von 0,6 Mio. €:
Überblick 312 01 (in Tsd. €)
312 01: Kosten der Unterkunft SGB II
312 01: Einmalige Leistungen SGB II
312 01: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil)
312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.)
312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl.
312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis
Summe
HH 2016
HH 2017
25.300
800
1.630
-6.679
-936
0
-3.700
16.415
25.700
800
1.750
-6.785
-1.902
-565
-3.200
15.798
Diff. HH
17/HH 16
+ 400
+0
+ 120
- 106
- 966
- 565
+ 500
- 617
Sollten sich im Verlauf des Beratungsverfahrens bis zur Haushaltsverabschiedung Änderungen
am Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben (aktuell sind u.a. Bemühungen des Deutschen
Städtetages sowie der SPD-Bundestagsfraktion bekannt), werden diese bei der Beschlussfassung über den Haushalt berücksichtigt.
Pflegewohngeld (Produkt 331 02)
1. Der Aufwand für Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW erhöht sich gegenüber dem
Vorjahr um 0,2 Mio. €. Insgesamt hat sich die Gesamtfallzahl beim Pflegewohngeld erhöht.
Die Fallzahlerhöhung begründet nicht zwingend eine Aufwandssteigerung. Aufgrund der
individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der Einrichtungen
sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu entstandenen
Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise belegt, so dass deren hohen Investitionskostensätze
beim Leistungsaufwand noch nicht durchschlagen. Allerdings zeigt sich im Laufe des Jahres
2016 eine zunehmende Belegung neuer Heimplätze, sodass die hohen Investitionskostensätze sukzessive Auswirkungen zeigen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen
Monatsaufwand von rd. 415.000 € muss für das Jahr 2017 ein Aufwandsansatz von 5 Mio. €
kalkuliert werden. Diese Kalkulation ist allerdings risikobehaftet, da es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl durch die pflegebedürftigen Menschen keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt.
2. Der Aufwand für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr
um 50 T€. Im Januar 2017 tritt das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das
bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat. Darüber hinaus geht voraussichtlich ab Januar
2017 eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen ans Netz. Hinzu kommt, dass
insgesamt eine verstärkte Inanspruchnahme der Tages- und Kurzzeitpflegeangebote in 2016
festzustellen ist.
-9-
Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01)
Der Aufwand für Hilfe zum Lebensunterhalt vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,2
Mio. €. Der in den letzten Jahren stets zu verzeichnende Fallzahlenanstieg ist zum 30.06.2016
nicht mehr festzustellen. Die zum 01.01.2017 erfolgende Erhöhung der Regelsätze von durchschnittlich 5,00 € mtl. werden durch die zum 01.07.2016 erfolgte Rentenerhöhung von 4,25% in
der Regel aufgefangen. Auch wenn nicht alle Hilfeempfänger eine Rente beziehen, wird davon
ausgegangen, dass sich der Mehraufwand durch die Regelsatzerhöhung und die Aufwandreduzierung durch die Rentenerhöhung in etwa ausgleichen. Durch das zum 01.07.2016 in Kraft
getretene Inklusionsstärkungsgesetz ist eine Zuständigkeitsverlagerung vom LVR auf den Kreis
für Fälle des „Betreuten Wohnens“ erfolgt. Der Kreis ist somit Kostenträger für einen Teil dieser
Fälle.
Leistungen bei Behinderung (Produkt 335 01)
Der Aufwand für Leistungen bei Behinderung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio €.
1. Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII
ist der Kreis nunmehr zuständig für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für
Betreuung) im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre. Es wird mit
Aufwendungen in Höhe von 150 T€ im Haushaltsjahr 2017 gerechnet.
2. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Einzelfallhilfen für
Kindergartenkinder (steigende Fallzahlen sowie Tarifsteigerungen) ist von einer Aufwandssteigerung von 150 T€ auszugehen. Insgesamt sind die Einzelfallhilfen mit 800 T€ im Haushaltsjahr 2017 zu veranschlagen.
Das Gesamtbild der wesentlichen Transferleistungen im Sozialbudget sieht wie folgt aus:
Transferleistungen Abt. 50 - in T€
312 01: Kosten der Unterkunft SGB II
312 01: Einmalige Leistungen SGB II
312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.)
312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis
331 02: Pflegewohngeld
331 02: Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen
336 01: Hilfe zur Pflege
336 01: Pflegegeld/sonst. Pflegeleistungen
332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt
335 01: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
335 01: Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen
335 01: Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung
335 01: Heilpädagogische Maßnahmen
335 01: Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung
334 01: Krankenhilfe
Summe
Differenz zum Vorjahr
Weitere Budgetbelastung:
Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil)
Weitere Budgetentlastung:
312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl.
vorl. JA vorl. JA
2014
2015
HH 2016
HH 2017
23.702 24.235 24.505
690
649
693
-6.337 -6.379 -6.660
0
0
0
-6.569 -4.264 -3.862
4.478 4.717 4.667
1.440 1.397 1.499
6.135 5.994 5.798
373
364
474
1.588 2.067 2.386
0
348
0
0
0
0
0
6
66
359
439
476
1.249 1.697 1.705
931
613
793
28.039 31.536 32.888
+ 42 + 3.497 + 1.352
25.300
800
-6.679
0
-3.700
4.800
1.630
6.000
480
2.530
650
0
50
400
1.600
672
34.533
+ 1.645
25.700
800
-6.785
-565
-3.200
5.000
1.680
6.000
400
2.355
800
150
0
400
1.600
672
35.007
+ 474
1.630
1.750
JA 2013
1.307
0
1.417
0
1.499
-976
-936
-1.902
Diff. HH
Diff. HH
2017/JA
17/HH 16
2013
+ 400 + 1.998
+0
+ 110
- 106
- 448
- 565
- 565
+ 500 + 3.369
+ 200
+ 522
+ 50
+ 240
+0
- 135
- 80
+ 27
- 175
+ 767
+ 800
+ 150
+ 150
+ 150
- 50
+0
+0
+ 41
+0
+ 351
+0
- 259
+ 474 + 6.968
+ 120
- 966
+ 443
- 1.902
in %
+ 8,4%
+ 15,9%
+ 7,1%
- 51,3%
+ 11,7%
+ 16,7%
- 2,2%
+ 7,2%
+ 48,3%
+ 11,4%
+ 28,1%
- 27,8%
+ 24,9%
+ 33,9%
Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Rheinland hat einen Doppelhaushaltsentwurf 2017/2018 aufgestellt. Der
Umlagesatz für 2017 beträgt demnach 16,75 %. Allerdings enthält der Haushaltsentwurf im Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen für Rückstellungsbildungen für die Kosten von Integrationshilfen in
Höhe von 90 Mio. €. Hintergrund dieses Ansatzes ist eine Klage der Stadt Köln und eine damit
- 10 verbundene Garantieerklärung des LVR, alle Mitgliedskörperschaften gleich zu behandeln, sollte
der LVR die Klage verlieren. Mittlerweile hat die Stadt Köln die Klage zurückgezogen, sodass
auch der Garantieerklärung die Geschäftsgrundlage entzogen ist. Es ist daher davon
auszugehen, dass der Ansatz von 90 Mio. € bei der im Dezember erwarteten Haushaltsverabschiedung nicht mehr im Haushalt enthalten ist. Infolgedessen gehe ich bei der Ermittlung
eines Haushaltsansatzes im Kreishaushalt von einem Umlagesatz des LVR von 16,15% aus.
Wendet man diesen Umlagesatz auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen an,
ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 41,7 Mio. € auszugehen, was
einem Minderaufwand gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,1 Mio. € entspricht.
Entwicklung der Landschaftsumlage:
Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage)
45
24%
22%
40
17,0%
35
15,85%
15,85%
18%
16,7%
16,65%
16,0%
16,37%
16,7%
16,75%
16,15%
Hebesatz
Mio. €
20%
16%
14%
30
12%
25
33,1
35,1
34,2
34,1
36,2
37,1
38,4
39,6
41,8
41,7
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Aufwand
10%
Hebesatz
Abzuwarten bleibt der Umgang des LVR mit den bereits gebildeten Rückstellungen für
Integrationshilfen. Nach Auskunft des LVR wurden bis zum 31.12.2015 Rückstellungen für diesen
Zweck in einer Größenordnung von 220 Mio. € gebildet, die im Jahresabschluss 2016 aufzulösen
sind. Die Verwaltung des LVR sah sich in der Informationsveranstaltung zum Haushalt am
14.09.2016 nicht in der Lage, bereits ohne Beteiligung der eigenen politischen Vertretung
Zusagen über eine etwaige unterjährige Ausschüttung zu machen. Sowohl im Falle einer
Ausschüttung noch im Jahr 2016 als auch bei etwaiger Reduzierung des Umlagesatzes im Jahr
2017 erfolgt eine Berücksichtigung im Kreishaushalt 2017 bis zur Haushaltsverabschiedung
durch den Kreistag.
Schlüsselzuweisungen
Der 1. Modellrechnung zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 28,8
Mio. € ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 0,3 Mio.
€ (Rundungsdifferenz).
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:
- 11 -
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
30
28
26
24
Mio. €
22
20
18
16
20,3
14
19,3
19,9
20,5
2009
2010
2011
22,9
22,5
2012
2013
25,7
26,3
2014
2015
28,4
28,8
2016
2017
12
10
2008
2017:
1. Modellrechnung MIK
Einheitslasten (ELAG)
Die an das Land abzuführende Zahllast für das ELAG steigt gegenüber dem Vorjahr
voraussichtlich um ca. 0,2 Mio. €.
Zinserträge
Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 0,3 Mio. €.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 2,9 Mio. € (einschl.
Jugendamt und drittfinanzierte Bereiche). Diese entfallen mit
• 1,3 Mio. €
• 0,5 Mio. €
• 1,0 Mio. €
auf drittfinanzierte Bereiche (insbesondere Rettungsdienst)
auf das Jugendamt (nur teilweise drittfinanziert)
auf über die allgemeine Kreisumlage (sowie differenzierte Umlagen) finanzierte
Bereiche.
(Rundungsdifferenz)
Schulpauschale
Die pauschale Zuweisung zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Schulbereich
sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung
(Schulpauschale) beträgt für das Jahr 2017 1,1 Mio. €. Sie wird vorrangig zur Deckung
ergebniswirksamer Maßnahmen (Bauunterhaltung bzw. Instandsetzungen, Unterhaltung Geräte
und Ausstattung, Mieten etc.) vorgesehen. Der restliche Pauschalbetrag wird einzelnen
Vermögensgegenständen der Schulen zugeordnet und über die Bildung von Sonderposten
entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2017 sinkt die
Höhe der ergebniswirksamen Verwendung um ca. 0,4 Mio. €, da sich die Schwerpunkte der
Instandhaltungsmaßnahmen in nichtschulischen Gebäuden befinden.
Kreisstraßen
Der Landesbetrieb Straßen NRW wird in den nächsten beiden Jahren u.a. den Kreisverkehr B 56
/ K 1n Umgehung Kuchenheim ausbauen. Die vom Kreis zu tragenden Kosten für die Anbindung
der K 1n sind konsumtiv zu veranschlagen, da der Kreis nicht wirtschaftlicher Eigentümer des
Kreisverkehrs wird. Die geplanten Baukosten sind zuwendungsfähig. Es wird von einer
Nettobelastung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 0,1 Mio. € ausgegangen.
- 12 -
Gute Schule 2020
Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung über ein Gesetz zur Stärkung
der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) habe ich zunächst eine investive Einplanung
des dem Kreis zustehenden Kreditkontingents vorgesehen. Derzeit wird ein Konzept zum
Umgang mit dem avisierten Programm erstellt, wobei es voraussichtlich auch zu teilweisen Verschiebungen in den Ergebnishaushalt kommen wird. Ob und inwieweit daraus Haushaltsentlastungen resultieren können, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Aktualisierung der Einplanung
erfolgt im Laufe des Beratungsverfahrens.
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von
21,68 % in 2016 auf 21,67 % in 2017 (Differenz: 0,01 %-Punkte).
Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von ca. 49,8 Mio. € (Vorjahr: 48,0 Mio. €).
Jugendamtsumlage
21,68%
50
21,67%
20,75%
19,80%
19,18%
20%
19,00%
18,25%
40
16,50%
14,59%
14,40%
15%
Mio. €
Hebesatz
30
10%
20
5%
10
0
27,5
29,1
32,1
34,5
35,4
38,0
41,3
44,1
48,1
49,8
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Ertrag
Hebesatz
Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert:
0%
- 13 Budgetziffer
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 002
300 510 002
300 510 002
300 510 003
300 510 003
300 510 003
300 510 004
300 510 004
Summe
Produkt
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
363 01 - Erziehungsberatung
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
363 06 - Adoptionsvermittlung
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
361 01 - Tagespflege
365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
2016
1.586.700
655.900
580.500
193.400
265.200
664.700
56.200
710.400
695.400
242.500
5.905.500
16.025.400
150.000
1.831.900
18.483.600
48.047.300
2017
1.589.600
656.200
594.700
199.000
269.100
638.900
56.300
724.900
930.800
247.300
6.038.700
16.264.400
-43.900
1.722.600
19.946.700
49.835.300
Diff. 17/16
+ 2.900
+ 300
+ 14.200
+ 5.600
+ 3.900
- 25.800
+ 100
+ 14.500
+ 235.400
+ 4.800
+ 133.200
+ 239.000
- 193.900
- 109.300
+ 1.463.100
+ 1.788.000
Budget 300 510 - Haushalt 2017
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
1.590 T€
3%
363 10 - Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
16.264 T€
33%
363 09 - Ambulante Hilfe
zur Erziehung
6.039 T€
12%
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und
Jugendschutz
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit
931 T€
in/außerhalb von Einrichtungen
2%
725 T€
2%
363 01 - Erziehungsberatung
656 T€
1%
363 05 - Beistandschaften,
Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
639 T€
1%
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
199 T€
0%
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
595 T€
1%
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
269 T€
1%
365 01 - Plätze in
Tageseinrichtungen für Kinder
19.947 T€
40%
363 06 - Adoptionsvermittlung
56 T€
0%
361 01 - Tagespflege
1.723 T€
3%
362 03 - Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
247 T€
1%
363 11 - Hilfen für unbegleitete
ausländische Minderjährige
-44 T€
0%
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Haushaltsansätze in den Bereichen der Hilfen zur
Erziehung sowie bei den Kindertagesstätten zu beachten, dass sich der Erkenntnisstand im Laufe
des Beratungsverfahrens noch verbessern wird.
Die Steigerung hat folgende wesentliche Ursachen:
Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10)
Für 2017 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 aktuell von Mehrbelastungen bei den
wesentlichen Transferaufwendungen von ca. 0,3 Mio. € ausgegangen.
Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€):
- 14 Produkt 363 10 (stationär):
Hilfeart (stationär) - in T€
JA 2013
vorl. JA vorl. JA
2014
2015
HH 2016
HH 2017
8.754
951
3.000
233
649
388
Heimerziehung
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Vollzeitpflege
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Betreutes Wohnen
Inobhutnahmen
Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihren
Kindern
Erziehung in Tagesgruppen
Summe
Differenz zum Vorjahr
9.346 10.738
802
793
3.208 3.767
198
267
508
365
475
574
10.600
918
3.635
270
346
445
10.710
927
3.705
273
349
450
896
913
956
15.622 16.193 18.332
+ 1.516 + 571 + 2.139
954
18.088
- 244
964
18.307
+ 219
Hilfeart (ambulant) - in T€
JA 2013
vorl. JA vorl. JA
2014
2015
HH 2016
HH 2017
2.735
1.145
857
282
5.019
+ 506
2.765
1.156
865
285
5.071
+ 52
749
Produkt 363 09 (ambulant):
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ambulante Eingliederungshilfen
Erziehungsbeistandschaft
Sonstige Hilfen
Summe
Differenz zum Vorjahr
743
2.578
656
611
313
4.158
+ 696
2.427
874
617
312
4.230
+ 72
872
920
2.408
1.077
747
281
4.513
+ 283
929
Diff. HH
Diff. HH
2017/JA
17/HH 16
2013
+ 110 + 1.956
+9
- 24
+ 70
+ 705
+3
+ 40
+3
- 300
+5
+ 62
+ 22,3%
- 2,5%
+ 23,5%
+ 17,0%
- 46,2%
+ 15,9%
+ 10
+ 68
+ 219 + 2.685
+ 7,5%
+ 17,2%
+9
+ 180
Diff. HH
Diff. HH
2017/JA
17/HH 16
2013
+ 30
+ 187
+ 11
+ 500
+8
+ 254
+3
- 28
+ 52
+ 913
in %
+ 24,0%
in %
+ 7,2%
+ 76,3%
+ 41,5%
- 8,8%
+ 22,0%
Tagespflege (Produkt 361 01)
Anpassungen an die derzeitige Entwicklung führen zu einer Verringerung des Aufwandes in Höhe
von ca. 0,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01)
Für 2017 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 von einer Mehrbelastung von ca. 1,4 Mio. €
im Leistungs- und Zuweisungsbereich ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum
15.03.2016 gemeldeten Zahlen ergibt. Weiterhin wurde berücksichtigt, dass für das
Kindergartenjahr 2017/18 bisher die Einrichtung von 8 weiteren Gruppen geplant ist. Ebenso
berücksichtigt sind die gesetzlich geregelten Steigerungen der Kindpauschalen.
365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€)
50.000
47.599
44.156
45.000
40.738
40.000
38.097
35.000
33.382
29.749
30.000
27.799
26.258
25.000
24.808
24.726
22.844
22.746
20.901
19.238
20.000
16.862
14.880
15.000
10.000
12.899
9.592
9.307
5.000
3.944
10.913
9.819
4.067
3.968
18.058
19.457
16.372
12.313
11.977
10.184
15.551
3.936
0
437
428
426
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011
11.980
12.839
4.196
3.966
4.100
4.100
4.100
444
514
657
634
748
766
JA 2012
JA 2013
vorl. JA 2014
vorl. JA 2015
HH 2016
HH 2017
3.334
0
Betriebskostenzuweisungen
Landeszuweisungen
Elternbeiträge
Auflösung ARAP/PRAP
Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.)
- 15 -
JA 2013
vorl. JA vorl. JA
2014
2015
HH 2016
HH 2017
33.382
16.862
4.196
1.405
891
12.839
+ 859
38.097 40.738
19.238 20.901
3.966 4.100
1.664 1.768
1.007 1.134
15.551 16.372
+ 2.712 + 821
44.156
22.746
4.100
1.746
998
18.058
+ 1.686
47.599
24.808
4.100
1.836
1.071
19.457
+ 1.398
Abt. 51 - in T€
JA 2013
vorl. JA vorl. JA
2014
2015
HH 2016
HH 2017
Ambulante Hilfen
Stationäre Hilfen
Kindertageseinrichtungen (netto)
Tagespflege
Summe
Differenz zum Vorjahr
4.158
15.622
12.839
1.382
34.001
+ 3.293
4.230
16.193
15.551
1.547
37.520
+ 3.520
5.019
18.088
18.058
1.980
43.145
+ 2.130
5.071
18.307
19.457
1.840
44.675
+ 1.529
Kindertageseinrichtungen - in T€
Betriebskostenzuweisungen
./. Landeszuweisungen
./. Elternbeiträge
+ Auflösung ARAP
./. Auflösung PRAP
Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.)
Differenz zum Vorjahr
Diff. HH
Diff. HH
2017/JA
17/HH 16
2013
+ 3.443 + 14.217
+ 2.062 + 7.946
+0
- 96
+ 90
+ 431
+ 72
+ 179
+ 1.398 + 6.617
in %
+ 42,6%
+ 47,1%
- 2,3%
+ 30,7%
+ 20,1%
+ 51,5%
Insgesamt lassen sich die wesentlichen Veränderungen im Transferbereich des Jugendamtes wie
folgt zusammenfassen:
4.513
18.332
16.372
1.798
41.015
+ 3.495
Diff. HH
Diff. HH
2017/JA
17/HH 16
2013
+ 52
+ 913
+ 219 + 2.685
+ 1.398 + 6.617
- 140
+ 458
+ 1.529 + 10.674
in %
+ 22,0%
+ 17,2%
+ 51,5%
+ 33,1%
+ 31,4%
Abschließend sei angemerkt, dass etwaige Kostensteigerungen im Bereich des
Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) aufgrund der angekündigten Leistungserweiterungen noch
nicht eingeplant sind. Im Rahmen der Einigung der Regierungschefs bei der Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom 14.10.2016 ist bekanntlich zwischen Bund und Ländern u.
a. vereinbart worden, beim Unterhaltsvorschuss bereits ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze von
12 auf 18 Jahre anzuheben und die Befristung der Bezugsdauer (derzeit: 72 Monate bzw. 6
Jahre) aufzuheben. Allerdings bestehe zu den finanziellen Belastungen der Länder noch
Beratungsbedarf mit dem Bund. Eine Änderung des UVG mit einer Ausweitung von Altersgrenzen
und Bezugsdauer hätte erhebliche Fallzahlenausweitungen zur Folge, die auch die Personal- und
Raumressourcen des Kreises Euskirchen massiv betreffen würden. Da die gesetzesvorbereitenden Ministerien über die kommunalen Spitzenverbände auf diese – nicht nur den Kreis
Euskirchen betreffenden – Probleme hingewiesen wurden, bleibt abzuwarten, ob es wirklich zu
einem solch kurzfristigen Inkrafttreten kommt. Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob und in welcher
Höhe ein entsprechender Ausgleich der Leistungs- und Verwaltungsaufwendungen erfolgen wird.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine kompensationslose Erweiterung des UVG den
Konnexitätsfall auslösen würde.
- 16 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 2.799.000 € in 2016
auf 3.080.000 € in 2017 (Differenz: 281.000 €). Dabei wirken sich bei einem originären
Zuschussbedarf von 3.822.100 € positive Vorjahresergebnisse in einer Größenordnung von
742.100 € umlagemindernd aus (siehe oben, Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage).
Vsl. Guthaben - Stand 31.12.2016 - Plan
Ba d Münstereifel 136.117,21 €
Bl a nkenheim 72.729,45 €
Da hlem 4.716,60 €
Eus kirchen 97.874,48 €
Hel lenthal 73.842,96 €
Ka l l 53.933,82 €
Mechernich 69.128,48 €
Netters heim 64.140,53 €
Schl eiden 61.582,95 €
Wei lerswist 48.498,74 €
Zül pich 59.487,12 €
Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der
RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits.
Die Erträge aus Beteiligungen vermindern sich aufgrund der ere/ene-Verkäufe an die Städte und
Gemeinden. Das geplante Verkaufsszenario sieht die vollständige Veräußerung der Anteile bis
zum 31.12.2016 vor, so dass ab dem Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich nur noch rd. 1/3 des
ursprünglichen ene-Ausschüttungsbetrages dem Kreis zufließen wird. Angesichts bereits
getätigter Anteilsverkäufe ergeben sich bereits vorher erste Minderungen der Ausschüttungshöhe.
Im Rahmen der Jahresabrechnung 2015 ergab sich für den Kreis Euskirchen eine Rückzahlungsforderung gegen die RVK resultierend aus der MoD (ohne TaxiBus) in Höhe von ca. 750 T€. Für
den TaxiBus-Verkehr ergab sich hingegen eine Nachzahlungsforderung der RVK von 276 T€, so
dass im Saldo der Rückzahlungsanspruch des Kreises bei ca. 474 T€ lag.
Ursächlich für die Veränderungen MoD (ohne TaxiBus) waren insbesondere die Auswirkungen
der neu bewerteten VRS-Einnahmezuscheidungen, die sich deutlich positiver entwickelt hatten.
Kostenseitig führte hauptsächlich die rückläufige Dieselpreisentwicklung zu positiven Effekten.
Ausgehend von der Jahresendabrechnung 2015 hat die RVK den voraussichtlichen Betriebskostenzuschuss 2017 zzgl. einer Steigerungsrate von 4% (Steigerung der Einnahmen 2%)
kalkuliert. Die Prognose der RVK für 2017 liegt bei 4,15 Mio. €. Mehr- oder Minderleistungen bei
der Verkehrserbringung sind in diesem Betrag allerdings nicht berücksichtigt. Hierzu wurde eine
verwaltungsseitige Prognose (Risikoaufschlag: 5% für Mehrleistungen und Berücksichtigung des
Pilotprojektes Wanderbus) vorgenommen. Insgesamt ergibt sich danach für 2017 ein Betriebs-
- 17 kostenzuschuss von rund 4,4 Mio. €. Für die Folgejahre wurde eine jährliche Erhöhung von ca.
2% berücksichtigt. Ab dem Jahr 2018 ist darüber hinaus mit Kostenbeteiligungen für Verkehrsleistungen im Grenzverkehr zum Gebiet des AVV und in den Kreis Düren zu rechnen.
Bei der Prognose des Zuschusses 2017 für den TaxiBus (TB) wurde von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: Basis sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Fahrbetriebes 2015. Diese beinhalten bereits die AST-Integration in Schleiden und Hellenthal. Ab
2016 und somit auch für 2017 sind weitere Ausweitungen zu berücksichtigen: Neue TB-Linien
Mechernich - Bad Münstereifel, Veränderungen TB-Linien 809 und 810 sowie Einrichtung von
TaxiBus-Fahrten zur Anbindung des Frühzuges in Bad Münstereifel. Hierbei wurde aus Kostensicht jeweils der worstcase angenommen, also eine prognostizierte hohe Nachfrage der neuen
Angebote. Ab 12/2016, also ebenfalls mit Wirkung für 2017, sollen weitere AST-Verkehre
integriert werden: Kall, Bad Münstereifel, Blankenheim und Weilerswist. Die prognostizierten
Kosten sind ebenfalls berücksichtigt.
Die Mehrbelastung für 2017 ergibt folgendes Bild:
in % der Umlagegrundlagen
2017
1,7823700658
3,6019771246
2,6859071617
0,5410032379
2,6773835708
2,1314845729
0,9584116601
2,7399176428
1,9268031847
1,3616582275
1,1130105147
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
ÖPNV-Umlage 2017
Zülpich
8,1%
errechnete ÖPNV-Umlage 2017 ohne Verrechnung mit Vorjahren
Bad Münstereifel
11,0%
Zülpich
8,1%
Weilerswist
8,4%
Weilerswist
8,0%
Bad Münstereifel
12,4%
Blankenheim
11,9%
Blankenheim
11,5%
Schleiden
9,4%
Schleiden
9,6%
Dahlem
4,1%
Dahlem
3,4%
Nettersheim
7,1%
Nettersheim
6,7%
Euskirchen
14,0%
Mechernich
9,4%
Kall
8,7%
Hellenthal
8,1%
Euskirchen
13,8%
Mechernich
9,4%
Kall
8,4%
Hellenthal
8,4%
- 18 d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW
(Förderschulumlage)
Es ist weiter eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das Förderschulzentrum zu erheben.
Im Haushaltsjahr 2017 soll nach der 2015 auf den Kreis übertragenen Matthias-Hagen-Schule
zusätzlich die Stephanusschule vom Kreis übernommen werden.
Der aktuelle Planungsstand sieht für den Bereich der Stephanusschule 2017 ein Rumpfjahr mit
einem Zuschussbedarf in Höhe von 219.000 € vor. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dieser
Planungsstand mangels abgeschlossener Verhandlungen noch vorläufiger Natur ist und bis zur
Verabschiedung des Haushaltes durch den Kreistag noch einer Aktualisierung bedarf.
Unter Berücksichtigung des Zuschussbedarfs der Matthias-Hagen-Schule in Höhe von 819.700 €
ergibt sich ein addierter Zuschussbedarf in Höhe von 1.038.700 €.
Im Verteilungsschlüssel werden aufgrund des Rumpfjahres die Schülerzahlen der Stephanusschule zur Hälfte sowie die Schülerzahlen der Matthias-Hagen-Schule in voller Höhe angesetzt.
Abzüglich der nicht ansetzbaren Aufwendungen für Schüler außerhalb des Kreisgebietes ergibt
sich eine Mehrbelastung für 2017 in Höhe von 995.400 €.
Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden:
Mechernich
12,3%
Schleiden
0,5%
Nettersheim
0,2%
Weilerswist
8,3%
Zülpich
14,9%
Kall
0,7%
Sonstige (außerhalb Kreis)
4,2%
Bad Münstereifel
10,5%
Euskirchen
48,4%
Die Mehrbelastung für 2017 ergibt folgendes Bild:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Euskirchen
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
in % der Umlagegrundlagen
2017
0,5735948757
0,6308745484
0,0599326782
0,4226801792
0,0248039366
0,0367147465
0,4574082110
0,6848954522
- 19 Gesamtüberblick:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
2016
36,48%
21,68%
58,16%
2017 Diff. 2017/2016
34,95%
- 1,53 %-Pkt.
21,67%
- 0,01 %-Pkt.
56,62%
- 1,54 %-Pkt.
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2016
80.853.500
48.047.300
2.799.000
870.200
132.570.000
2017 Diff. 2017/2016
80.378.900
- 474.600
49.835.300
+ 1.788.000
3.080.000
+ 281.000
995.400
+ 125.200
134.289.600
+ 1.719.600
Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes 1:
ZUSCHUSSBEDARF ERGEBNISHAUSHALT 2017
Budget 400
46.404 T€
27%
Budget 100
10.659 T€
6%
Budget 200
1.117 T€
1%
Budget 300
49.286 T€
28%
Budget 500
13.645 T€
8%
Landschaftsumlage
41.690 T€
24%
Budget 600
4.960 T€
3%
Budget 700, Einheitslasten
und Sonstiges
4.676 T€
3%
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
1
Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes
Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die
bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt.
- 20 -
2. z.K.: Kreistag
3. z.K.: GBL-Runde
4. z.V.
Verteiler:
Gemeinde
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Kreisstadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Straße
Postfach 12 40
Rathausplatz 16
Hauptstraße 23
Kölner Straße 75
Rathausstr. 2
Bahnhofstraße 9
Bergstraße 1
Krausstraße 2
Blankenheimer Straße 2-4
Bonner Str. 29
Markt 21
Straße2
Ort
53896 Bad Münstereifel
53945 Blankenheim
Schmidtheim 53949 Dahlem
53879 Euskirchen
53940 Hellenthal
53925 Kall
53894 Mechernich
Zingsheim
53947 Nettersheim
53937 Schleiden
53919 Weilerswist
53909 Zülpich
Bgm
Preiser-Marian
Hartmann
Lembach
Dr. Friedl
Westerburg
Radermacher
Dr. Schick
Pracht
Meister
Horst
Hürtgen
StadtGemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt
Anrede 1
Anrede 2
Frau
Bürgermeisterin
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Frau
Bürgermeisterin
Herrn
Bürgermeister
Anrede 3
Sehr geehrte Frau
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrte Frau
Sehr geehrter Herr