Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z2 / V256 / 2016 (KA 28.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
30.09.16, 14:03
Aktualisiert
30.09.16, 14:03
Beschlussvorlage GB (Z2 / V256 / 2016 (KA 28.09.2016))

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V256 / 2016 Datum: 30.09.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2016 A) TOP 15 Öffentliche Sitzung Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister V 256/2016 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Z1 15.09.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig die