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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 256 / 2016 (SozialA 15.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 256 / 2016 (SozialA 15.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 256 / 2016 Datum: 22.09.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.09.2016 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister V 256/2016 Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister und befürwortet die gesetzliche Anpassung der Aufwandsentschädigung. Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen die