Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 256 / 2016
Datum: 22.09.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
vom 15.09.2016
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
V 256/2016
Der Ausschuss bedankt sich ausdrücklich für das große
Engagement der im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister
und befürwortet die gesetzliche Anpassung der
Aufwandsentschädigung.
Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
die