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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Rates am Dienstag, den 01.03.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:16 Uhr TOP Betreff 10. Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dem der Niederschrift als Anlage 5 beiliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen, wenn die Fahrbahnbreite der neuen Verbindungsstraße durchgehend 5,50 m beträgt. Die Zustimmung erfolgt darüber hinaus mit der Maßgabe, dass der in § 5 Abs. 8 des Vertrages genannte Zeitraum, während dessen RWE Power die Haftung für Setzungsschäden übernimmt, die sich daraus ergeben, dass die Straße auf wiederverkipptem Gelände verläuft, auf 15 Jahre festgelegt wird. Gleichzeitig fordert der Rat, dass die Radwegeverbindung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens über die erforderlichen befestigten Wirtschaftswege sichergestellt wird. Die Realisierung der Radwegeverbindung ist so zeitnah wie möglich durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)