Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 10:01
Aktualisiert
14.09.16, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 232/2016
14.07.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für
den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in
Tagespflege"
Sachbearbeiterin: Frau Poganski
Tel.: 02251/15 970
Abt.: 51.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Änderung der Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die
Betreuung von Kindern in Tagespflege in der als Anlage beigefügten Fassung.
-2Begründung:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.08.2013
geändert (V 11/2013). Damals war die Zusammenführung der bis dahin getrennten
Elternbeitragssatzungen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten einerseits und die
Betreuung von Kindern in Tagespflege andererseits Grund für die Satzungsänderung.
Die nun vorgenommenen Änderungen sind überwiegend redaktioneller Art und u.a. der Anpassung
an Änderungen im KiBiz geschuldet. Aber auch Erfahrungen der Sachbearbeiterinnen in den
Beitragserhebungsstellen der Städte und Gemeinden (für die Erhebung der Elternbeiträge) sowie des
Mitarbeiters des Kreises Euskirchen (für die Erhebung der Elternbeiträge für Tagespflege) sind in die
vorliegende Satzungsänderung eingeflossen. Ebenfalls wurden Ergebnisse der Rechnungsprüfung
des Kreises bei der nun vorgeschlagenen Satzungsänderung berücksichtigt.
Insbesondere die Rücknahme der Delegation von Erlassentscheidungen folgt aus den Feststellungen
der Rechnungsprüfung des Kreises: „In Anbetracht der festgestellten Mängel, aber auch im Hinblick
auf die kreisweit sehr geringe Anzahl von Erlassfällen sollte unter angemessener Berücksichtigung
der nachstehenden Ausführungen in Erwägung gezogen werden, die eigentliche Entscheidung über
Erlassanträge in die Zuständigkeit des Kreises zu übernehmen.“ (Bericht über wesentliche
Prüfergebnisse, Anlage 1 zur Info 1/2014, Seite 108).
Um hier möglichst schnell Abhilfe zu schaffen, soll die Rücknahme der Delegation bereits zum
01.01.2017 in Kraft treten.
Darüber hinaus tritt die Satzung zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2017 in Kraft.
Die Erhöhung des Dynamisierungsfaktors der Elternbeiträge (bisher jährlich + 1,5 %) erfolgt analog
zur neuen Regelung in Kibiz, wo die Kindpauschalen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 einer
jährlichen Steigerung von nunmehr 3 % unterliegen. Die 3%ige Steigerung führt gegenüber einer
1,5% zu monatlich 1,-€ bis 7,-€ höherem Elternbeitrag und zu Mehrerträge von ca. 65.000 € p.a.
Bisher galt die Regelung, dass für den Monat, in dem das Kind das 2.Lebensjahr vollendet, der
Beitrag für Kinder unter 2 Jahren zu zahlen ist. Für Eltern, die ihr Kind mit 2 Jahren in Tagespflege
oder Kita betreuen lassen, entstand so die Situation, dass für diesen Monat der deutlich höhere
Beitrag zu zahlen war. Zugunsten der Eltern wird jetzt dieser Monat in der Beitragstabelle ab 2 Jahre
erfasst. Es sind voraussichtlich geringere Erträge in Höhe von ca. 9.000 € im Jahr zu erwarten.
Alle Einzelheiten zur Satzungsänderung sind der beigefügten Synopse (Anlage 1 zu V 232/2016) zu
entnehmen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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