Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
22.02.17, 12:01
Aktualisiert
22.02.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 286/2016
15.12.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und
6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich,
Heinrich Heidenthal Straße
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 10
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Übertragung der Auszahlungsermächtigung nach § 22 GemHVO
entsprechend der Vorlage 233/2016
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. zu den
Kosten des Neubaus von 14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und 6 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich, Heinrich Heidenthal Straße, einen
Zuschuss in Höhe von 400.000 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. bittet mit Antrag vom 30.08.2016 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 14 Plätzen für Kinder über drei Jahren und
6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich,
Heinrich Heidenthal Straße.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Anträgen der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. auf
insgesamt 400.000 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 400.000 €.
Die Zuwendungsbescheide vom 14.11.2016 über insgesamt 360.000 € liegen vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
400.000,00 €
108.000,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss für die U3-Plätze
3. Kreiszuschuss
für die U3-Plätze
4. Landeszuschuss für die Ü3-Plätze
5. Kreiszuschuss
für die Ü3-Plätze
6. Trägeranteil
12.000,00 €
252.000,00 €
28.000,00 €
0,00 €
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)