Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
171 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
25.11.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 125/2015
11.05.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.05.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829
im Rahmen der ÖPNV-Umlage
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt zu a),
- dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen.
Zeile:
Kreiskämmerer
-2-
-
den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die
Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien
802, 828 und 842 zu prüfen.
die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der
Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen.
zu b) Der Kreistag beschließt, den Ausführungen des BBG-Gutachtens von 2008 zu folgen und die
Linie 829 wie bisher im Rahmen der ÖPNV-Umlage zu behandeln, also im 85%-Anteil die NutzKilometerleistung entsprechend der durchfahrenen Kommune zu verteilen.
Begründung:
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
1.1
StädteRegion Aachen
Hintergrund:
Der gesamte Linienverkehr in der StädteRegion Aachen soll an einen internen Betreiber vergeben
werden. Dazu muss die Vergabeabsicht im Herbst 2015 EU-weit veröffentlicht werden, und die
entsprechenden Gremienentscheidungen in der StädteRegion müssen vor der Sommerpause gefasst
werden.
Der AVV, der im Auftrag der Städteregion Aachen den dortigen NVP und auch die europaweite
Ausschreibung bearbeitet, hat den Kreis Euskirchen als benachbarten Aufgabenträger um kurzfristige
Stellungnahme zu den Planungen gebeten, da eventuelle Veränderungen zu dem ab
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 geplanten Verkehr bereits jetzt in der Veröffentlichung
berücksichtigt werden müssten.
Entwurf des NVP der StädteRegion Aachen
Für die Neuvergabe ist das Zielnetz 2018 maßgebend. Im Benehmen mit den zukünftigen
Verkehrsanbietern und dem Aufgabenträger wird eine Umsetzung der Zielkonzeption bereits zum
internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt. Das Busnetz im Südraum soll neu
geordnet werden. Als ein wesentliches Ziel der Neuordnung wird genannt: "Die Übernahme der
Ausgestaltungs- und Finanzierungsverantwortung für bisherige AVV-Linienverkehre im Kreis
Euskirchen durch den zuständigen Aufgabenträger Kreis Euskirchen."
Derzeitiges Angebot
Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen der Städteregion Aachen und dem Kreis Euskirchen
wird über die Linie SB 63 hergestellt, die derzeit durch die RVE betrieben wird. Die Linie SB 63
verbindet das Schleidener Tal (Gemünd oder Schleiden) mit Simmerath bzw. teilweise darüber hinaus
mit Aachen. Die Leistungserbringung durch die RVE erfolgt eigenwirtschaftlich; gleichwohl erhält die
RVE durch den AVV Zuschüsse für die Durchführung der Verkehre.
Zwischen der RVE und dem Kreis Euskirchen existiert keinerlei vertragliche Beziehung; es werden
somit auch keine Zuschüsse geleistet.
Zu der derzeitigen Fahrgastnachfrage lagen weder der StädteRegion/dem AVV noch dem Kreis
Euskirchen fundierte Daten vor. Auf Veranlassung des Kreises Euskirchen wurden in den letzten
Wochen einige Fahrten durch Mitarbeiter der Stadt Schleiden erhoben. Auch wurde die Verwaltung
der Stadt Schleiden zu der aus ihrer Sicht bestehenden Bedeutung der grenzüberschreitenden
Fahrten befragt.
-3Nach den (nicht repräsentativen) Zählungen ist die grenzüberschreitende Bedeutung der Fahrten
gering. Einige wenige Fahrten in Richtung Simmerath bzw. Aachen und zurück weisen aber eine
Besetzung von bis zu 6 Fahrgästen auf. Bei diesen Fahrten wurde eine Fahrgastbefragung
durchgeführt, um Aussagen zu der Funktion der Linie zu erhalten (s.u.).
Die Stadt Schleiden misst den grenzüberschreitenden Fahrten nach erster Aussage keine große
Bedeutung bei.
Zukünftige Finanzierung
Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Verkehre, die ab Dezember 2017 vom AVV in das Kreisgebiet
Euskirchen führen, auch vom Kreis Euskirchen mitfinanziert werden müssen. Verlässliche Zahlen
über die Höhe der Zahlungen liegen jedoch erst nach der Betrauung der Verkehrsleistungen vor, da
erst dann die Höhe des Kostensatzes feststeht. Die ÖPNV-Umlage wird sich somit ab Dezember
2017 in Abhängigkeit der auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen zu erbringenden
Verkehrsleistungen erhöhen. Aufgrund des ÖPNV-Umlageschlüssels wäre hauptbetroffene
"Zahlkommune" die Stadt Schleiden. In Anbetracht der Haushaltssituation der kreisangehörigen
Kommunen sind daher alle Planungen des AVV mit Kostenauswirkungen auf den Kreis Euskirchen
kritisch zu hinterfragen und auch mit der Stadt Schleiden abzustimmen.
Planungen für das zukünftige Angebot:
Die Planungen des AVV sehen vor, dass die zukünftige Linie 63 (6 Fahrtenpaare werktags, 4
Fahrtenpaare an WE) mit dem Knoten Simmerath verknüpft wird. Es wird somit keine direkte
Verbindung nach Aachen mehr möglich sein, sondern nur noch über einen Umstieg in Simmerath.
Weiterhin soll die Linie 63 auf Vogelsang mit der Linie SB 82 (NP-Shuttle; Vogelsang - Kall) verknüpft
werden. Dies bedeutet, dass auf Vogelsang ein weiterer Umstieg erforderlich ist und es somit keinen
durchgehenden Verkehr zwischen beiden Aufgabenträgern geben wird.
Bezüglich des Fahrtenangebotes bleibt die Linie 63 hinter dem Angebot der Linie SB 82 (8
Fahrtenpaare werktags, 9 Fahrtenpaare an WE bzw. 8 Fahrtenpaare im Winter) zurück.
Problematisch sind die geplanten Übergänge: Ein optimierter Übergang kann aufgrund der Bindung
beider Linien an jeweils wichtige Knoten nur in einer Richtung hergestellt werden.
So beträgt werktags die Umstiegszeit auf Vogelsang von Kall in Richtung Simmerath 32 Minuten. In
der Gegenrichtung (Simmerath - Vogelsang - Kall) beträgt die Übergangszeit günstige 2 Minuten.
Damit ist eine Nutzung durch Pendler quasi ausgeschlossen.
An Wochenenden besteht ein guter Übergang Richtung Simmerath (1 Minute), aber ein schlechter
von Simmerath in Richtung Kall (29 Minuten Umstiegszeit auf Vogelsang).
In Vorgesprächen mit dem AVV hat der Kreis Euskirchen angeregt, eine bestehende mittägliche
Lücke aufzufüllen und dafür eine Fahrt, die keinen Anschluss an die SB 82 hatte, zu verschieben. Ein
Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor.
Neben den oben dargestellten Fahrten zwischen Simmerath und Vogelsang ist vorgesehen, ein
Fahrtenpaar als Fahrradbus einzusetzen.
Die derzeitigen Schülerverkehre aus Richtung Simmerath und Heimbach sollen - auch auf
ausdrücklichen Wunsch der Stadt Schleiden - wie bisher weitergeführt werden.
Der AVV schlägt vor, dass für die Schülerverkehre ein Territorialprinzip gelten sollte. Danach würden
die Verkehre in Abhängigkeit der Verkehrsleistungen von beiden Aufgabenträgern finanziert. Die
Federführung könnte sowohl beim AVV als auch beim Kreis Euskirchen liegen.
Alle übrigen Verkehre, die derzeit auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen erbracht werden, sollen
zukünftig nicht mehr stattfinden. Zum Teil kann die parallel verkehrende Linie SB 82 genutzt werden.
Andere Fahrten dienen als betrieblich notwendige Zubringerfahrten und könnten entfallen.
Lediglich eine Fahrt von Schleiden (ab 5:40 Uhr) in Richtung Simmerath bzw. Aachen, die mit bis zu 6
Fahrgästen besetzt ist, sollte ggf. weiterhin als durchgehende Fahrt vorgehalten werden. Die
Fahrgastbefragung hat ergeben, dass diese Fahrt von Auszubildenden und Berufsschülern genutzt
wird. Hier wäre zu überlegen, ob diese Fahrt als alternatives Bedienungsangebot (z.B. TaxiBus) oder
-4Linienbusfahrt eingerichtet bzw. aufrecht erhalten werden kann. Die Rückfahrt könnte über das
reguläre Angebot mit Umstieg in Vogelsang auf die Linie SB 82 erfolgen. Die Umsteigezeit ist mit 2
Minuten günstig.
Über die ggf. als erforderlich angesehene Fortführung der morgendlichen Frühfahrt nach Simmerath
soll gesondert nach Einbeziehung der Stadt Schleiden entschieden werden. In Anbetracht des
geringen Leistungsumfangs kann eine Einigung mit dem AVV über die Art und Weise der
Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Verwaltung hat auf Grundlage eines konkreten Fahrplanentwurfs die Stadt Schleiden um
abschließende Stellungnahme gebeten, welche Fahrten aus ihrer Sicht entfallen können. Sofern
Bedarf für einzelne Fahrten auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen bestünde, könnten diese durch
die RVK erbracht werden.
In Abwägung der bisherigen geringen Fahrgastnachfrage und den zu erwartenden Kosten bei einer
Aufrechterhaltung des bisherigen Angebotes spricht sich die Verwaltung dafür aus, dem Vorschlag
des AVV grundsätzlich zuzustimmen. Der Aufwand für den Kreis Euskirchen wird hierbei auf ein
Mindestmaß beschränkt.
Regelung zur Aufgabenträgerschaft
Der AVV schlägt vor, in einer zu den Schülerverkehren abzuschließenden Vereinbarung auch eine
Regelung zur Aufgabenträgerschaft der Linie AVV 63 insgesamt (Federführung durch die
Städteregion Aachen) zu verankern.
Mit der Ausübung der Aufgabenträgerschaft ist u. a. die Notwendigkeit verbunden, die Erbringung der
Verkehrsleistung durch eine Vergabe oder eine Betrauung zu regeln. Für die RVK wäre die
Erbringung der Verkehrsleistung der Linie 63 (neu) nicht von Interesse, da die Linie 63 (neu)
betrieblich mit den übrigen Linien in der StädteRegion Aachen verknüpft ist. Auch wird der größere
Teil der Verkehrsleistung dieser Linie auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen erbracht. Eine
Trennung der Linie an der Kreisgrenze wäre weder betrieblich noch wirtschaftlich sinnvoll.
Von daher bietet sich die Federführung der Aufgabenträgerschaft durch die StädteRegion Aachen an.
Die Verwaltung hat dem Vorschlag des AVV in ersten Gesprächen grundsätzlich zugestimmt, aber
gleichzeitig deutlich gemacht, dass in Anbetracht des für Kreisbürger zum Teil schlecht nutzbaren
Angebotes (Übergangs- und Umstiegsproblematik) der Linie AVV 63 (neu) eine Mitfinanzierung des
Abschnittes zwischen Kreisgrenze und Vogelsang fraglich ist.
Für die Erstellung des NVP der StädteRegion Aachen ist es erforderlich, dass der Kreis Euskirchen
sich kurzfristig (erste Ausschusssitzung im AVV am 07.05.2015, finale Entscheidung am 20.06.2015)
äußert, ob er die Federführung auf den AVV überträgt.
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, dem Zielkonzept des AVV mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:
- Linie 63 (neu) endet auf Vogelsang
- Fortführung der Schülerverkehre bis Schleiden
- überwiegende oder vollständige Streichung der übrigen Fahrten auf dem Kreisgebiet Euskirchen
- Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linie AVV 63 an die Städteregion Aachen
1.2
Rhein-Sieg-Kreis
Hintergrund:
Der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) befindet sich wie der Kreis Euskirchen derzeit in der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes. Im Unterschied zum Kreis Euskirchen läuft jedoch die Betrauung der RVK durch
den RSK bereits zum Dezember 2016 aus (Kreis Euskirchen: Dezember 2018). Wegen der damit
verbundenen Notwendigkeit, die beabsichtigte Fortführung der Betrauung im Sommer 2015 durch
eine EU-weite Veröffentlichung einzuleiten, muss der RSK bereits jetzt Festlegungen zur
Linienwegsplanung und zum Leistungsumfang ab 12/2016 treffen und erbittet dazu die grundsätzliche
Zustimmung des Kreises Euskirchen.
-5Entwurf des NVP
Hierbei plant der RSK u. a. im linksrheinischen Bereich (Swisttal) Änderungen, die auch
grenzüberschreitende Verkehre zum Kreis Euskirchen betreffen. Diese Änderungen sollen auf
Wunsch des RSK bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgen.
Derzeitiges Angebot
Folgende Linien betreffen den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen beiden
Aufgabenträgergebieten:
- Linie 802 (Euskirchen - Kurtenberg - Bad Münstereifel (Wald)
- Linie 805 (Rheinbach - Miel - Müggenhausen - Neukirchen - Heimerzheim)
- Linie 806 (Euskirchen - Heimerzheim)
- Linie 828 (Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath - Sürst-Hardt)
- Line 842 (Euskirchen - Rheinbach)
- Linie 984 (Gesamtschulverkehr Weilerswist)
- Linie 986 (Weilerswist - Heimerzheim)
Planungen / Änderungen zukünftiges Angebot:
Die nachfolgenden Änderungen sind auf Verwaltungsebene, auch unter Einbeziehung der
Verkehrsunternehmen RVK und SVE, bereits weitgehend abgestimmt.
Konkrete Überlegungen zur Änderung betreffen die Linien 805 und 806. Bei den Linien 802, 828 und
842 werden von Seiten beider Aufgabenträger ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten gesehen; hier
sind jedoch noch vertiefende Prüfungen erforderlich.
Linie 805
Diese Linie berührt den Kreis Euskirchen nur im Bereich der Ortschaften Müggenhausen und
Neukirchen, die über die Linie 805 eine Anbindung an Rheinbach haben. Der RSK würde die Linie
805 gerne stringenter führen und den Linienweg auf dem Gebiet des RSK weitgehend verändern.
Eine weitere Bedienung der Ortsteile Müggenhausen und Neukirchen wird dabei nicht mehr
vorgesehen. Beide Ortsteile hätten aber über die bestehende Linie 986 mit Umstieg in Heimerzheim
nach wie vor die Möglichkeit, nach Rheinbach zu gelangen.
Nach Fahrgastzählungen der RVK war die Nachfrage aus den beiden Ortsteilen in Richtung
Rheinbach sehr gering; sie lag bei 1 bis 3 Personen pro Tag.
Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Vorschlag des RSK zu folgen und ab 12/2015 auf eine
Bedienung der Ortsteile Müggenhausen und Neukirchen über die Linie 805 zu verzichten.
Eine Besonderheit gilt für den Schülerverkehr: 5 Schüler aus dem Weilerswister Gemeindegebiet
nutzen die Line 805 für die Fahrt zu einer Rheinbacher Schule. Sobald weitere detaillierte Daten
vorliegen (Wohnort der Schüler, besuchte Schule) muss ggf. über eine Lösung für eine morgendliche
Hinfahrt nachgedacht werden, da die Linie 986 für Schüler zu spät in Richtung Heimerzheim (dort
Umstieg in Ri Rheinbach) fährt. Die Rückfahrt kann kostenneutral über die Linie 986 erfolgen.
Linie 806
Die Linie 806 dient insbesondere der Anbindung Heimerzheims an den Schulstandort Euskirchen. Es
werden jedoch auch Fahrten im Alltagsverkehr angeboten, die auf dem Gebiet des RSK und der
Gemeinde Weilerswist nur gering und auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen auch nur mäßig
nachgefragt sind.
Die Verwaltungen beider Aufgabenträger sprechen sich daher für einen Entfall der Linie 806 aus.
Lediglich die Fahrten im Schülerverkehr sollen aufrecht erhalten werden.
Die Weilerswister Ortsteile, die bisher im Bedienungsgebiet der Linie 806 lagen, könnten jetzt und
zukünftig über die Linie 986 mit Umstieg in Weilerswist in die Linie 985 oder in den Zug nach
Euskirchen schneller nach Euskirchen gelangen als über die Linie 806. Zudem besteht über diesen
Linienweg eine stündliche Anbindung, wohingegen die Linie 806 deutlich weniger Fahrten aufweist.
Für die Euskirchener Ortsteile will die SVE eine alternative Anbindung über die Stadtbuslinie 876
vornehmen.
Die Gemeinde Weilerswist hat sich für eine Umsetzung der Änderungen ausgesprochen.
-6Regelung zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung
Da sowohl der RSK als auch der Kreis Euskirchen eine Fortführung der Betrauung der RVK planen,
ergeben sich bezüglich der Regelungen zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung keine
Veränderungen. Die Aufgabenträger werden die sie betreffenden Linien bzw. -abschnitte in ihre
Betrauungen aufnehmen. Eine Übertragung der Federführung ist nicht erforderlich. Die Finanzierung
erfolgt über eine Linien- und Leistungsrechnung der RVK in Abhängigkeit der Einnahmen und Kosten
auf den jeweiligen Linienabschnitten. Durch die oben geplanten Änderungen werden sich deutliche
Einsparungen ergeben, die sich insbesondere auf die Gemeinde Weilerswist und die Stadt
Euskirchen auswirken, wobei die Stadt Euskirchen einen Teil der wegfallenden Verkehre durch die
SVE kompensieren wird.
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung)
zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale
für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen.
1.3
Kreis Düren
Hintergrund:
Der Kreis Düren beabsichtigt die Vergabe seines gesamten Liniennetzes an einen internen Betreiber
zum Fahrplanwechsel Dezember 2017. Somit muss bereits in 2015 die Veröffentlichung im EUAmtsblatt erfolgen und die Grundlagen für das zukünftige Verkehrsangebot im Kreis Düren müssen
im NVP festgelegt werden.
Der Kreis Düren benötigt im Hinblick auf die Festlegungen im NVP zu den grenzüberschreitenden
Linien eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über die Ausübung der Aufgabenträgerschaft, also
welcher Kreis für welche Linie die "Federführung" übernimmt sowie eine Finanzierungsvereinbarung
bezüglich der im Kreis Euskirchen zu erbringenden Verkehrsleistungen.
Bisher werden die Verkehrsleistungen durch die Unternehmen RVE und DKB eigenwirtschaftlich
erbracht; gleichwohl erhalten die Untenehmen durch den AVV Zuschüsse für die Durchführung der
Verkehre.
Zwischen der RVE/ der DKB und dem Kreis Euskirchen existieren keinerlei vertragliche Beziehungen;
es werden somit auch keine Zuschüsse geleistet.
Derzeitiges Angebot
Linie 298 (RVE) Euskirchen - Düren
Km-Anteil Kreis Euskirchen (incl. Stadt Euskirchen) größer als Anteil Kreis Düren; regionale
Erschließungslinie; große Bedeutung im Schülerverkehr
Linie SB 98 (RVE) Euskirchen - Düren
Km-Anteil Kreis Euskirchen (incl. Stadt Euskirchen) größer als Anteil Kreis Düren; Schnellbuslinie nachrangige Bedeutung im Schülerverkehr
Linie 208 (DKB) Zülpich - Nörvenich - Düren
Kreis Euskirchen leistungsmäßig nur gering betroffen (8% der Gesamtleistung); Bedeutung im
Schüler- und Alltagsverkehr
Linie 218 (DKB) Embken - Füssenich -Geich - Zülpich
dient ausschließlich den Schulstandorten Zülpich und Füssenich, nur Schülerfahrten; Leistungsanteil
im Kreis Euskirchen höher als im Kreis Düren
Linie 231 (RVE) Schleiden - Gemünd- Heimbach - Düren
Kilometerleistung im Kreis Düren größer als im Kreis Euskirchen; werktags Bedeutung im
Schülerverkehr; an Wochenenden Bedeutung für touristische Erschließung (Kermeter, Urfttalsperre)
auch im Kreis Euskirchen
Linie 233 (RVE) Zülpich - Nideggen
Anteil Kreis Euskirchen größer als Anteil Kreis Düren; ausgerichtet auf die Schulstandorte Zülpich und
Nideggen; überwiegend Schulfahrten
-7Planungen / Entwurf des NVP
Ein Entwurf des NVP des Kreises Düren liegt noch nicht vor.
Verwaltungsseitig herrscht Einvernehmen, dass für die o. a. Linien wegen der Komplexität eine
gemeinsame Planung notwendig ist.
Zülpich-Konzept
Konkrete Planungen bestehen für das so genannte "Zülpich- Konzept": Danach soll die Fahrlage der
SB 98 um 30 min verschoben werden, so dass für Zülpich zusammen mit der Linie 298 ein
annähernder 30 min-Takt besteht. Die Linie 298 soll stringenter geführt werden und die SB 98 soll
eine weitere Erschließung übernehmen, dabei aber den Charakter einer Schnellbuslinie auf dem
Gebiet des Kreises Euskirchen nicht aufgeben.
Seitens des Kreises Düren wird das Konzept grundsätzlich befürwortet (Stand März 2015).
Derzeit bestehen für das Zülpich-Konzept folgende Problemstellungen:
- Infragestellung des Linienwegs SB98 über Nemmenich und die Nutzung des Wirtschaftswegs
- Angebotsveränderung in Enzen
Aufgrund dieser Problemstellungen bedarf es einer Überarbeitung des Konzeptes.
Die Ausgestaltung der Linien SB 98 und 298 unterliegt dem Vorbehalt einer notwendigen Anpassung
für den Fall der Realisierung eines täglichen SPNV-Betriebes auf der Bördebahn. Der NVP des
Kreises Euskirchen sollte einen entsprechenden Vorbehalt beinhalten.
Aufgabenträgerschaft
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt nicht, eine Ausschreibung der o. a. Linien
vorzunehmen. Auch besteht derzeit nicht das Bestreben, die grenzüberschreitenden Linien an das
eigene kommunale Unternehmen (RVK) zu vergeben.
Gleichwohl wird der Kreis Euskirchen vor Abschluss einer etwaigen Finanzierungsvereinbarung mit
dem Kreis Düren prüfen, ob die Leistung nicht kostengünstiger durch die RVK erbracht werden
könnte.
Aus Sicht des Kreises Düren wäre es für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtnetzes von Bedeutung, die
ertragreichen Linien 298 und SB 98 in dieses Netz zu integrieren, auch wenn der überwiegende Teil
der Verkehrsleistung der Linien 298 und SB 98 auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen erbracht wird.
Wegen der dargestellten Komplexizität und teilweisen Verknüpfung der grenzüberschreitenden
Linien, müssten dann auch die übrigen grenzüberschreitenden Linien einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund wäre der Kreis Düren bereit, die vollständige Aufgabenträgerschaft für die o.
a. grenzüberschreitenden Linien zu übernehmen.
Der Kreis Euskirchen hat verwaltungsseitig der Ausübung der Aufgabenträgerschaft durch den Kreis
Düren grundsätzlich zugestimmt, wenn eine Finanzierungsvereinbarung getroffen werden kann und
der Kreistag Euskirchen seine Zustimmung erteilt.
Finanzierungsvereinbarung
Weder der Kreis Düren noch der Kreis Euskirchen verfügen über Nachfragezahlen oder
Wirtschaftlichkeitsdaten der RVE-Linien. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Einschätzung zu
möglichen Defiziten der o. a. Linien nicht leistbar und der Kreis Euskirchen kann keine
Finanzierungszusage treffen.
Hierfür ist zunächst eine Kostenabschätzung für alle Linien notwendig. Dazu soll der vorhandene
bzw. abzufragende Datenbestand ausgewertet werden. Für die Linie 231 wurde darüber hinaus unter
Beteiligung des Kreises Euskirchen eine Zählung vorgenommen.
Nach Vorliegen konkreter Planungen und Aussagen zur Finanzierung wird der Kreis Euskirchen
etwaige geplante Leistungsveränderungen mit den betroffenen Kommunen diskutieren.
Beschlussempfehlung
-8Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur
Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren
zuzustimmen.
1.4
Rhein-Erft-Kreis (REK)
Hintergrund
Durch den REK wurde der noch nicht öffentliche Entwurf des NVP übersandt. Im Rahmen des
förmlichen Beteiligungsverfahrens wird eine Beteiligung des Kreises Euskirchen und eine Information
über die Offenlage des NVP-Entwurfs erfolgen. Der REK plant, seine ÖPNV-Leistungen zum
01.01.2019 neu zu vergeben.
Aufgrund des großen Umfangs der Entwurfsfassung und noch erforderlicher bilateraler
Abstimmungen soll im Folgenden nur auf die für den Kreis Euskirchen wesentlichen Inhalte
eingegangen werden.
Betroffene Linien:
Folgende Linien bedienen sowohl den REK als auch den Kreis Euskirchen:
Linie 807
Euskirchen - Lechenich
Linie 974
Stadtverkehr Erftstadt
Linie 979
Zülpich - Lechenich - Hermühlheim
Linie 984
Verkehr zur Gesamtschule Weilerswist
Linie 985
Euskirchen - Brühl
Kurzfristiges Angebotskonzept des REK
979: Zülpich - Lechenich - Hermülheim
Anbindung an den Bahnhof Liblar; Direktführung von Erp nach Lechenich im heutigen
Taktangebot
Mittel- bis langfristiges Angebotskonzept:
807: Euskirchen - Lechenich Markt
- Taktausweitung in den Abendstunden und an den Wochenenden.
- In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist festzulegen, welche Verknüpfungsstandorte (Bf.
Liblar oder Euskirchen) vorrangig einzuhalten sind. Im Falle einer fehlenden zeitlichen
Verknüpfung an beiden Bahnhöfen ist eine Trennung der Linie zu erwägen.
Linienbündelungskonzept:
Der REK möchte ein Linienbündelungskonzept (LBK) aufstellen. Der REK soll dabei in 4 Bündel zzgl.
10 AST-Bündel und 3 Stadtverkehrsbündel aufgeteilt werden. Es wird vorgeschlagen, die für den
Kreis Euskirchen relevanten Linien 807, 974, 979 und 984 in ein Bündel "Kerpen und Erftstadt"
aufzunehmen, während die Linie 985 dem Kreis Euskirchen zufallen soll.
Erste Bewertung durch den Kreis Euskirchen:
Es muss geprüft werden, ob die im REK geplanten konkreten Maßnahmen auf den Linien 979 und
807 auch den Kreis Euskirchen betreffen. Hierzu sind vertiefende Gespräche erforderlich.
Die Zuordnung der Linien 807 und 984 zum Linienbündelungskonzept des REK war mit dem Kreis
Euskirchen nicht abgestimmt. Hier besteht Klärungsbedarf.
So liegt die Kilometerleistung der Linie 807 im Kreis Euskirchen in 2014 geringfügig höher als im
REK; die Linie 984 weist eine deutlich höhere Kilometerleistung im Kreis Euskirchen auf und dient
zudem ausschließlich dem Schulstandort Weilerswist.
Sollte bezüglich der Zuordnung zu dem Linienbündel des REK keine Einigung erzielt werden, steht zu
befürchten, dass die Linien "gebrochen" werden müssen und bisherige grenzüberschreitende
Verkehre nur noch mit Umstieg oder gar nicht mehr möglich sind.
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der
Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage
-9-
Hintergrund:
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde für das Schleidener Tal geprüft, in
welcher Form eine Verdichtung der Linie 829 zu einem 30-Minuten-Takt realisiert werden kann
(Prüfauftrag aus der Stadt Schleiden). Es wurden in Abstimmung mit den Kommunen im Schleidener
Tal verschieden Varianten entwickelt.
Mitteilung/Anfrage der Kommunen:
In einer ersten Stellungnahme der Stadt Schleiden und der Gemeine Hellenthal vom Januar 2015
beantragen beide Kommunen für die Linie 829 eine Taktverdichtung in den Morgen- und
Nachmittags-/Abendstunden entsprechend einer Minimalvariante mit Umstieg von der Linie 829 auf
die SB82.
Weiterhin legen beide Kommunen dar, dass es sich aus Sicht der Kommunen Schleiden, Hellenthal
und Kall bei der Linie 829 um reinen Schienenersatzverkehr handelt, der nicht nur eine Kommune
betrifft, sondern die gesamte Region "Schleidener Tal" mit dem ÖPNV bedient. Die Finanzierung der
Linie 829 sollte daher nicht über die differenzierte ÖPNV-Umlage, sondern über die allgemeinen
Kreisumlage erfolgen.
Als Begründung wird ausgeführt:
"Die Linie 829 wurde nach der Einstellung des Bahnverkehrs als Schienenersatzverkehr installiert
und stellt ein wichtiges Rückgrat für die Mobilität der Kommunen Kall, Hellenthal und Schleiden und
somit für die gesamte Region dar. Viele Pendler, Schüler und Auszubildende benutzen die Line 829
und sind täglich zur Erreichung des Arbeitsplatzes auf sie angewiesen. (…)
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es für die ländlichen Kommunen von
äußerster Wichtigkeit, dass die Menschen aus der Eifel ihren Arbeitsplatz in anderen Kommunen und
im Ballungsraum Köln/Bonn erreichen und nicht gezwungen werden, ihren Wohnsitz an den Rand
dieser Ballungsräume zu verlegen. Aber nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende und
Schüler ist ein verbessertes Angebot auf der Linie 829 von großer Wichtigkeit. (…)
Die Linie 829 stellt einen Schienenersatzverkehr dar, der eine ganze Teilregion erschließt und
unterscheidet sich daher deutlich von Buslinien, die nur der Anbindung einer Kommune oder eines
Teils einer Kommune dienen. Darüber hinaus ist die Linie 829 eine der stark frequentierten Buslinien
im Kreis Euskirchen, die einen Beitrag zur gesamten Finanzierung des ÖPNV im Kreis Euskirchen
leistet und somit auch anderen Kreiskommunen zugute kommt. Vor diesem Hintergrund erachten es
die Gemeinden Kall, Hellenthal und die Stadt Schleiden als sinnvoll und richtig, die Linie 829 nicht
aus der differenzierten, sondern aus der allgemeinen Umlage zu finanzieren."
Eine Umsetzung der Verdichtung im Schleidener Tal könnte bereits zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2015 erfolgen, wenn alle politischen Gremien auf kommunaler und auf Kreisebene
zustimmen. Die Gemeinde Kall hat bereits im Januar im Ausschuss einen Beschluss gefasst.
Demnach wird der Umsetzung der Minimalvariante inklusive Frühzuganbindung montags bis freitags
sowie der früheren Verbindung an Sonn- und Feiertagen nur zugestimmt, sofern die hierfür
entstehenden Kosten nicht differenziert auf die Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall umgelegt,
sondern über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden.
Einen ähnlichen Beschluss hat die Stadt Schleiden im April 2015 gefasst. Der Rat der Stadt
Schleiden unterstützt einstimmig das Teilraumkonzept Schleidener Tal als Minimalvariante in der
beschriebenen Form, sofern eine Behandlung als Schienenersatzverkehr und damit die Finanzierung
über die Kreisumlage erfolgt. … Eine abschließende Beschlussfassung behält sich der Stadtrat nach
Entscheidung auf Kreisebene über die Anerkennung als Schienenersatzverkehr ausdrücklich vor.
Die Gemeinde Hellenthal hat aktuell mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom Januar 2015 weiterhin
Bestand hat. Sobald eine Entscheidung auf Kreisebene zur Behandlung der Linie 829 im Rahmen der
ÖPNV-Umlage vorliegt, wird die Gemeinde Hellenthal das Konzept in den nächsten kommunalen
Ausschuss einbringen.
Gutachten BBG und Partner von 2008:
- 10 Im Rahmen der Modifizierung der differenzierten ÖPNV-Umlageberechnung im Jahr 2008 wurde
durch die Rechtsanwaltskanzlei Barth, Baumeister, Griem (BBG) und Partner bereits eine andere
Behandlung der Linie 829 bewertet. Der entsprechende Auszug aus dem Gutachten, der im Übrigen
auch den o. a. Kommunen vorliegt, ist als Anlage beigefügt.
In dem Gutachten wird ausgeführt, dass eine besondere Berücksichtigung der Linie 829 (z.B.
Berücksichtigung eines verringerten km-Anteils) zum Ausgleich eines strukturellen Nachteils (kein
SPNV-Anschluss) im Rahmen der differenzierten Kreisumlage gem. § 56 Abs. 4 KrO NW nicht
möglich ist.
Eine andere Behandlung der Linie 829 außerhalb der ÖPNV-Umlage wäre nur dann möglich, wenn
für eine solche linienspezifische Sonderbehandlung ein ausreichender Rechtfertigungsgrund vorläge.
Dieser läge beispielsweise vor, wenn - ähnlich der Linie SB 82- vermutet oder belegt werden könnte,
dass die Linie 829 in überwiegendem Maße nicht den bedienten Kommunen Kall, Schleiden und
Hellenthal, sondern überregionalen, touristischen Zwecken dient.
Einschätzung/Empfehlung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung hat die Aussage des BBG-Gutachtens weiterhin Bestand. Die Linie 829
dient als Regionalverkehrslinie überwiegend den Bedürfnissen der Bürger dieser drei Kommunen und
eher nachrangig touristischen Zwecken. Dies wurde auch durch die Kommunen Hellenthal und
Schleiden in der oben zitierten Stellungnahme von Januar 2015 dargelegt.
Aus Sicht der Verwaltung liegen die von BBG angeführten Rechtfertigungsgründe für eine gesonderte
Behandlung der Linie 829 nicht vor, so dass weder eine andere Behandlung im Rahmen der
differenzierten ÖPNV-Umlage noch abseits dieser im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage möglich
erscheint.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Linie 829 wie bisher über die differenzierte ÖPNV-Umlage zu
85% nach Nutzkilometern auf die durchfahrenen Kommunen Kall, Schleiden und Hellenthal zu
verteilen.
Die Kommunen werden auf Basis der Entscheidung auf Kreisebene zur Behandlung der Linie 829 im
Rahmen der ÖPNV-Umlage erneut die Umsetzung des "Teilraumkonzeptes Schleidener Tal" beraten.
Um eine Veränderung der Linie 829 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 umsetzen zu können,
müssen die endgültigen Beschlüsse auf kommunaler und auf Kreisebene spätestens Ende
September/Anfang Oktober 2015 erfolgen. Die Verwaltung wird die Kreisgremien in der nächsten
Sitzungsrunde über den Sachstand informieren oder eine Veränderung zur Beschlussfassung
vorlegen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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