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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
171 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
25.11.16, 12:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 125/2015 11.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt zu a), - dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen. Zeile: Kreiskämmerer -2- - den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. zu b) Der Kreistag beschließt, den Ausführungen des BBG-Gutachtens von 2008 zu folgen und die Linie 829 wie bisher im Rahmen der ÖPNV-Umlage zu behandeln, also im 85%-Anteil die NutzKilometerleistung entsprechend der durchfahrenen Kommune zu verteilen. Begründung: Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern 1.1 StädteRegion Aachen Hintergrund: Der gesamte Linienverkehr in der StädteRegion Aachen soll an einen internen Betreiber vergeben werden. Dazu muss die Vergabeabsicht im Herbst 2015 EU-weit veröffentlicht werden, und die entsprechenden Gremienentscheidungen in der StädteRegion müssen vor der Sommerpause gefasst werden. Der AVV, der im Auftrag der Städteregion Aachen den dortigen NVP und auch die europaweite Ausschreibung bearbeitet, hat den Kreis Euskirchen als benachbarten Aufgabenträger um kurzfristige Stellungnahme zu den Planungen gebeten, da eventuelle Veränderungen zu dem ab Fahrplanwechsel im Dezember 2017 geplanten Verkehr bereits jetzt in der Veröffentlichung berücksichtigt werden müssten. Entwurf des NVP der StädteRegion Aachen Für die Neuvergabe ist das Zielnetz 2018 maßgebend. Im Benehmen mit den zukünftigen Verkehrsanbietern und dem Aufgabenträger wird eine Umsetzung der Zielkonzeption bereits zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt. Das Busnetz im Südraum soll neu geordnet werden. Als ein wesentliches Ziel der Neuordnung wird genannt: "Die Übernahme der Ausgestaltungs- und Finanzierungsverantwortung für bisherige AVV-Linienverkehre im Kreis Euskirchen durch den zuständigen Aufgabenträger Kreis Euskirchen." Derzeitiges Angebot Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen der Städteregion Aachen und dem Kreis Euskirchen wird über die Linie SB 63 hergestellt, die derzeit durch die RVE betrieben wird. Die Linie SB 63 verbindet das Schleidener Tal (Gemünd oder Schleiden) mit Simmerath bzw. teilweise darüber hinaus mit Aachen. Die Leistungserbringung durch die RVE erfolgt eigenwirtschaftlich; gleichwohl erhält die RVE durch den AVV Zuschüsse für die Durchführung der Verkehre. Zwischen der RVE und dem Kreis Euskirchen existiert keinerlei vertragliche Beziehung; es werden somit auch keine Zuschüsse geleistet. Zu der derzeitigen Fahrgastnachfrage lagen weder der StädteRegion/dem AVV noch dem Kreis Euskirchen fundierte Daten vor. Auf Veranlassung des Kreises Euskirchen wurden in den letzten Wochen einige Fahrten durch Mitarbeiter der Stadt Schleiden erhoben. Auch wurde die Verwaltung der Stadt Schleiden zu der aus ihrer Sicht bestehenden Bedeutung der grenzüberschreitenden Fahrten befragt. -3Nach den (nicht repräsentativen) Zählungen ist die grenzüberschreitende Bedeutung der Fahrten gering. Einige wenige Fahrten in Richtung Simmerath bzw. Aachen und zurück weisen aber eine Besetzung von bis zu 6 Fahrgästen auf. Bei diesen Fahrten wurde eine Fahrgastbefragung durchgeführt, um Aussagen zu der Funktion der Linie zu erhalten (s.u.). Die Stadt Schleiden misst den grenzüberschreitenden Fahrten nach erster Aussage keine große Bedeutung bei. Zukünftige Finanzierung Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Verkehre, die ab Dezember 2017 vom AVV in das Kreisgebiet Euskirchen führen, auch vom Kreis Euskirchen mitfinanziert werden müssen. Verlässliche Zahlen über die Höhe der Zahlungen liegen jedoch erst nach der Betrauung der Verkehrsleistungen vor, da erst dann die Höhe des Kostensatzes feststeht. Die ÖPNV-Umlage wird sich somit ab Dezember 2017 in Abhängigkeit der auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen zu erbringenden Verkehrsleistungen erhöhen. Aufgrund des ÖPNV-Umlageschlüssels wäre hauptbetroffene "Zahlkommune" die Stadt Schleiden. In Anbetracht der Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen sind daher alle Planungen des AVV mit Kostenauswirkungen auf den Kreis Euskirchen kritisch zu hinterfragen und auch mit der Stadt Schleiden abzustimmen. Planungen für das zukünftige Angebot: Die Planungen des AVV sehen vor, dass die zukünftige Linie 63 (6 Fahrtenpaare werktags, 4 Fahrtenpaare an WE) mit dem Knoten Simmerath verknüpft wird. Es wird somit keine direkte Verbindung nach Aachen mehr möglich sein, sondern nur noch über einen Umstieg in Simmerath. Weiterhin soll die Linie 63 auf Vogelsang mit der Linie SB 82 (NP-Shuttle; Vogelsang - Kall) verknüpft werden. Dies bedeutet, dass auf Vogelsang ein weiterer Umstieg erforderlich ist und es somit keinen durchgehenden Verkehr zwischen beiden Aufgabenträgern geben wird. Bezüglich des Fahrtenangebotes bleibt die Linie 63 hinter dem Angebot der Linie SB 82 (8 Fahrtenpaare werktags, 9 Fahrtenpaare an WE bzw. 8 Fahrtenpaare im Winter) zurück. Problematisch sind die geplanten Übergänge: Ein optimierter Übergang kann aufgrund der Bindung beider Linien an jeweils wichtige Knoten nur in einer Richtung hergestellt werden. So beträgt werktags die Umstiegszeit auf Vogelsang von Kall in Richtung Simmerath 32 Minuten. In der Gegenrichtung (Simmerath - Vogelsang - Kall) beträgt die Übergangszeit günstige 2 Minuten. Damit ist eine Nutzung durch Pendler quasi ausgeschlossen. An Wochenenden besteht ein guter Übergang Richtung Simmerath (1 Minute), aber ein schlechter von Simmerath in Richtung Kall (29 Minuten Umstiegszeit auf Vogelsang). In Vorgesprächen mit dem AVV hat der Kreis Euskirchen angeregt, eine bestehende mittägliche Lücke aufzufüllen und dafür eine Fahrt, die keinen Anschluss an die SB 82 hatte, zu verschieben. Ein Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor. Neben den oben dargestellten Fahrten zwischen Simmerath und Vogelsang ist vorgesehen, ein Fahrtenpaar als Fahrradbus einzusetzen. Die derzeitigen Schülerverkehre aus Richtung Simmerath und Heimbach sollen - auch auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt Schleiden - wie bisher weitergeführt werden. Der AVV schlägt vor, dass für die Schülerverkehre ein Territorialprinzip gelten sollte. Danach würden die Verkehre in Abhängigkeit der Verkehrsleistungen von beiden Aufgabenträgern finanziert. Die Federführung könnte sowohl beim AVV als auch beim Kreis Euskirchen liegen. Alle übrigen Verkehre, die derzeit auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen erbracht werden, sollen zukünftig nicht mehr stattfinden. Zum Teil kann die parallel verkehrende Linie SB 82 genutzt werden. Andere Fahrten dienen als betrieblich notwendige Zubringerfahrten und könnten entfallen. Lediglich eine Fahrt von Schleiden (ab 5:40 Uhr) in Richtung Simmerath bzw. Aachen, die mit bis zu 6 Fahrgästen besetzt ist, sollte ggf. weiterhin als durchgehende Fahrt vorgehalten werden. Die Fahrgastbefragung hat ergeben, dass diese Fahrt von Auszubildenden und Berufsschülern genutzt wird. Hier wäre zu überlegen, ob diese Fahrt als alternatives Bedienungsangebot (z.B. TaxiBus) oder -4Linienbusfahrt eingerichtet bzw. aufrecht erhalten werden kann. Die Rückfahrt könnte über das reguläre Angebot mit Umstieg in Vogelsang auf die Linie SB 82 erfolgen. Die Umsteigezeit ist mit 2 Minuten günstig. Über die ggf. als erforderlich angesehene Fortführung der morgendlichen Frühfahrt nach Simmerath soll gesondert nach Einbeziehung der Stadt Schleiden entschieden werden. In Anbetracht des geringen Leistungsumfangs kann eine Einigung mit dem AVV über die Art und Weise der Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Verwaltung hat auf Grundlage eines konkreten Fahrplanentwurfs die Stadt Schleiden um abschließende Stellungnahme gebeten, welche Fahrten aus ihrer Sicht entfallen können. Sofern Bedarf für einzelne Fahrten auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen bestünde, könnten diese durch die RVK erbracht werden. In Abwägung der bisherigen geringen Fahrgastnachfrage und den zu erwartenden Kosten bei einer Aufrechterhaltung des bisherigen Angebotes spricht sich die Verwaltung dafür aus, dem Vorschlag des AVV grundsätzlich zuzustimmen. Der Aufwand für den Kreis Euskirchen wird hierbei auf ein Mindestmaß beschränkt. Regelung zur Aufgabenträgerschaft Der AVV schlägt vor, in einer zu den Schülerverkehren abzuschließenden Vereinbarung auch eine Regelung zur Aufgabenträgerschaft der Linie AVV 63 insgesamt (Federführung durch die Städteregion Aachen) zu verankern. Mit der Ausübung der Aufgabenträgerschaft ist u. a. die Notwendigkeit verbunden, die Erbringung der Verkehrsleistung durch eine Vergabe oder eine Betrauung zu regeln. Für die RVK wäre die Erbringung der Verkehrsleistung der Linie 63 (neu) nicht von Interesse, da die Linie 63 (neu) betrieblich mit den übrigen Linien in der StädteRegion Aachen verknüpft ist. Auch wird der größere Teil der Verkehrsleistung dieser Linie auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen erbracht. Eine Trennung der Linie an der Kreisgrenze wäre weder betrieblich noch wirtschaftlich sinnvoll. Von daher bietet sich die Federführung der Aufgabenträgerschaft durch die StädteRegion Aachen an. Die Verwaltung hat dem Vorschlag des AVV in ersten Gesprächen grundsätzlich zugestimmt, aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass in Anbetracht des für Kreisbürger zum Teil schlecht nutzbaren Angebotes (Übergangs- und Umstiegsproblematik) der Linie AVV 63 (neu) eine Mitfinanzierung des Abschnittes zwischen Kreisgrenze und Vogelsang fraglich ist. Für die Erstellung des NVP der StädteRegion Aachen ist es erforderlich, dass der Kreis Euskirchen sich kurzfristig (erste Ausschusssitzung im AVV am 07.05.2015, finale Entscheidung am 20.06.2015) äußert, ob er die Federführung auf den AVV überträgt. Beschlussempfehlung: Der Kreistag beschließt, dem Zielkonzept des AVV mit folgenden Maßgaben zuzustimmen: - Linie 63 (neu) endet auf Vogelsang - Fortführung der Schülerverkehre bis Schleiden - überwiegende oder vollständige Streichung der übrigen Fahrten auf dem Kreisgebiet Euskirchen - Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linie AVV 63 an die Städteregion Aachen 1.2 Rhein-Sieg-Kreis Hintergrund: Der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) befindet sich wie der Kreis Euskirchen derzeit in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Im Unterschied zum Kreis Euskirchen läuft jedoch die Betrauung der RVK durch den RSK bereits zum Dezember 2016 aus (Kreis Euskirchen: Dezember 2018). Wegen der damit verbundenen Notwendigkeit, die beabsichtigte Fortführung der Betrauung im Sommer 2015 durch eine EU-weite Veröffentlichung einzuleiten, muss der RSK bereits jetzt Festlegungen zur Linienwegsplanung und zum Leistungsumfang ab 12/2016 treffen und erbittet dazu die grundsätzliche Zustimmung des Kreises Euskirchen. -5Entwurf des NVP Hierbei plant der RSK u. a. im linksrheinischen Bereich (Swisttal) Änderungen, die auch grenzüberschreitende Verkehre zum Kreis Euskirchen betreffen. Diese Änderungen sollen auf Wunsch des RSK bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgen. Derzeitiges Angebot Folgende Linien betreffen den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen beiden Aufgabenträgergebieten: - Linie 802 (Euskirchen - Kurtenberg - Bad Münstereifel (Wald) - Linie 805 (Rheinbach - Miel - Müggenhausen - Neukirchen - Heimerzheim) - Linie 806 (Euskirchen - Heimerzheim) - Linie 828 (Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath - Sürst-Hardt) - Line 842 (Euskirchen - Rheinbach) - Linie 984 (Gesamtschulverkehr Weilerswist) - Linie 986 (Weilerswist - Heimerzheim) Planungen / Änderungen zukünftiges Angebot: Die nachfolgenden Änderungen sind auf Verwaltungsebene, auch unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen RVK und SVE, bereits weitgehend abgestimmt. Konkrete Überlegungen zur Änderung betreffen die Linien 805 und 806. Bei den Linien 802, 828 und 842 werden von Seiten beider Aufgabenträger ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten gesehen; hier sind jedoch noch vertiefende Prüfungen erforderlich. Linie 805 Diese Linie berührt den Kreis Euskirchen nur im Bereich der Ortschaften Müggenhausen und Neukirchen, die über die Linie 805 eine Anbindung an Rheinbach haben. Der RSK würde die Linie 805 gerne stringenter führen und den Linienweg auf dem Gebiet des RSK weitgehend verändern. Eine weitere Bedienung der Ortsteile Müggenhausen und Neukirchen wird dabei nicht mehr vorgesehen. Beide Ortsteile hätten aber über die bestehende Linie 986 mit Umstieg in Heimerzheim nach wie vor die Möglichkeit, nach Rheinbach zu gelangen. Nach Fahrgastzählungen der RVK war die Nachfrage aus den beiden Ortsteilen in Richtung Rheinbach sehr gering; sie lag bei 1 bis 3 Personen pro Tag. Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Vorschlag des RSK zu folgen und ab 12/2015 auf eine Bedienung der Ortsteile Müggenhausen und Neukirchen über die Linie 805 zu verzichten. Eine Besonderheit gilt für den Schülerverkehr: 5 Schüler aus dem Weilerswister Gemeindegebiet nutzen die Line 805 für die Fahrt zu einer Rheinbacher Schule. Sobald weitere detaillierte Daten vorliegen (Wohnort der Schüler, besuchte Schule) muss ggf. über eine Lösung für eine morgendliche Hinfahrt nachgedacht werden, da die Linie 986 für Schüler zu spät in Richtung Heimerzheim (dort Umstieg in Ri Rheinbach) fährt. Die Rückfahrt kann kostenneutral über die Linie 986 erfolgen. Linie 806 Die Linie 806 dient insbesondere der Anbindung Heimerzheims an den Schulstandort Euskirchen. Es werden jedoch auch Fahrten im Alltagsverkehr angeboten, die auf dem Gebiet des RSK und der Gemeinde Weilerswist nur gering und auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen auch nur mäßig nachgefragt sind. Die Verwaltungen beider Aufgabenträger sprechen sich daher für einen Entfall der Linie 806 aus. Lediglich die Fahrten im Schülerverkehr sollen aufrecht erhalten werden. Die Weilerswister Ortsteile, die bisher im Bedienungsgebiet der Linie 806 lagen, könnten jetzt und zukünftig über die Linie 986 mit Umstieg in Weilerswist in die Linie 985 oder in den Zug nach Euskirchen schneller nach Euskirchen gelangen als über die Linie 806. Zudem besteht über diesen Linienweg eine stündliche Anbindung, wohingegen die Linie 806 deutlich weniger Fahrten aufweist. Für die Euskirchener Ortsteile will die SVE eine alternative Anbindung über die Stadtbuslinie 876 vornehmen. Die Gemeinde Weilerswist hat sich für eine Umsetzung der Änderungen ausgesprochen. -6Regelung zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung Da sowohl der RSK als auch der Kreis Euskirchen eine Fortführung der Betrauung der RVK planen, ergeben sich bezüglich der Regelungen zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung keine Veränderungen. Die Aufgabenträger werden die sie betreffenden Linien bzw. -abschnitte in ihre Betrauungen aufnehmen. Eine Übertragung der Federführung ist nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt über eine Linien- und Leistungsrechnung der RVK in Abhängigkeit der Einnahmen und Kosten auf den jeweiligen Linienabschnitten. Durch die oben geplanten Änderungen werden sich deutliche Einsparungen ergeben, die sich insbesondere auf die Gemeinde Weilerswist und die Stadt Euskirchen auswirken, wobei die Stadt Euskirchen einen Teil der wegfallenden Verkehre durch die SVE kompensieren wird. Beschlussempfehlung: Der Kreistag beschließt, den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. 1.3 Kreis Düren Hintergrund: Der Kreis Düren beabsichtigt die Vergabe seines gesamten Liniennetzes an einen internen Betreiber zum Fahrplanwechsel Dezember 2017. Somit muss bereits in 2015 die Veröffentlichung im EUAmtsblatt erfolgen und die Grundlagen für das zukünftige Verkehrsangebot im Kreis Düren müssen im NVP festgelegt werden. Der Kreis Düren benötigt im Hinblick auf die Festlegungen im NVP zu den grenzüberschreitenden Linien eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über die Ausübung der Aufgabenträgerschaft, also welcher Kreis für welche Linie die "Federführung" übernimmt sowie eine Finanzierungsvereinbarung bezüglich der im Kreis Euskirchen zu erbringenden Verkehrsleistungen. Bisher werden die Verkehrsleistungen durch die Unternehmen RVE und DKB eigenwirtschaftlich erbracht; gleichwohl erhalten die Untenehmen durch den AVV Zuschüsse für die Durchführung der Verkehre. Zwischen der RVE/ der DKB und dem Kreis Euskirchen existieren keinerlei vertragliche Beziehungen; es werden somit auch keine Zuschüsse geleistet. Derzeitiges Angebot Linie 298 (RVE) Euskirchen - Düren Km-Anteil Kreis Euskirchen (incl. Stadt Euskirchen) größer als Anteil Kreis Düren; regionale Erschließungslinie; große Bedeutung im Schülerverkehr Linie SB 98 (RVE) Euskirchen - Düren Km-Anteil Kreis Euskirchen (incl. Stadt Euskirchen) größer als Anteil Kreis Düren; Schnellbuslinie nachrangige Bedeutung im Schülerverkehr Linie 208 (DKB) Zülpich - Nörvenich - Düren Kreis Euskirchen leistungsmäßig nur gering betroffen (8% der Gesamtleistung); Bedeutung im Schüler- und Alltagsverkehr Linie 218 (DKB) Embken - Füssenich -Geich - Zülpich dient ausschließlich den Schulstandorten Zülpich und Füssenich, nur Schülerfahrten; Leistungsanteil im Kreis Euskirchen höher als im Kreis Düren Linie 231 (RVE) Schleiden - Gemünd- Heimbach - Düren Kilometerleistung im Kreis Düren größer als im Kreis Euskirchen; werktags Bedeutung im Schülerverkehr; an Wochenenden Bedeutung für touristische Erschließung (Kermeter, Urfttalsperre) auch im Kreis Euskirchen Linie 233 (RVE) Zülpich - Nideggen Anteil Kreis Euskirchen größer als Anteil Kreis Düren; ausgerichtet auf die Schulstandorte Zülpich und Nideggen; überwiegend Schulfahrten -7Planungen / Entwurf des NVP Ein Entwurf des NVP des Kreises Düren liegt noch nicht vor. Verwaltungsseitig herrscht Einvernehmen, dass für die o. a. Linien wegen der Komplexität eine gemeinsame Planung notwendig ist. Zülpich-Konzept Konkrete Planungen bestehen für das so genannte "Zülpich- Konzept": Danach soll die Fahrlage der SB 98 um 30 min verschoben werden, so dass für Zülpich zusammen mit der Linie 298 ein annähernder 30 min-Takt besteht. Die Linie 298 soll stringenter geführt werden und die SB 98 soll eine weitere Erschließung übernehmen, dabei aber den Charakter einer Schnellbuslinie auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen nicht aufgeben. Seitens des Kreises Düren wird das Konzept grundsätzlich befürwortet (Stand März 2015). Derzeit bestehen für das Zülpich-Konzept folgende Problemstellungen: - Infragestellung des Linienwegs SB98 über Nemmenich und die Nutzung des Wirtschaftswegs - Angebotsveränderung in Enzen Aufgrund dieser Problemstellungen bedarf es einer Überarbeitung des Konzeptes. Die Ausgestaltung der Linien SB 98 und 298 unterliegt dem Vorbehalt einer notwendigen Anpassung für den Fall der Realisierung eines täglichen SPNV-Betriebes auf der Bördebahn. Der NVP des Kreises Euskirchen sollte einen entsprechenden Vorbehalt beinhalten. Aufgabenträgerschaft Der Kreis Euskirchen beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt nicht, eine Ausschreibung der o. a. Linien vorzunehmen. Auch besteht derzeit nicht das Bestreben, die grenzüberschreitenden Linien an das eigene kommunale Unternehmen (RVK) zu vergeben. Gleichwohl wird der Kreis Euskirchen vor Abschluss einer etwaigen Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren prüfen, ob die Leistung nicht kostengünstiger durch die RVK erbracht werden könnte. Aus Sicht des Kreises Düren wäre es für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtnetzes von Bedeutung, die ertragreichen Linien 298 und SB 98 in dieses Netz zu integrieren, auch wenn der überwiegende Teil der Verkehrsleistung der Linien 298 und SB 98 auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen erbracht wird. Wegen der dargestellten Komplexizität und teilweisen Verknüpfung der grenzüberschreitenden Linien, müssten dann auch die übrigen grenzüberschreitenden Linien einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wäre der Kreis Düren bereit, die vollständige Aufgabenträgerschaft für die o. a. grenzüberschreitenden Linien zu übernehmen. Der Kreis Euskirchen hat verwaltungsseitig der Ausübung der Aufgabenträgerschaft durch den Kreis Düren grundsätzlich zugestimmt, wenn eine Finanzierungsvereinbarung getroffen werden kann und der Kreistag Euskirchen seine Zustimmung erteilt. Finanzierungsvereinbarung Weder der Kreis Düren noch der Kreis Euskirchen verfügen über Nachfragezahlen oder Wirtschaftlichkeitsdaten der RVE-Linien. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Einschätzung zu möglichen Defiziten der o. a. Linien nicht leistbar und der Kreis Euskirchen kann keine Finanzierungszusage treffen. Hierfür ist zunächst eine Kostenabschätzung für alle Linien notwendig. Dazu soll der vorhandene bzw. abzufragende Datenbestand ausgewertet werden. Für die Linie 231 wurde darüber hinaus unter Beteiligung des Kreises Euskirchen eine Zählung vorgenommen. Nach Vorliegen konkreter Planungen und Aussagen zur Finanzierung wird der Kreis Euskirchen etwaige geplante Leistungsveränderungen mit den betroffenen Kommunen diskutieren. Beschlussempfehlung -8Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. 1.4 Rhein-Erft-Kreis (REK) Hintergrund Durch den REK wurde der noch nicht öffentliche Entwurf des NVP übersandt. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens wird eine Beteiligung des Kreises Euskirchen und eine Information über die Offenlage des NVP-Entwurfs erfolgen. Der REK plant, seine ÖPNV-Leistungen zum 01.01.2019 neu zu vergeben. Aufgrund des großen Umfangs der Entwurfsfassung und noch erforderlicher bilateraler Abstimmungen soll im Folgenden nur auf die für den Kreis Euskirchen wesentlichen Inhalte eingegangen werden. Betroffene Linien: Folgende Linien bedienen sowohl den REK als auch den Kreis Euskirchen: Linie 807 Euskirchen - Lechenich Linie 974 Stadtverkehr Erftstadt Linie 979 Zülpich - Lechenich - Hermühlheim Linie 984 Verkehr zur Gesamtschule Weilerswist Linie 985 Euskirchen - Brühl Kurzfristiges Angebotskonzept des REK 979: Zülpich - Lechenich - Hermülheim Anbindung an den Bahnhof Liblar; Direktführung von Erp nach Lechenich im heutigen Taktangebot Mittel- bis langfristiges Angebotskonzept: 807: Euskirchen - Lechenich Markt - Taktausweitung in den Abendstunden und an den Wochenenden. - In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist festzulegen, welche Verknüpfungsstandorte (Bf. Liblar oder Euskirchen) vorrangig einzuhalten sind. Im Falle einer fehlenden zeitlichen Verknüpfung an beiden Bahnhöfen ist eine Trennung der Linie zu erwägen. Linienbündelungskonzept: Der REK möchte ein Linienbündelungskonzept (LBK) aufstellen. Der REK soll dabei in 4 Bündel zzgl. 10 AST-Bündel und 3 Stadtverkehrsbündel aufgeteilt werden. Es wird vorgeschlagen, die für den Kreis Euskirchen relevanten Linien 807, 974, 979 und 984 in ein Bündel "Kerpen und Erftstadt" aufzunehmen, während die Linie 985 dem Kreis Euskirchen zufallen soll. Erste Bewertung durch den Kreis Euskirchen: Es muss geprüft werden, ob die im REK geplanten konkreten Maßnahmen auf den Linien 979 und 807 auch den Kreis Euskirchen betreffen. Hierzu sind vertiefende Gespräche erforderlich. Die Zuordnung der Linien 807 und 984 zum Linienbündelungskonzept des REK war mit dem Kreis Euskirchen nicht abgestimmt. Hier besteht Klärungsbedarf. So liegt die Kilometerleistung der Linie 807 im Kreis Euskirchen in 2014 geringfügig höher als im REK; die Linie 984 weist eine deutlich höhere Kilometerleistung im Kreis Euskirchen auf und dient zudem ausschließlich dem Schulstandort Weilerswist. Sollte bezüglich der Zuordnung zu dem Linienbündel des REK keine Einigung erzielt werden, steht zu befürchten, dass die Linien "gebrochen" werden müssen und bisherige grenzüberschreitende Verkehre nur noch mit Umstieg oder gar nicht mehr möglich sind. b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage -9- Hintergrund: Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde für das Schleidener Tal geprüft, in welcher Form eine Verdichtung der Linie 829 zu einem 30-Minuten-Takt realisiert werden kann (Prüfauftrag aus der Stadt Schleiden). Es wurden in Abstimmung mit den Kommunen im Schleidener Tal verschieden Varianten entwickelt. Mitteilung/Anfrage der Kommunen: In einer ersten Stellungnahme der Stadt Schleiden und der Gemeine Hellenthal vom Januar 2015 beantragen beide Kommunen für die Linie 829 eine Taktverdichtung in den Morgen- und Nachmittags-/Abendstunden entsprechend einer Minimalvariante mit Umstieg von der Linie 829 auf die SB82. Weiterhin legen beide Kommunen dar, dass es sich aus Sicht der Kommunen Schleiden, Hellenthal und Kall bei der Linie 829 um reinen Schienenersatzverkehr handelt, der nicht nur eine Kommune betrifft, sondern die gesamte Region "Schleidener Tal" mit dem ÖPNV bedient. Die Finanzierung der Linie 829 sollte daher nicht über die differenzierte ÖPNV-Umlage, sondern über die allgemeinen Kreisumlage erfolgen. Als Begründung wird ausgeführt: "Die Linie 829 wurde nach der Einstellung des Bahnverkehrs als Schienenersatzverkehr installiert und stellt ein wichtiges Rückgrat für die Mobilität der Kommunen Kall, Hellenthal und Schleiden und somit für die gesamte Region dar. Viele Pendler, Schüler und Auszubildende benutzen die Line 829 und sind täglich zur Erreichung des Arbeitsplatzes auf sie angewiesen. (…) Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es für die ländlichen Kommunen von äußerster Wichtigkeit, dass die Menschen aus der Eifel ihren Arbeitsplatz in anderen Kommunen und im Ballungsraum Köln/Bonn erreichen und nicht gezwungen werden, ihren Wohnsitz an den Rand dieser Ballungsräume zu verlegen. Aber nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende und Schüler ist ein verbessertes Angebot auf der Linie 829 von großer Wichtigkeit. (…) Die Linie 829 stellt einen Schienenersatzverkehr dar, der eine ganze Teilregion erschließt und unterscheidet sich daher deutlich von Buslinien, die nur der Anbindung einer Kommune oder eines Teils einer Kommune dienen. Darüber hinaus ist die Linie 829 eine der stark frequentierten Buslinien im Kreis Euskirchen, die einen Beitrag zur gesamten Finanzierung des ÖPNV im Kreis Euskirchen leistet und somit auch anderen Kreiskommunen zugute kommt. Vor diesem Hintergrund erachten es die Gemeinden Kall, Hellenthal und die Stadt Schleiden als sinnvoll und richtig, die Linie 829 nicht aus der differenzierten, sondern aus der allgemeinen Umlage zu finanzieren." Eine Umsetzung der Verdichtung im Schleidener Tal könnte bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgen, wenn alle politischen Gremien auf kommunaler und auf Kreisebene zustimmen. Die Gemeinde Kall hat bereits im Januar im Ausschuss einen Beschluss gefasst. Demnach wird der Umsetzung der Minimalvariante inklusive Frühzuganbindung montags bis freitags sowie der früheren Verbindung an Sonn- und Feiertagen nur zugestimmt, sofern die hierfür entstehenden Kosten nicht differenziert auf die Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall umgelegt, sondern über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden. Einen ähnlichen Beschluss hat die Stadt Schleiden im April 2015 gefasst. Der Rat der Stadt Schleiden unterstützt einstimmig das Teilraumkonzept Schleidener Tal als Minimalvariante in der beschriebenen Form, sofern eine Behandlung als Schienenersatzverkehr und damit die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgt. … Eine abschließende Beschlussfassung behält sich der Stadtrat nach Entscheidung auf Kreisebene über die Anerkennung als Schienenersatzverkehr ausdrücklich vor. Die Gemeinde Hellenthal hat aktuell mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom Januar 2015 weiterhin Bestand hat. Sobald eine Entscheidung auf Kreisebene zur Behandlung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage vorliegt, wird die Gemeinde Hellenthal das Konzept in den nächsten kommunalen Ausschuss einbringen. Gutachten BBG und Partner von 2008: - 10 Im Rahmen der Modifizierung der differenzierten ÖPNV-Umlageberechnung im Jahr 2008 wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Barth, Baumeister, Griem (BBG) und Partner bereits eine andere Behandlung der Linie 829 bewertet. Der entsprechende Auszug aus dem Gutachten, der im Übrigen auch den o. a. Kommunen vorliegt, ist als Anlage beigefügt. In dem Gutachten wird ausgeführt, dass eine besondere Berücksichtigung der Linie 829 (z.B. Berücksichtigung eines verringerten km-Anteils) zum Ausgleich eines strukturellen Nachteils (kein SPNV-Anschluss) im Rahmen der differenzierten Kreisumlage gem. § 56 Abs. 4 KrO NW nicht möglich ist. Eine andere Behandlung der Linie 829 außerhalb der ÖPNV-Umlage wäre nur dann möglich, wenn für eine solche linienspezifische Sonderbehandlung ein ausreichender Rechtfertigungsgrund vorläge. Dieser läge beispielsweise vor, wenn - ähnlich der Linie SB 82- vermutet oder belegt werden könnte, dass die Linie 829 in überwiegendem Maße nicht den bedienten Kommunen Kall, Schleiden und Hellenthal, sondern überregionalen, touristischen Zwecken dient. Einschätzung/Empfehlung der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung hat die Aussage des BBG-Gutachtens weiterhin Bestand. Die Linie 829 dient als Regionalverkehrslinie überwiegend den Bedürfnissen der Bürger dieser drei Kommunen und eher nachrangig touristischen Zwecken. Dies wurde auch durch die Kommunen Hellenthal und Schleiden in der oben zitierten Stellungnahme von Januar 2015 dargelegt. Aus Sicht der Verwaltung liegen die von BBG angeführten Rechtfertigungsgründe für eine gesonderte Behandlung der Linie 829 nicht vor, so dass weder eine andere Behandlung im Rahmen der differenzierten ÖPNV-Umlage noch abseits dieser im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage möglich erscheint. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Linie 829 wie bisher über die differenzierte ÖPNV-Umlage zu 85% nach Nutzkilometern auf die durchfahrenen Kommunen Kall, Schleiden und Hellenthal zu verteilen. Die Kommunen werden auf Basis der Entscheidung auf Kreisebene zur Behandlung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage erneut die Umsetzung des "Teilraumkonzeptes Schleidener Tal" beraten. Um eine Veränderung der Linie 829 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 umsetzen zu können, müssen die endgültigen Beschlüsse auf kommunaler und auf Kreisebene spätestens Ende September/Anfang Oktober 2015 erfolgen. Die Verwaltung wird die Kreisgremien in der nächsten Sitzungsrunde über den Sachstand informieren oder eine Veränderung zur Beschlussfassung vorlegen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)