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Antrag CDU / SPD (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
05.10.16, 11:01
Aktualisiert
05.10.16, 11:01
Antrag CDU / SPD (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages) Antrag CDU / SPD (Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." 

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Inhalt der Datei

CDU SPD Kreistagsfraktion - Fraktion Euskirchen im Kreistag Euskirchen Kreistagsfraktion Euskirchen Fraktion im Kreistag Euskirchen Kreistagsfraktion Bürgerforum ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 125/2016 05.10.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 05.10.2016 Stellungnahme des Kreistages Euskirchen zum Entwurf der Satzung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Antrag aller Fraktionen des Kreistages Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und beantragen gemeinsam die folgende Stellungnahme des Kreistages: -2- 1. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland und sieht darin einen ersten notwendigen und wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit sowie der Positionierung des Rheinlandes in NRW, vor allem aber als starke Vertretung der Interessen der Region im nationalen und europäischen Wettbewerb der bereits existierenden nationalen und europäischen Metropolregionen. 2. In der Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." sieht der Kreistag Euskirchen einen ersten wichtigen Schritt, um den vorgenannten Prozess in Gang zu setzen. Am Ende dieses Prozesses muss aber nach Auffassung der Mitglieder des Kreistages die Überleitung des Vereins in eine politisch verfasste Regionalvertretung des Rheinlandes stehen, die mit einem verbindlichen, demokratisch legitimierten Status ausgestattet ist. Deshalb beantragt der Kreistag Euskirchen die Verankerung dieser Zielsetzung durch eine entsprechende Formulierung einer Präambel sowie der Ergänzung der Satzung im Rahmen des § 2 "Vereinszweck". 3. Der Kreistag Euskirchen begrüßt die Absicht des Lenkungskreises, Inhalte und Aufgaben des Vereins zu präzisieren. Hier gilt es nach Meinung der Mitglieder des Kreistages vor allem, das Aufgabenspektrum des künftigen Vereins gegenüber den Aufgaben der schon existenten regionalen Institutionen (Landschaftsverband, Regionalrat, Zweckverband Region Aachen sowie Verein Köln/Bonn e.V. und Zweckverband Nahverkehr Rheinland e.V.) klar abzugrenzen. Dabei muss der Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Zielsetzung sein. Aus diesem Grunde beantragt der Kreistag Euskirchen, den § 2 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: "Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat unter Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelstrukturen insbesondere das Ziel …..". 4. Der Landesentwicklungsplan sieht die Schaffung eigenständiger Metropolregionen für das Rheinland und das Ruhrgebiet vor. Von daher sieht der Kreistag Euskirchen die angedachte Doppelmitgliedschaft der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel weiterhin problematisch. Die Mitglieder des Kreistages bitten von daher, die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 hinsichtlich der Definition der Gründungsmitglieder des Vereins zu überdenken und der Stadt Duisburg und dem Kreis Wesel statt einer Vollmitgliedschaft einen Gaststatus anzubieten. Darüber hinaus ist es nach Meinung des Kreistages Euskirchen dringend erforderlich, den Absatz 5 dieses Paragraphen im Zusammenhang mit der Definition der Institutionen, denen ein Gaststatus eingeräumt werden soll, um einen Punkt "d. dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland, vertreten durch die Nahverkehr Rheinland GmbH" zu ergänzen. Diese Notwendigkeit ergibt sich nach Meinung der Mitglieder des Kreistages auf dem Hintergrund der Tatsache, dass das Thema "Verkehr" als zentrales Themenfeld durch die Metropolregion bearbeitet werden soll und nur durch die Einbindung des NVR dem Grundsatz der Vermeidung von Doppel- bzw. Parallelstrukturen Rechnung getragen werden kann. 5. Der Kreistag Euskirchen ist der festen Überzeugung, dass der angedachte Prozess zur Entwicklung einer Metropolregion Rheinland nur erfolgreich sein wird, wenn auch die politische Beteiligung von Anbeginn an auf eine breite Basis gestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die vorgesehenen Gremien mit einer entsprechenden demokratischen Legitimation ausgestattet werden. Die im § 6 vorgesehene Zusammensetzung der Mitgliederversammlung wird nach Meinung des -3- Kreistages diesem Ziel noch nicht gerecht. Wir erwarten daher, dass im endgültigen Entwurf der Satzung die bisher genannte Basis von 3 Vertretern in der Mitgliederversammlung verbreitert wird und damit die Grundlage dafür geschaffen ist, dass mehr politische Vertreter aus den Gebietskörperschaften entsendet werden können. 6. Im § 8 Abs. 5 ist angedacht, die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder/Vertreter-innen zu definieren. Diese vorgesehene Regelung wird nach Auffassung des Kreistages Euskirchen der Bedeutung dieses Gremiums in keiner Weise gerecht. Um die Gefahr von "Zufallsmehrheiten" von Beginn an zu minimieren, beantragt der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit ein Quorum von 50 % plus 1. Diese Regelung sollte nach Meinung des Kreistages auch für den Vorstand sowie den Lenkungskreis gelten. 7. Die derzeitig vorgesehenen Bestimmungen des § 9 schreiben die Zusammensetzung des Vorstandes in allen Positionen fest. Dies ist für die Mitglieder des Kreistages Euskirchen nicht nachvollziehbar und bedarf einer weitergehenden rechtlichen Prüfung. Darüber hinaus lehnt der Kreistag Euskirchen eine ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern qua Satzung ab. Eine Beteiligung der politischen Vertreter unserer Gebietskörperschaften oder anderer Akteure sollte von vornherein nicht ausgeschlossen werden. Von daher erwartet der Kreistag Euskirchen im Rahmen des endgültigen Satzungsentwurfes im § 9 eine Regelung, die diesem Ansinnen Rechnung trägt. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt (Fraktionsvorsitzender CDU) gez. Andreas Schulte (Fraktionsvorsitzender SPD) gez. Hans Reiff (Fraktionsvorsitzender FDP) gez. Jörg Grutke (Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen) gez. Franz Troschke (Fraktionsvorsitzender UWV) gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender Die Linke) gez. Joachim Dürer (Fraktionsvorsitzender Bürgerforum)