Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
09.11.16, 09:36
Aktualisiert
09.11.16, 09:36
Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019) Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019) Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 270/2016 27.10.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 17.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: 02251/15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Jahre 2017 bis 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren. -2b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender Berücksichtigung der beschlossenen jährlichen Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge abzusenken und damit wie folgt zu korrigieren. Neben dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die Jahre 2017: 52.265,68 € 2018: 55.606,48 € 2019: 59.024,11 €. Begründung: Zu a): Im Antragsschreiben vom 19.05.2016 zur Vereinbarungsverlängerung 2017-2019 hatte der Frauen helfen Frauen e.V. bereits angekündigt, die bisherige halbe Stelle gegen sexualisierte Gewalt um eine Stelle aufzustocken, sobald die Fördermodalitäten des Landes NRW feststehen und auf die Notwendigkeit der Beantragung eines weiteren Kreiszuschusses in Höhe von voraussichtlich 10.000,€ hingewiesen. Mittlerweile hat das Land NRW zur Aufstockung der Fachstellen für sexualisierte Gewalt zusätzliche Gelder in den Landeshaushalt eingestellt. Die Landesförderung beträgt 85 % für die Beschäftigung einer zusätzlichen Fachkraft (Personalkostenpauschale max. 46.840,- € und Sachkostenpauschale max. 3.000,- €). Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. hat die Aufstockung um eine Fachkraftstelle beim Land beantragt und ein entsprechendes Auswahlverfahren mit dem Ergebnis der Einstellung von 2 Halbtagskräften durchgeführt. Die nach der Zuschussgewährung des Landes verbleibenden ungedeckten Personal- und Sachkosten liegen jährlich bei rd. 10.000,- €. Die neu geschaffene Stelle ermöglicht es dem Frauen helfen Frauen e.V., das Beratungsangebot für betroffene Frauen zu erweitern. Präventionsangebote und Schutzkonzepte können entwickelt und umgesetzt werden. Auch können durch die Stellenaufstockung eine zeitlich schnelle Krisenintervention und traumatherapeutische Langzeitberatungen aufgrund mangelnder Therapieplätze sichergestellt und angeboten werden. Nähere Erläuterungen zur Notwendigkeit der Einrichtung einer weiteren Stelle sind dem v. g. Antragschreiben zu entnehmen. Aus den v.g. Gründen wird der Kreistag gebeten, dem Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. für einen Zeitraum von drei Jahren zuzustimmen. Zu b): Mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 (V 220/2016) hat der Kreistag u.a. beschlossen, mit dem Frauen helfen Frauen e.V. eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 in Höhe von 56.200,€ + einer jährlichen Erhöhung um 2,3 % (in diesem Fall der Personalkosten, da es sich um einen Personalkostenzuschuss handelt) zu schließen. Im Zuge der Bearbeitung der entsprechenden Vertragsausfertigungen wurde verwaltungsseitig festgestellt, dass bei der Ermittlung des jährlichen Zuschussbedarfes ein Berechnungsfehler unterlaufen war. Die Korrektur dieses Berechnungsfehlers führt zu einer jährlichen Reduzierung des Zuschusses um rd. 3.858,- €, da sich tatsächlich statt des beantragten Zuschusses von jährlich 7.200,- € lediglich eine Personalkostensteigerung von rd. 3.342,- € durchschnittlich pro Jahr ergab. Diese Differenz ist auf einen Darstellungsfehler in der Berechnungssystematik zurück zu führen und daher zu korrigieren. -3Der Kreistag wird gebeten, der Korrektur der Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Der Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. und die Rahmenvereinbarung mit Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Zielvereinbarung für die Zeit von 2017-2019 sind als Anlagen beigefügt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)