Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
09.11.16, 09:36
Aktualisiert
09.11.16, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 270/2016
27.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im
Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten
Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und
Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: 02251/15 521
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer
zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“
für die Jahre 2017 bis 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren.
-2b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene Vereinbarung über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der
integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für
die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender Berücksichtigung der
beschlossenen jährlichen Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge abzusenken
und damit wie folgt zu korrigieren. Neben dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die
Jahre
2017: 52.265,68 €
2018: 55.606,48 €
2019: 59.024,11 €.
Begründung:
Zu a):
Im Antragsschreiben vom 19.05.2016 zur Vereinbarungsverlängerung 2017-2019 hatte der Frauen
helfen Frauen e.V. bereits angekündigt, die bisherige halbe Stelle gegen sexualisierte Gewalt um eine
Stelle aufzustocken, sobald die Fördermodalitäten des Landes NRW feststehen und auf die
Notwendigkeit der Beantragung eines weiteren Kreiszuschusses in Höhe von voraussichtlich 10.000,€ hingewiesen.
Mittlerweile hat das Land NRW zur Aufstockung der Fachstellen für sexualisierte Gewalt zusätzliche
Gelder in den Landeshaushalt eingestellt. Die Landesförderung beträgt 85 % für die Beschäftigung
einer zusätzlichen Fachkraft (Personalkostenpauschale max. 46.840,- € und Sachkostenpauschale
max. 3.000,- €). Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. hat die Aufstockung um eine Fachkraftstelle
beim Land beantragt und ein entsprechendes Auswahlverfahren mit dem Ergebnis der Einstellung
von 2 Halbtagskräften durchgeführt. Die nach der Zuschussgewährung des Landes verbleibenden
ungedeckten Personal- und Sachkosten liegen jährlich bei rd. 10.000,- €.
Die neu geschaffene Stelle ermöglicht es dem Frauen helfen Frauen e.V., das Beratungsangebot für
betroffene Frauen zu erweitern. Präventionsangebote und Schutzkonzepte können entwickelt und
umgesetzt werden. Auch können durch die Stellenaufstockung eine zeitlich schnelle
Krisenintervention und traumatherapeutische Langzeitberatungen aufgrund mangelnder
Therapieplätze sichergestellt und angeboten werden. Nähere Erläuterungen zur Notwendigkeit der
Einrichtung einer weiteren Stelle sind dem v. g. Antragschreiben zu entnehmen.
Aus den v.g. Gründen wird der Kreistag gebeten, dem Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. für
einen Zeitraum von drei Jahren zuzustimmen.
Zu b):
Mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 (V 220/2016) hat der Kreistag u.a. beschlossen, mit dem
Frauen helfen Frauen e.V. eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und
Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 in Höhe von 56.200,€ + einer jährlichen Erhöhung um 2,3 % (in diesem Fall der Personalkosten, da es sich um einen
Personalkostenzuschuss handelt) zu schließen.
Im Zuge der Bearbeitung der entsprechenden Vertragsausfertigungen wurde verwaltungsseitig
festgestellt, dass bei der Ermittlung des jährlichen Zuschussbedarfes ein Berechnungsfehler
unterlaufen war. Die Korrektur dieses Berechnungsfehlers führt zu einer jährlichen Reduzierung des
Zuschusses um rd. 3.858,- €, da sich tatsächlich statt des beantragten Zuschusses von jährlich
7.200,- € lediglich eine Personalkostensteigerung von rd. 3.342,- € durchschnittlich pro Jahr ergab.
Diese Differenz ist auf einen Darstellungsfehler in der Berechnungssystematik zurück zu führen und
daher zu korrigieren.
-3Der Kreistag wird gebeten, der Korrektur der Rahmenvereinbarung zuzustimmen.
Der Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. und die Rahmenvereinbarung mit Leistungs-,
Qualitätsentwicklungs- und Zielvereinbarung für die Zeit von 2017-2019 sind als Anlagen beigefügt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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