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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 270 / 2016 (KA 07.12.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 270 / 2016 (KA 07.12.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 270 / 2016 Datum: 13.12.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016 A) TOP 14 Öffentliche Sitzung Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 270/2016 Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 17.11.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Jahre 2017 bis 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren. b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender Berücksichtigung der beschlossenen jährlichen Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge abzusenken und damit wie folgt zu korrigieren. Neben dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die Jahre 2017: 52.265,68 € 2018: 55.606,48 € 2019: 59.024,11 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1