Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
23.11.16, 14:02
Aktualisiert
23.11.16, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 270 / 2016
Datum: 23.11.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
vom 17.11.2016
A)
TOP 5
Öffentliche Sitzung
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 270/2016
Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen
Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten
einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information
und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum
vom 01.01.2017 bis 31.12.2019
Herr Schulz gibt bekannt, dass Frau Mende sich als befangen
erklärt hat, diese nimmt daher an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert die Verwaltung,
dass die Verfahrensweise mit dem Verein „Frauen helfen
Frauen e.V.“ einvernehmlich abgeklärt wurde.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage V270/2016 zu und empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages
vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer zusätzlichen
Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt“ für die Jahre 2017 bis 2019 einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren.
b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich
der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für die Zeit vom
01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender
Berücksichtigung der beschlossenen jährlichen
Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge
abzusenken und damit wie folgt zu korrigieren. Neben
dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die Jahre
2017: 52.265,68 €
2018: 55.606,48 €
2019: 59.024,11 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig