Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z1 / V 270 / 2016 (SozialA 17.11.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
23.11.16, 14:02
Aktualisiert
23.11.16, 14:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 270 / 2016 (SozialA 17.11.2016))

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 270 / 2016 Datum: 23.11.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.11.2016 A) TOP 5 Öffentliche Sitzung Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 270/2016 Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 Herr Schulz gibt bekannt, dass Frau Mende sich als befangen erklärt hat, diese nimmt daher an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert die Verwaltung, dass die Verfahrensweise mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ einvernehmlich abgeklärt wurde. Der Ausschuss stimmt der Vorlage V270/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Jahre 2017 bis 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren. b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender Berücksichtigung der beschlossenen jährlichen Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge abzusenken und damit wie folgt zu korrigieren. Neben dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die Jahre 2017: 52.265,68 € 2018: 55.606,48 € 2019: 59.024,11 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig