Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
09.11.16, 09:36
Aktualisiert
09.11.16, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der
integrierten Fachstelle „Information und Beratung
bei sexualisierter Gewalt“
Der Kreis Euskirchen – Abt. 50
und der Verein Frauen helfen Frauen e. V. , Geschäftsstelle Gerberstr. 49, 53879 Euskirchen,
für den Bereich der Frauenberatungsstelle schließen auf der Grundlage der Vereinbarung vom
05.05.1999
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zwei Leistungsvereinbarungen (Anl. 1)
zwei Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (Anl. 2)
eine gemeinsame Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1.
2.
3.
4 a.
4 b.
4 c.
5.
6.
7.
8.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen
wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für den Zeitraum von drei Jahren.
Der Zuschuss des Kreises Euskirchen als freiwillige Leistung erfolgt in Höhe von zurzeit 49.000,00 EURO jährlich. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die
Personalkosten jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst
(TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3
Jahre (2014-2016) beträgt 2,3 %. Dies ergibt folgende Auszahlungsbeträge:
2017: 52.265,68 EURO
2018: 55.606,48 EURO
2019: 59.024,11 EURO.
Für die Erweiterung der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" um eine zusätzliche Stelle wird für den Zeitraum von 2017-2019 ein
jährlicher Festbetrag in Höhe von 10.000 EURO als Zuschuss gewährt.
Die Auszahlung des Gesamtzuschusses erfolgt vierteljährlich zur Quartalsmitte
(15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) in Höhe von 90 %. Die Restzahlung erfolgt jeweils im
darauffolgenden Jahr nach Vorlage des Verwendungsnachweises (siehe Punkt 8).
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf
Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet
nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes
sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung
obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach-weises.
Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zahlung des Kreises Euskirchen
verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen
Für den Verein Frauen helfen Frauen e.V.
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Rosenke
(Landrat)
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Wonneberger-Wrede
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Gesundheit und Soziales)
Anlagen 1 - 3