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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
09.11.16, 09:36
Aktualisiert
09.11.16, 09:36
Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019) Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Leistungs-, Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2017-2019)

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Inhalt der Datei

Träger Verein Frauen helfen Frauen Dienst/Hilfe/Einrichtung: Frauenberatungsstelle (sexualisierte Gewalt) 01) Leistungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. unterhält im Kreis Euskirchen eine Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“, die in die Arbeit der Frauenberatungsstelle Euskirchen integriert ist. Die Fachstelle arbeitet nach den geltenden Richtlinien des Landes NRW. Die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ bietet konkrete Hilfen bei allen Formen sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Sie leistet in diesem Bereich auch Informations- und Präventionsarbeit. Rechtsgrundlage: Freiwillige Aufgabe Richtlinien RdErl.des MGEPA NRW v. 14.10.2011 313-7232.1 7254 u. 7233.1 Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanungen 2000, Kreis Euskirchen Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Beratungsschwerpunkte • Aktuelle sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung, Pornographie, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung) • Sexueller Missbrauch in der Kindheit und Jugend • Sexuelle Übergriffe/sexueller Missbrauch im Alltag • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz • Sexuelle Gewalt, geschlechtsspezifische Verfolgung im Zusammenhang mit Krieg und Flucht • K.O.-Tropfen • Information und Präventionsberatung für Bezugspersonen • Abklärung bei Störungen (z.B. Beratung von Bezugspersonen bei verhaltensauffälligen Mädchen, chronische posttraumatische Belastungsstörungen usw.) • Beratung und Hilfestellung bei Antragstellungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und dem Ergänzenden Hilfesystem (Missbrauchsfonds) Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung Beratung und Hilfen werden bedarfsorientiert angeboten. Daraus ergeben sich verschiedene Beratungsangebote: • Krisenintervention • telefonische Beratung und Information, • stabilisierende psychosoziale und traumatherapeutische Beratungsreihen • Prozessvorbereitung und –begleitung • in Einzelfällen Begleitung zu ÄrztInnen und anderen Institutionen • Beratung/Information von Bezugspersonen • Stabilisierende Gruppenangebote für Frauen mit sex. Gewalterfahrungen in der Lebensgeschichte • Vernetzung und Kooperationen mit anderen Berufsgruppen und Institutionen • Informations-, Präventions-, Öffentlichkeitsarbeit • Schulung von Multiplikator*innen sowie von pädagogischen, juristischen und GesundheitsFachkräften • Entwicklung/Umsetzung von Präventionsangeboten und Schutzkonzepten für verschiedene Zielgruppen in unterschiedlichen Schwerpunkten (z.B. für junge Frauen im öffentlichen Raum, digitale Gewalt etc.) Der niedrigschwellige Zugang zum Beratungsangebot beinhaltet: • • • • • • • • angemessene regelmäßige Erreichbarkeit durch bedarfsgerechte Öffnungs- und Sprechzeiten auch für berufstätigen Frauen und Schülerinnen Einfache unmittelbare Kontaktaufnahme kurzfristige Terminvergabe bei akuten Krisen Möglichkeit der anonymen Beratung kostenloses Beratungsangebot flexible Beratungszeiten Anrufbeantworter mit Verweis auf Erreichbarkeit Internetauftritt Mittelbare Leistung Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen Zur Sicherstellung des Beratungs- und Hilfsangebotes für Frauen sind Kooperation und Vernetzung unverzichtbare Bestandteile der Arbeit. Folgende Leistungen werden angeboten: Indirekte Leistung • Kooperation mit ÄrztInnen, Polizei, RechtsanwältInnen, TherapeutInnen etc. sowie mit zuständigen kommunalen Ämtern und anderen staatlichen Stellen (Versorgungsamt, Gleichstellungsbeauftragte usw.), anderen Beratungsstellen, Institutionen und Angeboten der psychosozialen Versorgung und mit der Fraueninfrastruktur (z.B. Notrufe) regional und überregional • Vernetzung und Kooperation im Rahmen des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis Euskirchen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Um Frauen und Mädchen auf das Beratungs- und Hilfsangebot der Fachstelle hinzuweisen, findet regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit statt, z.B. durch Veröffentlichung in den Printmedien oder durch Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus werden, auch im Rahmen der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen, themenspezifische Informations- und Fachveranstaltungen geplant und durchgeführt. Ziele der Leistung Zielgruppen Als Einrichtung von Frauen für Frauen steht die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ grundsätzlich jeder betroffenen Frau und jedem betroffenen Mädchen unabhängig vom sozialen bzw. rechtlichen Status und kulturellen Hintergrund mit ihrem Anliegen zur Verfügung. Beraten werden darüber hinaus Bezugspersonen von Betroffenen. Zielgruppen sind weiterhin Fachleute aus rechtlichen, medizinischen, pädagogischen und politischen Berufen sowie die Öffentlichkeit. Ziele der Leistung Ziel der Beratung ist es, Frauen und Mädchen die Bewältigung von Krisensituationen zu ermöglichen, belastende Überlebensmuster zu mindern und individuelle Wege zur Stärkung und zur Erweiterung der Handlungsfähigkeit von ratsuchenden Frauen zu erarbeiten. Geschlechtsspezifisches Beobachten, Denken und Intervenieren spielen dabei eine bedeutende Rolle. Beratung und Hilfen werden bedarfsorientiert angeboten. In der MultiplikatorInnenarbeit ist das Ziel, die Bedingungen und die Unterstützung für sexuell traumatisierte Mädchen und Frauen zu verbessern. Darüber hinaus geht es in der Informationsarbeit um Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit. Gesellschaftliche Bedingungen, die sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen verursachen und aufrechterhalten, sollen erkannt und verändert werden. Einrichtungen, die eine Förderung für eine oder eineinhalb Fachkraftstellen erhalten, leisten zusätzlich verstärkte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, um allen Formen sexualisierter Gewalt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum, insbesondere auch in neuen Begehungsformen, entgegenzutreten. Personelle Ausstattung Fachkräfte Die Personalausstattung entspricht den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachstellen „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ des Landes NRW. Vorgeschrieben sind mindestens 1,5 hauptberufliche Fachkräfte mit Abschlussdiplom in Psychologie oder Abschlussdiplom und staatliche Anerkennung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder mit vergleichbarer Ausbildung – jeweils mit ausreichender Berufserfahrung – oder mit einer im Einzelfall gleichwertigen Berufs- und Beratungserfahrung. Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: Die in die Frauenberatungsstelle integrierte Fachstelle befindet sich im Zentrum der Stadt Euskirchen, Gerberstr. 49. Sie ist mit dem ÖPNV gut erreichbar. Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Stock, sind behindertengerecht über einen Aufzug erreichbar und sind mit 4 Büro- und Beratungsräumen und 2 Sanitäranlagen ausgestattet. Träger Verein Frauen helfen Frauen Dienst/Hilfe/Einrichtung: Frauenberatungsstelle (sexualisierte Gewalt) 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Rechtsgrundlage: Freiwillige Aufgabe Richtlinien RdErl.des MGEPA NRW v.14.10.2011 313-7232.1, 7254 u. 7233.1 Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanungen 2000, Kreis Euskirchen Qualität der Leistung Strukturqualität Die Beratungsarbeit wird geleistet • entsprechend den Regeln des fachlichen Könnens im Beratungswesen, insbesondere der fachlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit • unter Orientierung an dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe • auf der Grundlage freiwilliger Inanspruchnahme ohne Inanspruchnahme eines Leistungsentgelts Prozessqualität Die Arbeitsqualität wird durch regelmäßige Fortbildung und Supervision sichergestellt. Die Fachkraft ist außerdem verpflichtet, ihre fachliche Qualifikation kontinuierlich weiterzuentwickeln durch Studium aktueller Fachliteratur, Teilnahme an Tagungen, kollegialen und interdisziplinären Austausch. Durch ihre Mitgliedschaft im Paritätischen, im Dachverband der Frauenberatungsstellen NRW und im Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Notrufe wird die Frauenberatungsstelle regelmäßig über Forschungsergebnisse, Gesetzesänderungen und Fachliteratur informiert. Ergebnisqualität: Die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ dokumentiert ihre Arbeit in einer jährlichen Statistik analog zu dem Berichtswesen nach den Landesrichtlinien, einem Verwendungsnachweis und einem Jahresbericht und weist sie damit nach außen nach. Die Frauenberatungsstellen verfügen über ein Dokumentationssystem, das für die Berichterstattung für das Land NRW entwickelt wurde und in diese Dokumentation der Fachstellen-Tätigkeit integriert ist.