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Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept - Personalien)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
08.11.16, 12:01
Aktualisiert
09.11.16, 10:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 274/2016 02.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 14.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Integriertes Klimaschutzkonzept - Personalien Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung eines kreisweiten Klimaschutzmanagements mittels der beiden Stellen, Klimamanager (VZ) und Energieberater (TZ) für die Laufzeit von zunächst 01.04.2017 bis 31.03.2019, b) die Verwaltung möge den entsprechenden Förderantrag zur Anschlussförderung „Klimamanagement“ einreichen, c) die Personalkosten für den Klimamanager (VZ) bis zu max. ~58.000 € p.a. im Falle der Nichtgewährung der Anschlussförderung für max. 2 Jahre in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzustellen, -2d) die Personalkosten für den Energieberater (TZ) aus dem jährlichen Klimaschutzbudget für die o.g. Laufzeit bereitzustellen, p.a. ~ 29.000 €. Begründung: Der Klimawandel zählt neben dem demografischen Wandel und der Frage der (öffentlichen) Finanzen zu den Zukunftsherausforderungen des 21. Jahrhunderts, die in einer zukunftsorientierten Kreisentwicklung lösungsorientiert verfolgt werden sollten. Hier geht der Kreis Euskirchen seit Beauftragung des IKSK mit gutem Beispiel voran. Neben der Vorbildwirkung können die klimaschützenden Maßnahmen dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger, wie auch Unternehmen zu einem ressourcenschonenden Verhalten zu veranlassen. Weiter sollte es das Ziel des Kreises bleiben, sich für sichere Energieversorgung einzusetzen. Wesentlich dafür sind die Energieeinsparung/Energieeffizienz, der Ausbau erneuerbarer Energien, kommunales Klimamanagement und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Hierzu sind personelle Ressourcen unumgänglich. Zum 31.03.2017 endet die dreijährige Förderphase des Klimamanagements zur Umsetzung der im Integrierten Klimaschutzkonzept für den Kreis Euskirchen (IKSK) erstellten Maßnahmen. Die Info 196/2016 gibt Auskunft über den Umsetzungsstand. Die Maßnahmeempfehlungen des IKSK sind noch nicht vollständig umgesetzt, zudem wurden auch neue Handlungsbedarfe identifiziert und deren Umsetzung initiiert. Neben der Fortführung der bewährten Sensibilisierungs- und Beratungsmaßnahmen können weitere wichtige Maßnahmen der Zukunft gemäß Themenspeicher des IKSK folgende sein: u.a. Gebäudesiegel-„klimafreundlich saniert“, Erstellung einer kreisweiten Leerstandskarte, themenspezifische Kampagnen für Kleine und Mittlere Unternehmen (hierzu stehen in Kürze u.a. auch Gespräche mit der ene an), Öffentlichkeitsarbeit zu Leuchtturmprojekten, Gewerbe- zuGewerbe-Beratung (analog Haus- zu Haus-Beratung für Private) (siehe Anlage zu V 274/2016) Auf der Basis dieses künftigen Handlungsbedarfes rät die Verwaltung zur Fortführung der im Rahmen des bisherigen IKSK-Prozesses geschaffenen 1,5 Stellenanteilen (Klimamanager und Energieberater). A. Klimamanager Für die Weiterbeschäftigung des Klimamanagers (Projektstelle Umsetzung IKSK) kann – bei positiver Beschlussfassung zur Fortsetzung der Umsetzung der Maßnahmen im IKSK – ein Antrag auf Verlängerung der Bundesförderung für 2 Jahre gestellt werden. Die Förderquote beträgt hierbei 40%. Der Antrag kann innerhalb der letzten 12 Monate des Ausgangsprojekts gestellt werden. Die bisherigen Personalkosten wurden mit 65 % gefördert (Gesamt: ~55.967 €; Kofinanzierungsaufwand 35 % ~ 19.591 €) Förderfähig sind: 1. Personalausgaben, 2. max. 10.000€ für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, 3. Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr, 4. bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen, zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager/innen (bis zu fünf Tage pro Jahr). -3„Zuwendungsfähige Leistungen sind unter anderem: - Aufgaben des Prozess- und Projektmanagements (z. B. Koordinierung und Initiierung der Maßnahmen), - fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, - Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und Prüfung sowie Beratung zur Anwendbarkeit, - Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen, - Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation), - Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten (z. B. mit Hilfe des Tools „Klimaschutz-Planer“), - methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien (z. B. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung), - Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen, Institutionen und Einrichtungen; diese umfassen u. a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen, - Aufbau von Netzwerken, Beteiligung externer Akteure und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen (z. B. Verbände, NGOs, Transition-Town-Gruppen), die als Multiplikatoren für das Klimaschutzkonzept agieren können und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, - Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses, - inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zulieferung von Texten) und Umsetzung des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit, - Einführung von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), - Verankerung der geschaffenen Strukturen und Etablierung des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung“. Ein Antrag für das Anschlussvorhaben umfasst eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben eines Merkblatts orientiert, ein Maßnahmenkatalog des Konzepts, auf welchem die Umsetzungsförderung basieren soll, den Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts und einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online. B. Energieberater Die Finanzierung des Energieberaters (TZ, AG-Brutto ~29.000 €) erfolgte bislang aus dem für die Umsetzung für Klimaschutzmaßnahmen durch den Kreistag zur Verfügung gestellten Budget (Gesamt jährlich 80.000 €). Eine Finanzierung könnte auch in Zukunft darüber sichergestellt werden. Sollten sich anderweitige Förderquellen erschließen, würde die Verwaltung entsprechende Anträge stellen. Die Evaluierung der Aufgaben ist in Info 197/2016 dargestellt. Die Arbeitsverträge sollten zunächst auf weitere 2 Jahre befristet werden und danach – spätestens jedoch bei den Haushaltsberatungen 2018/2019 - endgültig über die Ausrichtung eines nachhaltigen und dauerhaften Klimamanagements entschieden werden. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)