Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
08.11.16, 12:01
Aktualisiert
09.11.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 274/2016
02.11.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
14.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Integriertes Klimaschutzkonzept - Personalien
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung eines kreisweiten Klimaschutzmanagements mittels
der beiden Stellen, Klimamanager (VZ) und Energieberater (TZ) für die Laufzeit von zunächst
01.04.2017 bis 31.03.2019,
b) die Verwaltung möge den entsprechenden Förderantrag zur Anschlussförderung
„Klimamanagement“ einreichen,
c) die Personalkosten für den Klimamanager (VZ) bis zu max. ~58.000 € p.a. im Falle der
Nichtgewährung der Anschlussförderung für max. 2 Jahre in den jeweiligen Haushaltsjahren
bereitzustellen,
-2d) die Personalkosten für den Energieberater (TZ) aus dem jährlichen Klimaschutzbudget für die o.g.
Laufzeit bereitzustellen, p.a. ~ 29.000 €.
Begründung:
Der Klimawandel zählt neben dem demografischen Wandel und der Frage der (öffentlichen) Finanzen
zu den Zukunftsherausforderungen des 21. Jahrhunderts, die in einer zukunftsorientierten
Kreisentwicklung lösungsorientiert verfolgt werden sollten. Hier geht der Kreis Euskirchen seit
Beauftragung des IKSK mit gutem Beispiel voran. Neben der Vorbildwirkung können die
klimaschützenden Maßnahmen dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger, wie auch Unternehmen
zu einem ressourcenschonenden Verhalten zu veranlassen. Weiter sollte es das Ziel des Kreises
bleiben, sich für sichere Energieversorgung einzusetzen. Wesentlich dafür sind die
Energieeinsparung/Energieeffizienz, der Ausbau erneuerbarer Energien, kommunales
Klimamanagement und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Hierzu sind personelle Ressourcen
unumgänglich.
Zum 31.03.2017 endet die dreijährige Förderphase des Klimamanagements zur Umsetzung der im
Integrierten Klimaschutzkonzept für den Kreis Euskirchen (IKSK) erstellten Maßnahmen. Die Info
196/2016 gibt Auskunft über den Umsetzungsstand. Die Maßnahmeempfehlungen des IKSK sind
noch nicht vollständig umgesetzt, zudem wurden auch neue Handlungsbedarfe identifiziert und deren
Umsetzung initiiert.
Neben der Fortführung der bewährten Sensibilisierungs- und Beratungsmaßnahmen können weitere
wichtige Maßnahmen der Zukunft gemäß Themenspeicher des IKSK folgende sein: u.a.
Gebäudesiegel-„klimafreundlich saniert“, Erstellung einer kreisweiten Leerstandskarte,
themenspezifische Kampagnen für Kleine und Mittlere Unternehmen (hierzu stehen in Kürze u.a.
auch Gespräche mit der ene an), Öffentlichkeitsarbeit zu Leuchtturmprojekten, Gewerbe- zuGewerbe-Beratung (analog Haus- zu Haus-Beratung für Private) (siehe Anlage zu V 274/2016)
Auf der Basis dieses künftigen Handlungsbedarfes rät die Verwaltung zur Fortführung der im Rahmen
des bisherigen IKSK-Prozesses geschaffenen 1,5 Stellenanteilen (Klimamanager und
Energieberater).
A. Klimamanager
Für die Weiterbeschäftigung des Klimamanagers (Projektstelle Umsetzung IKSK) kann – bei positiver
Beschlussfassung zur Fortsetzung der Umsetzung der Maßnahmen im IKSK – ein Antrag auf
Verlängerung der Bundesförderung für 2 Jahre gestellt werden. Die Förderquote beträgt hierbei 40%.
Der Antrag kann innerhalb der letzten 12 Monate des Ausgangsprojekts gestellt werden.
Die bisherigen Personalkosten wurden mit 65 % gefördert (Gesamt: ~55.967 €;
Kofinanzierungsaufwand 35 % ~ 19.591 €)
Förderfähig sind:
1. Personalausgaben,
2. max. 10.000€ für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
3. Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der
Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr,
4. bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu
Fachveranstaltungen, zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager/innen (bis zu fünf
Tage pro Jahr).
-3„Zuwendungsfähige Leistungen sind unter anderem:
- Aufgaben des Prozess- und Projektmanagements (z. B. Koordinierung und Initiierung der
Maßnahmen),
- fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus
dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept,
- Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und Prüfung sowie Beratung zur Anwendbarkeit,
- Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen,
- Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung
des Klimaschutzkonzepts (Moderation),
- Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten (z. B. mit Hilfe des
Tools „Klimaschutz-Planer“),
- methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und
Leitlinien (z. B. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung),
- Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen, Institutionen und
Einrichtungen; diese umfassen u. a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und
Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen,
- Aufbau von Netzwerken, Beteiligung externer Akteure und Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Initiativen (z. B. Verbände, NGOs, Transition-Town-Gruppen), die als
Multiplikatoren für das Klimaschutzkonzept agieren können und die Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen unterstützen,
- Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses,
- inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zulieferung von Texten)
und Umsetzung des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit,
- Einführung von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme),
- Verankerung der geschaffenen Strukturen und Etablierung des Klimaschutzes innerhalb der
Verwaltung“.
Ein Antrag für das Anschlussvorhaben umfasst eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den
Vorgaben eines Merkblatts orientiert, ein Maßnahmenkatalog des Konzepts, auf welchem die
Umsetzungsförderung basieren soll, den Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder
Teilkonzepts und einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online.
B. Energieberater
Die Finanzierung des Energieberaters (TZ, AG-Brutto ~29.000 €) erfolgte bislang aus dem für die
Umsetzung für Klimaschutzmaßnahmen durch den Kreistag zur Verfügung gestellten Budget
(Gesamt jährlich 80.000 €). Eine Finanzierung könnte auch in Zukunft darüber sichergestellt werden.
Sollten sich anderweitige Förderquellen erschließen, würde die Verwaltung entsprechende Anträge
stellen. Die Evaluierung der Aufgaben ist in Info 197/2016 dargestellt.
Die Arbeitsverträge sollten zunächst auf weitere 2 Jahre befristet werden und danach – spätestens
jedoch bei den Haushaltsberatungen 2018/2019 - endgültig über die Ausrichtung eines nachhaltigen
und dauerhaften Klimamanagements entschieden werden.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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