Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
69/2003
23.09.2003
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.760.7180
7.204,77
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 3
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2003 noch zur Verfügung
stehenden Betrag von 7.204,77 € entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb
ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind,
muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Kosten der Sporthallen in Höhe von je
50,00 € pro Verein für das Jahr 2003 gefordert.
Sachdarstellung:
Im Verwaltungshaushalt 2003 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
7.700,00 € zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2000 -TOP 3 - wurden
von diesem Betrag bisher 375,00 € anlässlich des 75-jährigen Vereinsjubiläums des SSV
Golbach ausgezahlt.
Vorlagen-Nr. 69/2003
Seite 2
Daneben wurde im Januar 2003 ein Waschtisch in der Umkleidekabine der Sporthalle der
Hauptschule Kall beschädigt, so dass eine Reparatur bzw. ein Ersatz in Höhe von 120,23 €
notwendig wurde. Ein Schädiger bzw. Kostenträger ließ sich nicht ermitteln. Da der Schaden
jedoch im Rahmen der Nutzung der Sporthalle durch Vereine entstanden ist, sind die zu verteilenden Vereinszuschüsse um den vorgenannten Betrag zu kürzen, so dass letztlich ein
Betrag von 7.204,77 € zu verteilen verbleibt.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt,
über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk
wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine
Ratsmitglieder wohnhaft waren, mußte ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser
Fraktion beteiligt werden.
Ferner wurde in den vergangenen Jahren beschlossen, von den Sportvereinen eine Beteiligung an den Kosten der Sporthallen in Höhe von 100,00 DM pro Verein (insgesamt
1.100,00 DM) zu fordern und mit den Zuschüssen zu verrechnen. In Fortführung dieser Regelung wurde im Jahr 2002 die Regelung eingeführt, von den Vereinen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50,00 € (insgesamt 550,00 €) zu fordern.