Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
142 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
08.09.16, 10:02
Aktualisiert
13.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 248/2016
30.08.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab
Buswendeschleife
Sachbearbeiter/in: Frau Patzsch
Tel.: 15 218
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Widmung der Buswendeschleife vor der Zufahrt zum Adlerhof als
Kreisstraße sowie der Teileinziehung der Zuwegung zum Adlerhof zu.
Begründung:
-2-
Durch die Umgestaltung des Adlerhofes war die Anfahrt mit Linienbussen nicht mehr
möglich, deshalb wurde eine Buswendeschleife gebaut.
In der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
GmbH (SEV), der Vogelsang ip gemeinnützige GmbH und dem Kreis Euskirchen vom
27.06.2014/07.07.2014, verpflichtet sich der Kreis Euskirchen nach Durchführung der
Arbeiten, den Bereich der Buswendeschleife zu widmen und die nicht mehr benötigte
verbleibende Zuwegung zum Adlerhof einzuziehen.
Aufgrund der bereits heute großen Besucherzahl am internationalen Platz Vogelsang iP und
der zu erwartenden steigenden touristischen Bedeutung des Areals mit Anschluss an die
Bundesstraße (B 266) handelt es sich im vorgenannten Fall um eine Straße mit „überörtlich
bedeutsamen Verkehrserzeugern“ und ist somit gemäß § 3 Abs. 3 StrWG in eine öffentliche
Straße - hier: Kreisstraße (K 17.2 AST) - einzugliedern.
Die Verwaltung schlägt vor, der Widmung gemäß § 6 StrWG für die Buswendeschleife zur
Kreisstraße sowie der Teileinziehung gemäß § 7 StrWG Zuwegung Adlerhof zur Privatstraße
zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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