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Beschlussvorlage GB (Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
142 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
08.09.16, 10:02
Aktualisiert
13.09.16, 17:01
Beschlussvorlage GB (Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife) Beschlussvorlage GB (Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 248/2016 30.08.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Widmung der Buswendeschleife auf Vogelsang iP sowie Einziehung der Zufahrt Adlerhof ab Buswendeschleife Sachbearbeiter/in: Frau Patzsch Tel.: 15 218 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Widmung der Buswendeschleife vor der Zufahrt zum Adlerhof als Kreisstraße sowie der Teileinziehung der Zuwegung zum Adlerhof zu. Begründung: -2- Durch die Umgestaltung des Adlerhofes war die Anfahrt mit Linienbussen nicht mehr möglich, deshalb wurde eine Buswendeschleife gebaut. In der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV), der Vogelsang ip gemeinnützige GmbH und dem Kreis Euskirchen vom 27.06.2014/07.07.2014, verpflichtet sich der Kreis Euskirchen nach Durchführung der Arbeiten, den Bereich der Buswendeschleife zu widmen und die nicht mehr benötigte verbleibende Zuwegung zum Adlerhof einzuziehen. Aufgrund der bereits heute großen Besucherzahl am internationalen Platz Vogelsang iP und der zu erwartenden steigenden touristischen Bedeutung des Areals mit Anschluss an die Bundesstraße (B 266) handelt es sich im vorgenannten Fall um eine Straße mit „überörtlich bedeutsamen Verkehrserzeugern“ und ist somit gemäß § 3 Abs. 3 StrWG in eine öffentliche Straße - hier: Kreisstraße (K 17.2 AST) - einzugliedern. Die Verwaltung schlägt vor, der Widmung gemäß § 6 StrWG für die Buswendeschleife zur Kreisstraße sowie der Teileinziehung gemäß § 7 StrWG Zuwegung Adlerhof zur Privatstraße zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)