Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
142/2004
16.11.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO
hier: Antrag der Bürgerinitiative KriBeMitZ
Beschlussvorschlag:
Der Anregung der Bürgerinitiative KriBeMitZ vom 30.08.2004, die Gemeinde sollte so
bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge für die Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen durch ein fundiertes Institut überprüfen
lassen und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung zu bringen,
wird nicht entsprochen.
Sachdarstellung:
Die Bürgerinitiative KriBeMitZ fordert mit dem als Anlage beigefügten “Bürgerantrag”
vom 30.08.2004, dass die Gemeinde Kall so bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen durch ein fundiertes Institut überprüfen lässt und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt.
Der Bürgerantrag ist rechtlich gesehen nach § 24 GO “Anregungen und Beschwerden”
zu behandeln. Der nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat die Anregung in seiner Sitzung am 07.09.2004 - Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen.
Die Verwaltung schlägt dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, der Anregung
der Bürgerinitiative, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen, nicht zu entsprechen, da
für das Projekt eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt wurde,
welche durch die zuständigen Fachbehörden (Staatliches Umweltamt Aachen, Bezirksregierung Köln etc.) überprüft wird.
Im übrigen würde ein weiteres Gutachten erhebliche Haushaltsmittel beanspruchen, die
nicht zur Verfügung stehen und aufgrund der Finanzlage der Gemeinde Kall auch nicht
zur Verfügung gestellt werden können.