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Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 139/2004 17.11.2004 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 in der Fassung der Änderung vom 06.11.2001 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: 1. In § 1 Abs. 2 wird hinter „§ 5“ die Angabe „und § 11 a“ eingesetzt. 2. In § 2 Abs. 1 Buchstabe k) werden die Wörter „mit einem jährlichen Pachtzins von über 1.000,00 Euro im Einzelfall“ gestrichen. 3. In § 2 Abs. 1 Buchstabe n) erster Spiegelstrich, in § 3 Abs. 1 Buchstabe d) erster Spiegelstrich sowie in § 4 Abs. 1 Buchstabe l) erster Spiegelstrich wird jeweils die Angabe „50.000,00 Euro“ durch „25.000,00 Euro“ ersetzt. 4. § 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird um die Wörter „einschließlich der abschließenden Entscheidung über vorgebrachte Anregungen“ ergänzt. Vorlagen-Nr. 139/2004 Seite 2 Sachdarstellung: Sollte dem Antrag der SPD-Fraktion vom 13.10.2004 auf Änderung der Hauptsatzung (s. TOP 4) stattgegeben werden, ist auch die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse entsprechend zu ändern, und zwar sind a) in § 1 Abs. 2 hinter „§ 5“ die Wörter „und § 11 a“ einzusetzen b) in § 2 Abs. 1 Buchstabe k) die Wörter „mit einem jährlichen Pachtzins von über 1.000,00 Euro im Einzelfall“ zu streichen c) in § 2 Abs. 1 Buchstabe n) erster Spiegelstrich, in § 3 Abs. 1 Buchstabe d) erster Spiegelstrich sowie in § 4 Abs. 1 Buchstabe l) erster Spiegelstrich jeweils die Angabe „50.000,00 Euro“ durch „25.000,00 Euro“ zu ersetzen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, bei dieser Gelegenheit § 4 Abs. 1 Buchstabe a) um die Wörter „einschließlich der abschließenden Entscheidung über vorgebrachte Anregungen“ zu ergänzen. Dieser Ergänzung liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.1999 zugrunde, wonach der abschließende Beschluss über vorgebrachte Anregungen in Bebauungsplanverfahren als Bestandteil des Satzungsbeschlusses nur vom Rat getroffen werden kann. Diese Änderung wird bereits seit Jahren praktiziert.