Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
139/2004
17.11.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 in der Fassung der Änderung
vom 06.11.2001 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
1.
In § 1 Abs. 2 wird hinter „§ 5“ die Angabe „und § 11 a“ eingesetzt.
2.
In § 2 Abs. 1 Buchstabe k) werden die Wörter „mit einem jährlichen Pachtzins von
über 1.000,00 Euro im Einzelfall“ gestrichen.
3.
In § 2 Abs. 1 Buchstabe n) erster Spiegelstrich, in § 3 Abs. 1 Buchstabe d) erster
Spiegelstrich sowie in § 4 Abs. 1 Buchstabe l) erster Spiegelstrich wird jeweils die
Angabe „50.000,00 Euro“ durch „25.000,00 Euro“ ersetzt.
4.
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird um die Wörter „einschließlich der abschließenden Entscheidung über vorgebrachte Anregungen“ ergänzt.
Vorlagen-Nr. 139/2004
Seite 2
Sachdarstellung:
Sollte dem Antrag der SPD-Fraktion vom 13.10.2004 auf Änderung der Hauptsatzung (s.
TOP 4) stattgegeben werden, ist auch die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse entsprechend zu ändern, und zwar sind
a)
in § 1 Abs. 2 hinter „§ 5“ die Wörter „und § 11 a“ einzusetzen
b)
in § 2 Abs. 1 Buchstabe k) die Wörter „mit einem jährlichen Pachtzins von über
1.000,00 Euro im Einzelfall“ zu streichen
c)
in § 2 Abs. 1 Buchstabe n) erster Spiegelstrich, in § 3 Abs. 1 Buchstabe d) erster
Spiegelstrich sowie in § 4 Abs. 1 Buchstabe l) erster Spiegelstrich jeweils die Angabe „50.000,00 Euro“ durch „25.000,00 Euro“ zu ersetzen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, bei dieser Gelegenheit § 4 Abs. 1 Buchstabe a) um
die Wörter „einschließlich der abschließenden Entscheidung über vorgebrachte Anregungen“ zu ergänzen. Dieser Ergänzung liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 25.11.1999 zugrunde, wonach der abschließende Beschluss über vorgebrachte Anregungen in Bebauungsplanverfahren als Bestandteil des Satzungsbeschlusses nur vom Rat
getroffen werden kann. Diese Änderung wird bereits seit Jahren praktiziert.