Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 64/2003 30.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 12 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2003 - TOP 7 - beschließt der Rat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Sachdarstellung: Der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde in den Jahren 1970 - 1973 aufgestellt und ist am 15.12.1973 rechtskräftig geworden, so dass aufgrund des überalteten Zustandes dieses Flächennutzungsplanes dringend eine Neuaufstellung erforderlich ist. Dieses Verfahren sollte zudem in Angriff genommen werden, da der Kreis Euskirchen derzeit dabei ist, den Landschaftsplan Kall, der ebenfalls das gesamte Gemeindegebiet Kall erfasst, aufzustellen. Der Entwurf hierzu wird derzeit erarbeitet. Ebenso können jetzt die Ergebnisse der Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, dessen Genehmigung am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekanntgemacht worden ist, in den neu aufzustellenden FNP eingearbeitet werden. Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 2 Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat am 15.07.2003 – TOP 7 - dem Rat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall zu fassen. Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 64/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 64/2003 15.07.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Sachdarstellung: Der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde in den Jahren 1970 - 1973 aufgestellt und ist am 15.12.1973 rechtskräftig geworden, so dass aufgrund des überalteten Zustandes dieses Flächennutzungsplanes dringend eine Neuaufstellung erforderlich ist. Dieses Verfahren sollte zudem in Angriff genommen werden, da der Kreis Euskirchen derzeit dabei ist, den Landschaftsplan Kall, der ebenfalls das gesamte Gemeindegebiet Kall erfaßt, aufzustellen. Der Entwurf hierzu wird derzeit erarbeitet. Ebenso können jetzt die Ergebnisse der Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, dessen Genehmigung am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekanntgemacht worden ist, in den neu aufzustellenden FNP eingearbeitet werden. Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 5 Die Verwaltung schlägt aus den vorgenannten Gründen dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall zu fassen. Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 6 Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 7 Vorlagen-Nr. 64/2003 Seite 8