Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
64/2003
30.09.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
12
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
15.07.2003 - TOP 7 - beschließt der Rat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Sachdarstellung:
Der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde in den Jahren 1970 - 1973 aufgestellt und ist am 15.12.1973 rechtskräftig geworden, so dass aufgrund des überalteten Zustandes dieses Flächennutzungsplanes dringend eine Neuaufstellung erforderlich ist.
Dieses Verfahren sollte zudem in Angriff genommen werden, da der Kreis Euskirchen derzeit dabei ist, den Landschaftsplan Kall, der ebenfalls das gesamte Gemeindegebiet Kall
erfasst, aufzustellen. Der Entwurf hierzu wird derzeit erarbeitet.
Ebenso können jetzt die Ergebnisse der Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes
(GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, dessen Genehmigung
am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekanntgemacht
worden ist, in den neu aufzustellenden FNP eingearbeitet werden.
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 2
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat am 15.07.2003 – TOP 7 - dem Rat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die Neuaufstellung des FNP der
Gemeinde Kall zu fassen.
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 64/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
64/2003
15.07.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
7
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet Kall gem. Darstellung in der
beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Sachdarstellung:
Der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde in den Jahren 1970 - 1973
aufgestellt und ist am 15.12.1973 rechtskräftig geworden, so dass aufgrund des überalteten Zustandes dieses Flächennutzungsplanes dringend eine Neuaufstellung erforderlich ist.
Dieses Verfahren sollte zudem in Angriff genommen werden, da der Kreis Euskirchen
derzeit dabei ist, den Landschaftsplan Kall, der ebenfalls das gesamte Gemeindegebiet
Kall erfaßt, aufzustellen. Der Entwurf hierzu wird derzeit erarbeitet.
Ebenso können jetzt die Ergebnisse der Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes
(GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, dessen Genehmigung am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekanntgemacht worden ist, in den neu aufzustellenden FNP eingearbeitet werden.
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 5
Die Verwaltung schlägt aus den vorgenannten Gründen dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB für die Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall zu fassen.
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 6
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 7
Vorlagen-Nr. 64/2003
Seite 8