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Allgemeine Vorlage (Überschwemmungsgebiet der Urft hier: Anregungen zu der ordnungsbehördlichen Verordnung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Überschwemmungsgebiet der Urft
hier: Anregungen zu der ordnungsbehördlichen Verordnung) Allgemeine Vorlage (Überschwemmungsgebiet der Urft
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 135/2004 16.11.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 Überschwemmungsgebiet der Urft hier: Anregungen zu der ordnungsbehördlichen Verordnung Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen der Verwaltung gem. Erläuterung in der Sachdarstellung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, die vorgeschlagenen Flächen aus dem Überschwemmungsgebiet herauszunehmen Sachdarstellung: Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 08.09.2004 der Gemeinde einen Entwurf zur ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft im Regierungsbezirk Köln mit der Bitte Anregungen bis spätestens 15.10.2004 vorzutragen, übersandt. Die Verwaltung hat eine Fristverlängerung bis nach der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beantragt. Das Staatliche Umweltamt Aachen hat das Überschwemmungsgebiet der Urft für ein 100jähriges Hochwasserereignis ermittelt. In diesem Gebiet sind nach Inkrafttreten der Verordnung alle Veränderungen der Erdoberfläche, alle Anlagen, aber auch Baum- und Strauchpflanzungen genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen. Der Verordnungstext ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Das künftige Überschwemmungsgebiet ist den als Anlage 2 beigefügten Karten (dunkel schattiert) zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 135/2004 Seite 2 Die hell schattierten Flächen kennzeichnen “überflutetes Gebiet”, das aufgrund der Bebauung kein Überschwemmungsgebiet nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist. Seitens der Verwaltung werden folgende Anregungen vorgetragen: a) Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 “Oben im Auel” Das gemäß der Verordnung im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 “Oben im Auel” festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Urft tangiert teilweise die überbaubare Grundstücksfläche des Baugebietes. Aufgrund der seinerzeit durchgeführten Berechnungen wurde in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt festgelegt, dass der Bebauungsplan Kall Nr. 20 “Oben im Auel” realisiert werden kann, wenn grundsätzlich ein Freistreifen von 15-20 m am Gewässer freibleibt und das Baugebiet durch einen 1,00 m hohen Schutzwall von den Gewässerflächen abgegrenzt wird. Entsprechende Festsetzungen wurden in den Bebauungsplan übernommen. Es wird somit beantragt, das Überschwemmungsgebiet den Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen. b) Bereich Kall “Im Sträßchen” Die Gemeinde beabsichtigt innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes im Bereich Kall “Im Sträßchen” die Parkanlage neu zu gestalten. Hierzu wird auf die Niederschrift zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2004 - Punkt 7 der öffentlichen Sitzung - verwiesen. In diesem Bereich befindet sich zudem ein Regenrückhaltebecken. Es wird beantragt, diese Fläche aus dem Überschwemmungsgebiet herauszunehmen.