Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
135/2004
16.11.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
Überschwemmungsgebiet der Urft
hier: Anregungen zu der ordnungsbehördlichen Verordnung
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Den Anregungen der Verwaltung gem. Erläuterung in der Sachdarstellung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, die vorgeschlagenen Flächen aus dem Überschwemmungsgebiet herauszunehmen
Sachdarstellung:
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 08.09.2004 der Gemeinde einen Entwurf
zur ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der
Urft im Regierungsbezirk Köln mit der Bitte Anregungen bis spätestens 15.10.2004 vorzutragen, übersandt. Die Verwaltung hat eine Fristverlängerung bis nach der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beantragt.
Das Staatliche Umweltamt Aachen hat das Überschwemmungsgebiet der Urft für ein 100jähriges Hochwasserereignis ermittelt.
In diesem Gebiet sind nach Inkrafttreten der Verordnung alle Veränderungen der Erdoberfläche, alle Anlagen, aber auch Baum- und Strauchpflanzungen genehmigungspflichtig. Die
Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen.
Der Verordnungstext ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Das künftige Überschwemmungsgebiet ist den als Anlage 2 beigefügten Karten (dunkel schattiert)
zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 135/2004
Seite 2
Die hell schattierten Flächen kennzeichnen “überflutetes Gebiet”, das aufgrund der Bebauung kein Überschwemmungsgebiet nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist.
Seitens der Verwaltung werden folgende Anregungen vorgetragen:
a) Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 “Oben im Auel”
Das gemäß der Verordnung im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
“Oben im Auel” festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Urft tangiert teilweise die überbaubare Grundstücksfläche des Baugebietes. Aufgrund der seinerzeit durchgeführten Berechnungen wurde in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt festgelegt, dass der Bebauungsplan Kall Nr. 20 “Oben im Auel” realisiert werden kann, wenn grundsätzlich ein Freistreifen von 15-20 m am Gewässer freibleibt und das Baugebiet durch einen 1,00 m hohen
Schutzwall von den Gewässerflächen abgegrenzt wird. Entsprechende Festsetzungen wurden in den Bebauungsplan übernommen. Es wird somit beantragt, das Überschwemmungsgebiet den Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen.
b) Bereich Kall “Im Sträßchen”
Die Gemeinde beabsichtigt innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes im
Bereich Kall “Im Sträßchen” die Parkanlage neu zu gestalten. Hierzu wird auf die Niederschrift zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2004 - Punkt 7
der öffentlichen Sitzung - verwiesen. In diesem Bereich befindet sich zudem ein Regenrückhaltebecken. Es wird beantragt, diese Fläche aus dem Überschwemmungsgebiet herauszunehmen.