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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes  auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes  auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes  auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2003 15.07.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4.3 Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn durch ein modifiziertes Schallschutzgutachten nachgewiesen wird, dass das Vorhaben hinsichtlich der naheliegenden Wohnbebauung immissionschutzrechtlich unbedenklich ist. Sachdarstellung: Der Antragsteller hat bereits im September 2002 einen Antrag auf Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 152 u.a. gestellt. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2002 nach erfolgter Ortsbesichtigung über diesen Bauantrag beraten und beschlossen, das Einvernehmen nicht zu erklären. Hierzu wird auf die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - Punkt 2.4 verwiesen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Ausschusss der Auffassung war, dass aus den vorgelegten Bauvorlagen und den Ausführungen des Sägewerksinhabers vor Ort nicht abschließend hervorgeht, was tatsächlich und abschließend geplant ist. Es wurde zudem festgehalten, dass die neuen Erweiterungsabsichten zudem nicht durch ein modifiziertes Schallschutzgutachten belegt worden sind. Aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 04.11.2002 wurden mit dem Sägewerksinhaber Verhandlungen bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Sägewerkes geführt. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 09.12.2002 wurden dann die Eckdaten für einen künftigen Bebauungsplan festgelegt. Bezüglich des Inhaltes des nunmehr vorgelegten Bauantrages wurde folgendes beschlossen: Vorlagen-Nr. 63/2003 Seite 2 - Die geplanten Aufschüttungen beginnen ab 1,60 m Höhe über OK Gleis und laufen gegen Null aus. Im Bereich der geplanten Halle (auf der Erweiterungsfläche) beträgt die Aufschüttung noch 0,55 m. - Entlang der Gleisanlagen wird eine 3m hohe Schallschutzwand ab OK neuer Anschüttung errichtet. Die nunmehr vorgelegte Geländeauffüllung entspricht nach Überprüfung der Verwaltung den vorgenannten Anforderungen. Der Antragsteller wurde jedoch vom Kreis Euskirchen um Mitteilung gebeten, ob der Bauantrag lediglich auf das beantragte Vorhaben (Stahlbeton-Winkelstützwand und Lärmschutzwand) bezogen ist, oder ob der im Lageplan und in der Betriebsbeschreibung bezeichnete Holzlagerplatz mit Gegenstand des Bauantrages ist. Der Antragsteller teilte daraufhin mit, dass der Holzlagerplatz mit in das Antragsverfahren einbezogen werden soll. Hierzu wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben verwiesen (Anlage 1). Die vorhandene Rundholzsortieranlage soll an dem jetzigen Standort verbleiben. Hiefür würde ein separater Bauantrag gestellt (Anlage 2). Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, das Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben zu erteilen, wenn zusätzlich durch ein neu zu erstellendes Gutachten nachgewiesen wird, dass das Vorhaben hinsichtlich der naheliegenden Wohnbebauung immissionschutzrechtlich unbedenklich ist. Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug der Betriebsbeschreibung bzw. der Baubeschreibung als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 3). Im übrigen wird das Bauvorhaben in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt. Vorlagen-Nr. 63/2003 Seite 3