Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
63/2003
15.07.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
4.3
Errichtung einer Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung sowie Anlegung eines Holzlagerplatzes auf den Grundstücken
Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 133 und 152
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn durch ein modifiziertes
Schallschutzgutachten nachgewiesen wird, dass das Vorhaben hinsichtlich der naheliegenden Wohnbebauung immissionschutzrechtlich unbedenklich ist.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller hat bereits im September 2002 einen Antrag auf Errichtung einer
Stahlbeton-Winkelstützwand bzw. Lärmschutzwand mit Geländeauffüllung auf den
Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 24, Flurstücke 152 u.a. gestellt. Der Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2002 nach erfolgter
Ortsbesichtigung über diesen Bauantrag beraten und beschlossen, das Einvernehmen
nicht zu erklären. Hierzu wird auf die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - Punkt 2.4 verwiesen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Ausschusss der Auffassung
war, dass aus den vorgelegten Bauvorlagen und den Ausführungen des Sägewerksinhabers vor Ort nicht abschließend hervorgeht, was tatsächlich und abschließend geplant
ist. Es wurde zudem festgehalten, dass die neuen Erweiterungsabsichten zudem nicht
durch ein modifiziertes Schallschutzgutachten belegt worden sind.
Aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
04.11.2002 wurden mit dem Sägewerksinhaber Verhandlungen bezüglich der Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich des Sägewerkes geführt. In der Sitzung des
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 09.12.2002 wurden dann die Eckdaten für
einen künftigen Bebauungsplan festgelegt. Bezüglich des Inhaltes des nunmehr vorgelegten Bauantrages wurde folgendes beschlossen:
Vorlagen-Nr. 63/2003
Seite 2
-
Die geplanten Aufschüttungen beginnen ab 1,60 m Höhe über OK Gleis
und laufen gegen Null aus. Im Bereich der geplanten Halle (auf der Erweiterungsfläche) beträgt die Aufschüttung noch 0,55 m.
-
Entlang der Gleisanlagen wird eine 3m hohe Schallschutzwand ab OK
neuer Anschüttung errichtet.
Die nunmehr vorgelegte Geländeauffüllung entspricht nach Überprüfung der Verwaltung
den vorgenannten Anforderungen.
Der Antragsteller wurde jedoch vom Kreis Euskirchen um Mitteilung gebeten, ob der
Bauantrag lediglich auf das beantragte Vorhaben (Stahlbeton-Winkelstützwand und
Lärmschutzwand) bezogen ist, oder ob der im Lageplan und in der Betriebsbeschreibung
bezeichnete Holzlagerplatz mit Gegenstand des Bauantrages ist. Der Antragsteller teilte
daraufhin mit, dass der Holzlagerplatz mit in das Antragsverfahren einbezogen werden
soll. Hierzu wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben verwiesen (Anlage 1). Die vorhandene Rundholzsortieranlage soll an dem jetzigen Standort verbleiben. Hiefür würde
ein separater Bauantrag gestellt (Anlage 2).
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, das Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben
zu erteilen, wenn zusätzlich durch ein neu zu erstellendes Gutachten nachgewiesen
wird, dass das Vorhaben hinsichtlich der naheliegenden Wohnbebauung immissionschutzrechtlich unbedenklich ist.
Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug der Betriebsbeschreibung bzw. der Baubeschreibung als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 3).
Im übrigen wird das Bauvorhaben in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt.
Vorlagen-Nr. 63/2003
Seite 3