Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
134/2004
16.11.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 11
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
„Steinbusch“
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
b)
die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” in
Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich
Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte eindeutig festgelegt. Die
Übersichtskarte wird in der Sitzung nachgereicht.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 27.04.2004 ist die Verwaltung beauftragt worden, für den Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) rechtlich zu prüfen, ob und in welcher Form
es möglich ist, den Einzelhandel in diesem Gebiet planungsrechtlich zu steuern.
Vorlagen-Nr. 134/2004
Seite 2
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2004 hat ein Vertreter des Planungsbüros der P + E Becker, Kall, Herr Mey, eine Bestandsanalyse zum
Gebiet vorgetragen. Es wurde unterschieden zwischen Verbrauchermärkten mit
zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppen, Einkaufszentren und
Verbrauchermärkte mit vorwiegend übergemeindlicher Versorgung, Sonstiger Vertrieb
(z.B. KFZ, Gartengeräte, Baustoffe, etc.), und dem Produzierenden Gewerbe und Handwerksbetriebe (mit Verkauf ihrer eigenen Produkte) und sonstigen Nutzungen.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen,
eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und
dem Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe soll nach einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Köln
einen Beschlussvorschlag erarbeiten.
Vor dem Erörterungstermin mit der Bezirksregierung sollte die Arbeitsgruppe zu einer
vorbereitenden Sitzung mit dem Planer zusammentreten. Diese Sitzung fand am
27.10.2004 statt.
Ergebnis dieser Besprechung ist, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf
beschränken will, die Bereiche, wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und der Betrieb aufgrund der von
ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist.
Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für
notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind. Ebenso soll in dem
Bereich, wo Einzelhandel zugelassen wird, keine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen. Die Thematik “Ausweisung von Sondergebieten” wird im Rahmen des Verfahrens
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erörtert.
Aufgrund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden.
Am 16.11.2004 wird auf der Grundlage des vorgenannten Besprechungsergebnisses
das Eröterungsgespräch mit der Bezirksregierung stattfinden. Über das Ergebnis wird in
der Sitzung berichtet.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches wird nach dem Erörterungstermin festgelegt,
so dass diese in der Sitzung nachgereicht werden muss.