Daten
Kommune
Kall
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16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
129/2004
16.11.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines
Funksystems für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Bereits im Februar 2003 hat ein Vertreter der Deutschen Bahn AG das geplante neue
Funksystem der Deutschen Bahn (Erstellung von GSM-R-Basisstationen) im Bereich der
Eisenbahnstrecke Köln-Trier vorgestellt. Danach sind im Bereich der Gemeinde Kall die Erstellung von 3 GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft geplant. Die 3 Standorte
sind den als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.07.2004 wurde das Projekt erneut vorgestellt. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat beschlossen, den
Anträgen zur Erstellung von GSM-R Basisstationen in Kall, Scheven und Urft nicht zuzustimmen. Des weiteren wurde beschlossen, dass im Falle einer Plangenehmigung gem. §
18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt wird, dass in die Plange- nehmigung eine Auflage aufgenommen wird, dass eine öffentliche Nutzung der Anlagen ausgeschlossen wird. Es wird Bezug genommen auf die Niederschrift zu TOP 2 der öffentlichen
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2004.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA),
Köln, hat ergeben, dass mit Ausnahme der Gemeinde Kall alle in ihren Aufgabenbereichen
berührten Träger öffentlicher Belange dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt haben.
Vorlagen-Nr. 129/2004
Seite 2
Die Plangenehmigungen wurden für alle 3 Standorte trotz der Bedenken der Gemeinde Kall
erteilt. Das Eisenbahn-Bundesamt ist nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die öffentlichen, für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden Belange, die
entgegenstehenden, von dem Vorhaben berührten privaten und öffentlichen Belange überwiegen.
Ebenso konnte der Forderung der Gemeinde, die öffentliche Nutzung der Anlagen auszuschließen, nicht entsprochen werden, da nach Aussage des EBA die Genehmigungs- zuständigkeit für die Errichtung öffentlicher Mobilfunkantennen - auch an Bahnmasten - bei der
allgemeinen Baubehörde liegt.
Da der Vertreter der Vorhabenträger in den vorgenannten Sitzungen des Planungs-, Bauund Umweltausschusses erklärt hat, dass die Deutsche Bahn AG auf eine Anbringung von
öffentlichen Mobilfunkantennen auf allen 3 Anlagenstandorten verzichtet, hat die Verwaltung
den Vorhabenträger nunmehr mit der Bitte um schriftliche Bestätigung dieser Aussage angeschrieben.
Zur Erläuterung ist als Anlage 2 die Plangenehmigung nach § 18 Abs. 2 AEG für die Basisstation in Scheven beigefügt.