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Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb) hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems
für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Sachstandsbericht) Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems
für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 129/2004 16.11.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb) hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Bereits im Februar 2003 hat ein Vertreter der Deutschen Bahn AG das geplante neue Funksystem der Deutschen Bahn (Erstellung von GSM-R-Basisstationen) im Bereich der Eisenbahnstrecke Köln-Trier vorgestellt. Danach sind im Bereich der Gemeinde Kall die Erstellung von 3 GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft geplant. Die 3 Standorte sind den als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.07.2004 wurde das Projekt erneut vorgestellt. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat beschlossen, den Anträgen zur Erstellung von GSM-R Basisstationen in Kall, Scheven und Urft nicht zuzustimmen. Des weiteren wurde beschlossen, dass im Falle einer Plangenehmigung gem. § 18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt wird, dass in die Plange- nehmigung eine Auflage aufgenommen wird, dass eine öffentliche Nutzung der Anlagen ausgeschlossen wird. Es wird Bezug genommen auf die Niederschrift zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2004. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Köln, hat ergeben, dass mit Ausnahme der Gemeinde Kall alle in ihren Aufgabenbereichen berührten Träger öffentlicher Belange dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt haben. Vorlagen-Nr. 129/2004 Seite 2 Die Plangenehmigungen wurden für alle 3 Standorte trotz der Bedenken der Gemeinde Kall erteilt. Das Eisenbahn-Bundesamt ist nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die öffentlichen, für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden Belange, die entgegenstehenden, von dem Vorhaben berührten privaten und öffentlichen Belange überwiegen. Ebenso konnte der Forderung der Gemeinde, die öffentliche Nutzung der Anlagen auszuschließen, nicht entsprochen werden, da nach Aussage des EBA die Genehmigungs- zuständigkeit für die Errichtung öffentlicher Mobilfunkantennen - auch an Bahnmasten - bei der allgemeinen Baubehörde liegt. Da der Vertreter der Vorhabenträger in den vorgenannten Sitzungen des Planungs-, Bauund Umweltausschusses erklärt hat, dass die Deutsche Bahn AG auf eine Anbringung von öffentlichen Mobilfunkantennen auf allen 3 Anlagenstandorten verzichtet, hat die Verwaltung den Vorhabenträger nunmehr mit der Bitte um schriftliche Bestätigung dieser Aussage angeschrieben. Zur Erläuterung ist als Anlage 2 die Plangenehmigung nach § 18 Abs. 2 AEG für die Basisstation in Scheven beigefügt.