Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
125/2004
14.10.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7.4
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende von der katholischen und der evangelischen Kirche benannten
Vertreter als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zur Mitberatung der Schulangelegenheiten zu berufen:
von der katholischen Kirche:
als Mitglied:
als Vertreter:
Herrn Regionaldekan Hans Joachim Hellwig, Kall
Herrn Georg Toporowski, Kall
von der evangelischen Kirche:
als Mitglied:
als Vertreter:
Herrn Pastor Christoph Ude, Kall
Herrn Pastor Erik Schumacher, Schleiden
Weiterhin beschließt der Rat, die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter zur ständigen
Beratung der Schulangelegenheiten als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.
Sachdarstellung:
Durch Artikel 15 des 2. Modernisierungsgesetzes ist § 12 SchVG dahingehend geändert
worden, dass auch Kommunen, die den Schulausschuss mit anderen Ausschüssen zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammengefasst haben, je einen von der katholischen und
evangelischen Kirche benannten Geistlichen oder anderen Vertreter als ständiges Mitglied
mit beratender Stimme in den betreffenden Ausschuss zu berufen haben.
Vorlagen-Nr. 125/2004
Seite 2
Die Mitwirkung der benannten Vertreter bleibt dabei auf Beratungsgegenstände des Schulausschusses beschränkt. Diese Neuregelung ist am 01.01.2001 in Kraft getreten.
Die beiden Konfessionen haben inzwischen ihre Mitglieder und Stellvertreter benannt. Lediglich bei dem Stellvertreter des Mitgliedes der katholischen Kirche ergibt sich mit Herrn
Georg Toporowski, Kall, gegenüber der letzten Legislaturperiode eine Veränderung.
Neben der Berufung von geistlichen Vertretern in den Schulausschuss sieht die genannte
Änderung des § 12 Schulverwaltungsgesetz auch vor, dass Vertreter der Schulen zur
ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter als Mitglieder mit beratender Stimme für die im Gremium zu beratenden Schulangelegenheiten in
den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.
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