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Allgemeine Vorlage (Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 125/2004 14.10.2004 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7.4 Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgende von der katholischen und der evangelischen Kirche benannten Vertreter als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zur Mitberatung der Schulangelegenheiten zu berufen: von der katholischen Kirche: als Mitglied: als Vertreter: Herrn Regionaldekan Hans Joachim Hellwig, Kall Herrn Georg Toporowski, Kall von der evangelischen Kirche: als Mitglied: als Vertreter: Herrn Pastor Christoph Ude, Kall Herrn Pastor Erik Schumacher, Schleiden Weiterhin beschließt der Rat, die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter zur ständigen Beratung der Schulangelegenheiten als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen. Sachdarstellung: Durch Artikel 15 des 2. Modernisierungsgesetzes ist § 12 SchVG dahingehend geändert worden, dass auch Kommunen, die den Schulausschuss mit anderen Ausschüssen zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammengefasst haben, je einen von der katholischen und evangelischen Kirche benannten Geistlichen oder anderen Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den betreffenden Ausschuss zu berufen haben. Vorlagen-Nr. 125/2004 Seite 2 Die Mitwirkung der benannten Vertreter bleibt dabei auf Beratungsgegenstände des Schulausschusses beschränkt. Diese Neuregelung ist am 01.01.2001 in Kraft getreten. Die beiden Konfessionen haben inzwischen ihre Mitglieder und Stellvertreter benannt. Lediglich bei dem Stellvertreter des Mitgliedes der katholischen Kirche ergibt sich mit Herrn Georg Toporowski, Kall, gegenüber der letzten Legislaturperiode eine Veränderung. Neben der Berufung von geistlichen Vertretern in den Schulausschuss sieht die genannte Änderung des § 12 Schulverwaltungsgesetz auch vor, dass Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter als Mitglieder mit beratender Stimme für die im Gremium zu beratenden Schulangelegenheiten in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen. ,