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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 61/2003 15.07.2003 öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Schramm Sachbearbeiter/in: Frau Keutgen Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4 Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg Beschlussvorschlag: wird auf Grund der Ortsbesichtigung formuliert ! Sachdarstellung: Auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 3, Flurstück 338, gelegen in Kall, Falkenweg, wurden erhebliche Erdaufschüttungen zu den Nachbargrenzen hin vorgenommen. Hiergegen haben die betroffenen Nachbarn Beschwerde bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen eingelegt. Ein ordnungsbehördliches Verfahren wurde daraufhin eingeleitet. Die Eigentümerin hat zwischenzeitlich ein Teil der Aufschüttungen abgetragen. Für die verbleibende Erdreichauffüllung wurde ein Bauantrag gestellt. Es ist beabsichtigt, Erdauffüllungen von max. 1,00 m im Bereich der Nachbargrenzen mittels L-Steinen in Beton zu belassen. Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 17 “Knoppen III”. Aufschüttungsflächen sieht der Bebauungsplan in diesem Bereich nicht vor. Neben den planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Baugesetzbuches müssen die materiellrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung NRW (BauO NW) eingehalten werden. Nach § 6 Abs. 10 BauO NW sind in den Abstandflächen bauliche Anlagen nicht zulässig, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Dazu bestimmt die Verwaltungsvorschrift zur BauO NW, dass Wirkungen von Gebäuden auch von Aufschüttungen, die höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind, ausgehen. Dies kann auch der Fall sein, bei Aufschüttungen von weniger als 1 m im besonderen Einzel- Vorlagen-Nr. 61/2003 Seite 2 fall z.B. wenn der Boden im hängigen Gelände gegenüber einem tiefer gelegenen Grundstück aufgeschüttet wird. Dies trifft im vorliegenden Antrag zu. Die vorgesehene Aufschüttung ist somit aufgrund der o.a. Ausführungen nicht zulässig. Einer Abweichung von den Vorschriften des § 6 Abs. 10 BauO NW kann seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen nur zugestimmt werden, wenn die betroffenen Nachbarn Ihr Einverständnis zu der Aufschüttung erklären und die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt. Nach einem Gespräch der Verwaltung mit den betroffenen Nachbarn ist davon auszugehen, dass diese der Aufschüttung nicht zustimmen werden. Sollte keiner Abweichung zugestimmt werden, muss die Antragstellerin die Aufschüttung im Bereich von 3 m zur Nachbargrenze hin bis auf die natürliche Geländeoberfläche zurücknehmen. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen. Zur Erläuterung der Planung sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Vorlagen-Nr. 61/2003 Seite 3 Vorlagen-Nr. 61/2003 Seite 4 Vorlagen-Nr. 61/2003 Seite 5