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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Entwurf des Endberichts und Einleitung des Beteiligungsverfahrens)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
413 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 12:02
Aktualisiert
07.11.16, 12:02

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 269/2016 07.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 16.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Entwurf des Endberichts und Einleitung des Beteiligungsverfahrens Sachbearbeiter/in: Frau Keil Tel.: 15 1310 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen zur Kenntnis und beschließt die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen, Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträgern und den Trägern öffentlicher Belange. -2Begründung: Hintergrund und Aufstellungsanlass Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Nordrhein-Westfahlen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert. Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997 und 2005 beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des Bedienungsstandards. Eine weitere Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu erfolgen. Dieser Bedarf ergab sich aufgrund der nachfolgend aufgeführten Entwicklungen: - Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung, Veränderung Schullandschaft) - Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung - Folgen des demographischen Wandels - Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen - Auslaufen der Betrauung der RVK (derzeit marktorientierte Direktvergabe) in 12/2018 und damit die Notwendigkeit, Vorgaben für eine Vergabe ab 12/2018 im NVP zu verankern - Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV Der Kreistag Euskirchen hat am 15.02.2012 die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen beschlossen. Gemäß ÖPNVG NRW soll der NVP den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten Entwicklung aufzeigen. Die Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen geht darüber hinaus: Ein Großteil der dargelegten Maßnahmenkonzepte ist detailliert und nahezu umsetzungsreif. Während der Erarbeitung des NVP wurden einige wesentliche Maßnahmen bereits umgesetzt. Im Rahmen der ÖPNV-Entwicklung soll das gute Angebotsniveau auf Basis des Fahrplanwechsels im Dezember 2016 gehalten und, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen, noch um die Maßnahmen des NVP verbessert werden. Der Kreis Euskirchen hat bereits während der NVP-Fortschreibung folgende Beteiligungen durchgeführt: - Regelmäßige Unterrichtung und Abstimmungen mit dem Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV), in den die Fraktionen des Kreistags jeweils ein Mitglied entsenden Durchführung von Regionalkonferenzen mit den Kommunen Einzelgespräche mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern zu den jeweiligen Planungen/Konzepten Politische Beschlüsse zu den umgesetzten Konzepten auf kommunaler Ebene und auf Kreisebene -3Bearbeitung der Fortschreibung NVP Kreis Euskirchen Seit der Beschlussfassung 2012 wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des NVP bearbeitet und umgesetzt Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Maßnahmen Anbindung Gewerbegebiete Korridor 802/842 Optimierung Höhengebiet BAM Verbindung Kommern-Mechernich Standard Linien 826/827 Touristisches Mobilitätskonzept Wanderbus Korridorfahrpläne Nationalpark Fahrradbus/-beförderung Fahrradverleihsystem Erarbeitung Halstellenkataster Gutachten Schülerbeförderung PGV TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte Einsatz Linienbusse Berufsverkehr Linie 807 Neustrukturierung 821, 835 Vereinbarung Linie 869 Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber Anbindung Freizeiteinrichtungen Gespräche Schülerverkehrsleitlinie Bürgerbus - Bürgertaxi Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel Anbindung Frühzug Linie 829 Anbindung Frühzug Linie 985 Vereinheitlichung Spätverkehre Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt Weilerswist Linien 805, 806, 986 Dialogmarketing Anbindung Kommern-Süd/Katzvey Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich Ringlinie Blankenheim Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim grenzüberschreitende Linien Konzept Verdichtung Linie 829 Verbindung Thürne - Rheinbach Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration Zülpich-Konzept Neukonzept Bedienungsstandard Konzept Blankenheim/Nettersheim ÖPNV Nordeifelwerkstätten HH-Befragung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ♦ Umsetzung Bearbeitung Zeitplanung bis zur Beschlussfassung des NVP Kreis Euskirchen In Anlage 1 ist der Entwurf des NVP Kreis Euskirchen beigefügt. Dieser Entwurf wird erstmals den politischen Gremien vorgestellt. Aufgrund der engen Fristen bis zur Vergabe der Leistungen im Dezember 2018 soll eine Beschlussfassung zum endgültigen NVP Kreis Euskirchen im April 2017 erfolgen. Daher wird folgender Zeitplan von Seiten der Verwaltung vorgesehen: -4- Zeitraum Beteiligung 16.11.2016 bis 14.12.2016 Vorstellung des Entwurfs in den Kreisgremien und Beschluss über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens 21.11.2016 Vorabinformation der Kommunen zur Herstellung des Be- und Einvernehmens Ab Mitte Dezember 2016 - Beteiligung der Kommunen zur Herstellung des Benehmens und der Stadt Euskirchen zur Herstellung des Einvernehmens - Beteiligung der Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträger und der Träger öffentlicher Belange Januar/ Februar 2017 Beratung in den Kreistagsfraktionen (AK ÖPNV) 10.02.2017 Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von den beteiligten Institutionen Bis 03.03.2017 Überarbeitung des Entwurfs des NVP anhand der Stellungnahmen 15.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.03.2017 Kreisausschuss 05.04.2017 Kreistag zum Beschluss des NVP Mit Kreistagbeschluss soll der Endbericht des NVP Kreis Euskirchen beschlossen werden. Im Verlauf der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen Prüfaufträge bearbeitet und zur Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden. Für diese Projekte erfolgt sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebene ein erneutes Beteiligungsverfahren und eine projektbezogene Beschlussfassung. Die beschlossenen Maßnahmen werden dann Bestandteil des NVP. Dieser wird mit der Umsetzung der zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Maßnahmen somit fortgeschrieben werden. Inhalte des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte des NVP anhand der Kapitel beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitel 1 bis 8 die Rahmenvorgaben und das jetzige Angebot beinhalten. Die für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung relevanten und wichtigen Kapitel sind die Kapitel 9 bis 11. 1. Grundlagen zur Aufstellung des NVP Kreis Euskirchen Dieses Kapitel enthält Angaben zum Aufstellungsanlass, zur Bedeutung sowie zu den Inhalten des NVP. Zudem werden das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren und die zukünftige NVPFortschreibung erläutert. 2. Rahmenbedingungen In diesem Kapitel werden die gesetzlichen Grundlagen sowie thematisch relevante andere Planungen des Kreises Euskirchen dargelegt. 3. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Bestandteile sind: Entwicklung und aktuelle Raum- und Siedlungsstruktur, Bevölkerung, Schulstandorte und Schülerzahlen, Arbeitsplätze und Pendlerströme, sowie Freizeit, Naherholung und Tourismus -5- 4. ÖPNV-Strukturen In diesem Kapitel ist dargelegt, wie der ÖPNV und SPNV im Kreis Euskirchen organisiert sind. Eine Auflistung aller Linien mit zugehörigen Aufgabenträgern ist enthalten. Es folgen Angaben zu den im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen und Konzessionen je Linie. 5. Finanzierung des ÖPNV Dieses Kapitel enthält Angaben zur Finanzierung des ÖPNV. Thematisiert werden das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen, die ÖPNV-Umlage sowie die Landesfördermittel. 6. Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot Eine Bestandsaufnahme des SPNV und straßengebundenen ÖPNV sowie der Verkaufsstellen, Tarifstruktur und Verknüpfung der Verkehrsträger sind in diesem Kapitel enthalten. Es werden Aussagen zu den verschiedenen Bedienungsformen, insbesondere zum neuen TaxiBusPlus und zum Schülerverkehr, getroffen. Die wesentlichen Änderungen im ÖPNV-Angebot der letzten Jahre werden in einer Anlage aufgelistet. 7. Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot In diesem Kapitell wird eine Zustandsbewertung des ÖPNV anhand der Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität vorgenommen. Anschließend werden die in der Haushaltsbefragung identifizierten Nachfragepotenziale mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgeglichen. Daraus ableitend werden Handlungsbedarfe formuliert. 8. Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung Dieses Kapitel enthält eine Prognose für die in Kapitel 3 beschriebenen Daten. 9. Vorgaben zur Angebotsgestaltung In diesem Kapitel finden sich die Vorgaben zur Vertaktung, Vernetzung, Erschließung der Haltestellen sowie zur Angebotsgestaltung im Haupt- und Erschließungsnetz. Die Bedienungszeiten und der Bedienungsstandard sind darin bisher wie folgt definiert: Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag 6 – 19 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 120 Min 7 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Hin 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird der Fahrplanstand Dezember 2016 vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch offenen Planungen umzusetzen. -6Weiterhin werden Vorgaben zu den Spätverkehren formuliert, die das bisherige Angebot im Spätverkehr als Grundlage haben. In diesem Kapitel sind zudem Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Schülerverkehrs getroffen worden. 10. Vorgaben zur Betriebsqualität In diesem Kapitel sind die Anforderungen an einzusetzende Fahrzeuge und Fahrpersonal, zur Pünktlichkeit, zur Disposition flexibler Bedienungsformen, zum Vertrieb von Fahrkarten, zur Kundenkommunikation und zum Ausbau der Haltestellen definiert. 11. Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsgestaltung in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebot in den nächsten Jahren durch die Umsetzung definierter Maßnahmen weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen sind dabei in Form von Steckbriefen erläutert. Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf und sind nachfolgend mit Zeitplanung aufgelistet: Kurzfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.3 Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST Dezember 2017 11.1.4.2 Wanderbus 11.1.4.3 Touristisches Mobilitätskonzept 2017 11.1.6 Anbindung von Gewerbegebieten 2017 11.1.7 Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen 2017 11.1.9.2 Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel 2017 April 2017 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.3 Bedienungskonzept Zülpich Dezember 2017 11.3 Kommunale Maßnahmen 11.3.1.1 Anpassung der Mechernicher Linien 826 und 897 an den gültigen Bedienungsstandard Dezember 2017 11.3.1.2 Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811 Dezember 2017 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.2 Prüfung Fahrplansicherheit Linie 807 2017 11.4.2.2 Optimierung Anbindung Thürne Mitte 2017 11.4.2.3 Optimierung des Korridors 842 und 802 Mitte 2017 11.4.3 Finanzierungsvereinbarung StädteRegion Aachen und Linie SB63 Dezember 2017 11.4.4.1 Finanzierungsvereinbarung Kreis Düren Dezember 2017 -7Mittelfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.2 Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards Dezember 2018 11.1.8 Vereinheitlichung der Spätfahrten Dezember 2018 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.1 Optimierung des Verkehrsangebotes im Teilraum Nettersheim-Blankenheim 2018/2019 11.3 Kommunale Maßnahmen 11.3.2 Verbindung Euskirchen - Weilerswist-Lommersum 2019 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.3 Linie 979 Ergänzung durch TaxiBus Dezember 2018 Langfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.1 Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen 2017-2022 Offene Maßnahmenumsetzung Kap. Maßnahme 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.4.1 Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi 11.1.5.1 Fahrradbus und Fahrradbeförderung 11.1.5.2 Fahrradbeförderung in der Bahn 11.1.5.3 Einrichtung eines Fahrradverleihsystems 11.1.9.1 Dialogmarketing 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.2 Taktverdichtung Kall - Hellenthal 11.2.4 Korridor Schleiden - Blankenheim 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.1 Finanzierungsvereinbarung mit dem Rhein-ErftKreis 11.4.4.2 Linie 231 11.4.5 Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre auf dem Kreisgebiet Ahrweiler geplante Umsetzung -8Darüber hinaus sind in Anlage 4 des NVP Maßnahmen dargestellt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden sollen oder die für die AngebotsEntwicklung keine direkten Auswirkungen haben. 12. Kommunikation und Marketing In diesem Kapitel ist erläutert, wie die Kundenkommunikation und das Marketing organisiert sind. Größere Maßnahmen der letzten Jahre und Maßnahmen in Planung sind beschrieben. 13. Barrierefreiheit Dieses Kapitel befasst sich mit den Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgabe „Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022“ Schwerpunktmäßig betrifft dies das Handlungsfeld „Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen“ (siehe Handlungskonzept 11.1.1.). Darüber hinaus wird dargelegt, welche Maßnahmen der Kreis Euskirchen im Bereich barrierefreie Mobilität bereits begonnen hat (Bsp.: Information „mobil in …“, TaxiBusPlus, Mobilitätsmanagement für Senioren, Neu- und Ausbau von Haltestellen an Kreisstraßen). Fortschreibung des ÖPNV - Bedienungsstandard Kreis Euskirchen Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll nach Möglichkeit in den Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im zu beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel 9). Der neue Bedienungsstandard könnte mit der Vergabe der Verkehre zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wirksam werden. Das ausführliche Handlungskonzept zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards ist in Anlage 2 dargestellt. In diesem Gremienblock ist eine Meinungsbildung bezüglich einer favorisierten Variante (in Anlage 2 dargestellt unter Planung) wünschenswert. -9Änderungen bis zum Beschluss des NVPs im April 2017 Der NVP, der im Gremienblock März /April 2017 beschlossen werden soll, wird in folgenden Punkten (voraussichtlich) noch aktualisiert werden: - Liniensteckbriefe: Diese müssen um die Kilometerleistungen 2016 und den Fahrplanstand Dezember 2016 aktualisiert werden. Hinzu kommen noch die Änderungen, die aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der politischen Diskussion aufgenommen werden. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)