Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
413 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 12:02
Aktualisiert
07.11.16, 12:02
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 269/2016
07.11.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
16.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Entwurf des Endberichts und Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Sachbearbeiter/in: Frau Keil
Tel.: 15 1310
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen zur Kenntnis und beschließt
die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen,
Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträgern und den Trägern öffentlicher Belange.
-2Begründung:
Hintergrund und Aufstellungsanlass
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Nordrhein-Westfahlen die Kreise und kreisfreien
Städte zuständig. Diese sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die
Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert.
Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997 und 2005
beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des Bedienungsstandards. Eine weitere
Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu erfolgen.
Dieser Bedarf ergab sich aufgrund der nachfolgend aufgeführten Entwicklungen:
- Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung, Veränderung
Schullandschaft)
- Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung
- Folgen des demographischen Wandels
- Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen
- Auslaufen der Betrauung der RVK (derzeit marktorientierte Direktvergabe) in 12/2018 und damit
die Notwendigkeit, Vorgaben für eine Vergabe ab 12/2018 im NVP zu verankern
- Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV
Der Kreistag Euskirchen hat am 15.02.2012 die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis
Euskirchen beschlossen.
Gemäß ÖPNVG NRW soll der NVP den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten Entwicklung
aufzeigen. Die Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen geht darüber hinaus: Ein Großteil der
dargelegten Maßnahmenkonzepte ist detailliert und nahezu umsetzungsreif. Während der
Erarbeitung des NVP wurden einige wesentliche Maßnahmen bereits umgesetzt. Im Rahmen der
ÖPNV-Entwicklung soll das gute Angebotsniveau auf Basis des Fahrplanwechsels im Dezember
2016 gehalten und, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen, noch um die
Maßnahmen des NVP verbessert werden.
Der Kreis Euskirchen hat bereits während der NVP-Fortschreibung folgende Beteiligungen
durchgeführt:
-
Regelmäßige Unterrichtung und Abstimmungen mit dem Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV), in
den die Fraktionen des Kreistags jeweils ein Mitglied entsenden
Durchführung von Regionalkonferenzen mit den Kommunen
Einzelgespräche mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, Kommunen und benachbarten
Aufgabenträgern zu den jeweiligen Planungen/Konzepten
Politische Beschlüsse zu den umgesetzten Konzepten auf kommunaler Ebene und auf
Kreisebene
-3Bearbeitung der Fortschreibung NVP Kreis Euskirchen
Seit der Beschlussfassung 2012 wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des
NVP bearbeitet und umgesetzt
Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Maßnahmen
Anbindung Gewerbegebiete
Korridor 802/842
Optimierung Höhengebiet BAM
Verbindung Kommern-Mechernich
Standard Linien 826/827
Touristisches Mobilitätskonzept
Wanderbus
Korridorfahrpläne Nationalpark
Fahrradbus/-beförderung
Fahrradverleihsystem
Erarbeitung Halstellenkataster
Gutachten Schülerbeförderung PGV
TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte
Einsatz Linienbusse Berufsverkehr
Linie 807
Neustrukturierung 821, 835
Vereinbarung Linie 869
Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber
Anbindung Freizeiteinrichtungen
Gespräche Schülerverkehrsleitlinie
Bürgerbus - Bürgertaxi
Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel
Anbindung Frühzug Linie 829
Anbindung Frühzug Linie 985
Vereinheitlichung Spätverkehre
Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt
Weilerswist Linien 805, 806, 986
Dialogmarketing
Anbindung Kommern-Süd/Katzvey
Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich
Ringlinie Blankenheim
Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim
grenzüberschreitende Linien
Konzept Verdichtung Linie 829
Verbindung Thürne - Rheinbach
Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett
kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration
Zülpich-Konzept
Neukonzept Bedienungsstandard
Konzept Blankenheim/Nettersheim
ÖPNV Nordeifelwerkstätten
HH-Befragung
2012
2013
2014
2015
2016
2017
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2012
2013
2014
2015
2016
2017
♦ Umsetzung
Bearbeitung
Zeitplanung bis zur Beschlussfassung des NVP Kreis Euskirchen
In Anlage 1 ist der Entwurf des NVP Kreis Euskirchen beigefügt. Dieser Entwurf wird erstmals den
politischen Gremien vorgestellt. Aufgrund der engen Fristen bis zur Vergabe der Leistungen im
Dezember 2018 soll eine Beschlussfassung zum endgültigen NVP Kreis Euskirchen im April 2017
erfolgen. Daher wird folgender Zeitplan von Seiten der Verwaltung vorgesehen:
-4-
Zeitraum
Beteiligung
16.11.2016 bis
14.12.2016
Vorstellung des Entwurfs in den Kreisgremien und Beschluss über
die Einleitung des Beteiligungsverfahrens
21.11.2016
Vorabinformation der Kommunen zur Herstellung des Be- und
Einvernehmens
Ab Mitte
Dezember 2016
- Beteiligung der Kommunen zur Herstellung des Benehmens
und der Stadt Euskirchen zur Herstellung des
Einvernehmens
- Beteiligung der Verkehrsunternehmen, benachbarten
Aufgabenträger und der Träger öffentlicher Belange
Januar/ Februar
2017
Beratung in den Kreistagsfraktionen (AK ÖPNV)
10.02.2017
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von den beteiligten
Institutionen
Bis 03.03.2017
Überarbeitung des Entwurfs des NVP anhand der
Stellungnahmen
15.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.03.2017
Kreisausschuss
05.04.2017
Kreistag zum Beschluss des NVP
Mit Kreistagbeschluss soll der Endbericht des NVP Kreis Euskirchen beschlossen werden. Im Verlauf
der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen Prüfaufträge bearbeitet und zur
Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden. Für diese Projekte erfolgt sowohl auf kommunaler
als auch auf Kreisebene ein erneutes Beteiligungsverfahren und eine projektbezogene
Beschlussfassung. Die beschlossenen Maßnahmen werden dann Bestandteil des NVP. Dieser wird
mit der Umsetzung der zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Maßnahmen somit fortgeschrieben
werden.
Inhalte des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte des NVP anhand der Kapitel beschrieben. Dabei ist zu
beachten, dass die Kapitel 1 bis 8 die Rahmenvorgaben und das jetzige Angebot beinhalten. Die für
die zukünftige ÖPNV-Entwicklung relevanten und wichtigen Kapitel sind die Kapitel 9 bis 11.
1.
Grundlagen zur Aufstellung des NVP Kreis Euskirchen
Dieses Kapitel enthält Angaben zum Aufstellungsanlass, zur Bedeutung sowie zu den Inhalten
des NVP. Zudem werden das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren und die zukünftige NVPFortschreibung erläutert.
2.
Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel werden die gesetzlichen Grundlagen sowie thematisch relevante andere
Planungen des Kreises Euskirchen dargelegt.
3.
Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur
Bestandteile sind: Entwicklung und aktuelle Raum- und Siedlungsstruktur, Bevölkerung,
Schulstandorte und Schülerzahlen, Arbeitsplätze und Pendlerströme, sowie Freizeit,
Naherholung und Tourismus
-5-
4.
ÖPNV-Strukturen
In diesem Kapitel ist dargelegt, wie der ÖPNV und SPNV im Kreis Euskirchen organisiert sind.
Eine Auflistung aller Linien mit zugehörigen Aufgabenträgern ist enthalten. Es folgen Angaben zu
den im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen und Konzessionen je Linie.
5. Finanzierung des ÖPNV
Dieses Kapitel enthält Angaben zur Finanzierung des ÖPNV. Thematisiert werden das
Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen, die ÖPNV-Umlage sowie die Landesfördermittel.
6.
Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot
Eine Bestandsaufnahme des SPNV und straßengebundenen ÖPNV sowie der Verkaufsstellen,
Tarifstruktur und Verknüpfung der Verkehrsträger sind in diesem Kapitel enthalten. Es werden
Aussagen zu den verschiedenen Bedienungsformen, insbesondere zum neuen TaxiBusPlus und
zum Schülerverkehr, getroffen. Die wesentlichen Änderungen im ÖPNV-Angebot der letzten
Jahre werden in einer Anlage aufgelistet.
7.
Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot
In diesem Kapitell wird eine Zustandsbewertung des ÖPNV anhand der Erschließungs-,
Bedienungs- und Verbindungsqualität vorgenommen. Anschließend werden die in der
Haushaltsbefragung identifizierten Nachfragepotenziale mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot
abgeglichen. Daraus ableitend werden Handlungsbedarfe formuliert.
8.
Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung
Dieses Kapitel enthält eine Prognose für die in Kapitel 3 beschriebenen Daten.
9.
Vorgaben zur Angebotsgestaltung
In diesem Kapitel finden sich die Vorgaben zur Vertaktung, Vernetzung, Erschließung der
Haltestellen sowie zur Angebotsgestaltung im Haupt- und Erschließungsnetz. Die
Bedienungszeiten und der Bedienungsstandard sind darin bisher wie folgt definiert:
Mo – Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-,
Feiertag
6 – 19
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
120
Min
7 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Hin
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird der Fahrplanstand Dezember 2016
vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch offenen Planungen umzusetzen.
-6Weiterhin werden Vorgaben zu den Spätverkehren formuliert, die das bisherige Angebot im
Spätverkehr als Grundlage haben.
In diesem Kapitel sind zudem Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Schülerverkehrs
getroffen worden.
10. Vorgaben zur Betriebsqualität
In diesem Kapitel sind die Anforderungen an einzusetzende Fahrzeuge und Fahrpersonal, zur
Pünktlichkeit, zur Disposition flexibler Bedienungsformen, zum Vertrieb von Fahrkarten, zur
Kundenkommunikation und zum Ausbau der Haltestellen definiert.
11. Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung
Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsgestaltung in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebot in den
nächsten Jahren durch die Umsetzung definierter Maßnahmen weiterentwickelt werden. Die
Maßnahmen sind dabei in Form von Steckbriefen erläutert.
Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf und sind nachfolgend mit
Zeitplanung aufgelistet:
Kurzfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.3
Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST
Dezember 2017
11.1.4.2
Wanderbus
11.1.4.3
Touristisches Mobilitätskonzept
2017
11.1.6
Anbindung von Gewerbegebieten
2017
11.1.7
Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis
Euskirchen
2017
11.1.9.2
Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel
2017
April 2017
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.3
Bedienungskonzept Zülpich
Dezember 2017
11.3 Kommunale Maßnahmen
11.3.1.1
Anpassung der Mechernicher Linien 826 und 897
an den gültigen Bedienungsstandard
Dezember 2017
11.3.1.2
Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811
Dezember 2017
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.2
Prüfung Fahrplansicherheit Linie 807
2017
11.4.2.2
Optimierung Anbindung Thürne
Mitte 2017
11.4.2.3
Optimierung des Korridors 842 und 802
Mitte 2017
11.4.3
Finanzierungsvereinbarung StädteRegion Aachen und
Linie SB63
Dezember 2017
11.4.4.1
Finanzierungsvereinbarung Kreis Düren
Dezember 2017
-7Mittelfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.2
Fortschreibung des kreisweiten
Bedienungsstandards
Dezember 2018
11.1.8
Vereinheitlichung der Spätfahrten
Dezember 2018
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.1
Optimierung des Verkehrsangebotes im
Teilraum Nettersheim-Blankenheim
2018/2019
11.3 Kommunale Maßnahmen
11.3.2
Verbindung Euskirchen - Weilerswist-Lommersum
2019
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.3
Linie 979 Ergänzung durch TaxiBus
Dezember 2018
Langfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.1
Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von
Haltestellen
2017-2022
Offene Maßnahmenumsetzung
Kap.
Maßnahme
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.4.1
Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi
11.1.5.1
Fahrradbus und Fahrradbeförderung
11.1.5.2
Fahrradbeförderung in der Bahn
11.1.5.3
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
11.1.9.1
Dialogmarketing
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.2
Taktverdichtung Kall - Hellenthal
11.2.4
Korridor Schleiden - Blankenheim
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.1
Finanzierungsvereinbarung mit dem Rhein-ErftKreis
11.4.4.2
Linie 231
11.4.5
Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre auf dem
Kreisgebiet Ahrweiler
geplante Umsetzung
-8Darüber hinaus sind in Anlage 4 des NVP Maßnahmen dargestellt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden sollen oder die für die AngebotsEntwicklung keine direkten Auswirkungen haben.
12. Kommunikation und Marketing
In diesem Kapitel ist erläutert, wie die Kundenkommunikation und das Marketing organisiert sind.
Größere Maßnahmen der letzten Jahre und Maßnahmen in Planung sind beschrieben.
13. Barrierefreiheit
Dieses Kapitel befasst sich mit den Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgabe
„Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022“ Schwerpunktmäßig betrifft
dies das Handlungsfeld „Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen“ (siehe
Handlungskonzept 11.1.1.). Darüber hinaus wird dargelegt, welche Maßnahmen der Kreis
Euskirchen im Bereich barrierefreie Mobilität bereits begonnen hat (Bsp.: Information „mobil in
…“, TaxiBusPlus, Mobilitätsmanagement für Senioren, Neu- und Ausbau von Haltestellen an
Kreisstraßen).
Fortschreibung des ÖPNV - Bedienungsstandard Kreis Euskirchen
Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll nach Möglichkeit in den
Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im zu
beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel 9). Der
neue Bedienungsstandard könnte mit der Vergabe der Verkehre zum Fahrplanwechsel im Dezember
2018 wirksam werden.
Das ausführliche Handlungskonzept zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedienungsstandards ist in
Anlage 2 dargestellt.
In diesem Gremienblock ist eine Meinungsbildung bezüglich einer favorisierten Variante (in Anlage 2
dargestellt unter Planung) wünschenswert.
-9Änderungen bis zum Beschluss des NVPs im April 2017
Der NVP, der im Gremienblock März /April 2017 beschlossen werden soll, wird in folgenden Punkten
(voraussichtlich) noch aktualisiert werden:
-
Liniensteckbriefe: Diese müssen um die Kilometerleistungen 2016 und den Fahrplanstand
Dezember 2016 aktualisiert werden.
Hinzu kommen noch die Änderungen, die aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der
politischen Diskussion aufgenommen werden.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)