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Beschlussvorlage GB (Anlage 2: Fortschreibung des Bedienungsstandards)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
07.11.16, 12:02
Aktualisiert
07.11.16, 12:02
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Inhalt der Datei

Entwurf Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand November 2016) Anlage 2 Maßnahme / Prüfauftrag: Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards im ÖPNV Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Planungsanlass und Begründung 11.1.2 Erweiterung und Modifikation der Kernbedienungszeiten des Linienbus- und TaxibusPlus-Verkehrs abends und/oder am Wochenende - - - Verbesserung der flächendeckenden Basismobilität der Bürger Förderung der eigenständigen Mobilität insbesondere von Senioren und jüngeren Menschen Verändertes Freizeitverhalten aufgrund längerer Schulzeiten Reaktion auf veränderte Mobilitätsbedürfnisse der Bürger, wie zum Beispiel längere Arbeitswege und spät heimkehrende Pendler (flexible Arbeitszeiten, Ladenöffnungszeiten) Erhöhung der Attraktivität der ländlichen Siedlungsbereiche durch Angebote im ÖPNV Ergebnis der Haushaltsbefragung: o Überdurchschnittlich viele Wege werden am frühen Abend begonnen o Der Anteil der Fahrten in der Zeitlage 19-20 Uhr ist ähnlich hoch wie in der Zeitlage 06-07 Uhr. o Lange (Arbeits)Wege im Kreis Euskirchen o Hoher Anteil an Freizeitverkehren Steigende Bedeutung der touristischen Verkehre Linie Alle Linien im Kreis Euskirchen Angebotsform TaxiBusPlus, Linienbus Ausgangslage ÖPNV-Mindestbedienungsstandard gemäß Kap. 9.5 Einwohner Richtung Mo–Fr <50 EW 50- 500 Ew ab 500 Ew Takt Sa Takt So/Fe Kein ÖPNV-Angebot Hin 6–19Uhr 120 Min 6–14Uhr 120 Min -- Rück 6–19Uhr 120 Min 7-14Uhr 120 Min -- Hin 6–19Uhr 60 Min 6–14Uhr 60 Min -- Rück 6–19Uhr 60 Min 6–14Uhr 60 Min -- Hierin nicht enthalten ist das Angebot im ÖPNV, das darüber hinaus besteht (z. B. Spätfahrten). In Dahlem und Nettersheim wird im ÖPNV nur dieses Zeitfenster angeboten. In Mechernich wird über dieses Zeitfenster hinaus lediglich eine Fahrt um 19:15 Uhr montags bis freitags und zwei Fahrten an Samstagen um 15/17 Uhr angeboten. Eine Sonntagsbedienung findet in diesen drei Kommunen nicht statt. 1 Entwurf Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand November 2016) Die übrigen Kommunen halten bereits heute über dieses Bedienungszeitfenster hinaus ein zusätzliches Angebot über TaxiBusPlus und AST vor (Fahrplanstand Dezember 2016). Die nachfolgende Tabelle zeigt das Bedienungsangebot (letzte Ankunft einer Fahrt) vom Kernort bis in die Ortsteile mit Fahrplanstand Dezember 2016. Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Hellenthal Kall Schleiden Weilerswist Zülpich Mo-Do 23:30 00:45 23:00 23:45 22:20 00:10 23:50 Fr 02:30 02:45 23:00 01:00 22:20 00:10 00:50 Sa 02:15 02:45 22:00 01:00 01:00 00:10 00:50 SoFe 00:15 20:45 22:00 23:45 21:15 00:10 23:50 Sieben der 10 Kommunen halten damit bereits ein erweitertes Angebot vor. Dieses Angebot wird bisher direkt von den Kommunen und nicht über die ÖPNV-Umlageberechnung finanziert. Planung Zur kreisweit einheitlichen Angebotsverbesserung werden folgende Varianten vorgeschlagen: Variante 1 Montag bis Freitag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Variante 2a Samstag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen Zweistundentakt festgelegt. Variante 2b Samstag: Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig der Ortsteilgröße Zweistundentakt. Variante 3 Sonn- und Feiertag: Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der Ortsteilgröße. Die Varianten können individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden. Kostenkalkulation kreisweit aggregiert Darstellung der Mehrkosten Variante 1: Mo-Fr TaxiBusPlus Linienbus Summe 101.700 € 40.600 € 142.300 € 4.600 € 4.800 € 9.400 € Variante 2b: Sa 60-120 Takt 36.600 € 26.700 € 63.300 € Variante 3: SoFe 33.900 € 42.700 € 76.600 € Variante 2a: Sa 120-Takt 2 Entwurf Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand November 2016) Kosten, die die Kommunen für ihre AST-Verkehre oder bereits integrierten TaxiBusPlus-Verkehre direkt finanzieren, sind hierin noch nicht berücksichtigt. Diese sind pro Kommune sehr unterschiedlich. Kostenkalkulation differenziert Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der GesamtMehrkosten für die einzelnen Varianten auf die Kommunen: Kommune Variante 1 Variante 2a Variante 2b Variante 3 Bad Münstereifel 22.500 € 0€ 8.330 € 8.780 € Blankenheim 13.560 € 0€ 5.000 € 5.280 € 3.000 € 0€ 1.120 € 1.180 € Euskirchen 11.470 € 790 € 7.920 € 10.600 € Hellenthal 6.500 € 350 € 2.750 € 2.960 € Kall 6.540 € 420 € 2.840 € 3.080 € Mechernich 32.770 € 4.600 € 11.100 € 7.020 € Nettersheim 10.600 € 0€ 3.920 € 4.150 € 2.380 € 1.640 € 2.540 € 2.980 € Weilerswist 10.000 € 1.600 € 1.970 € 2.310 € Zülpich 22.980 € 0€ 15.810 € 28.260 € Summe 142.300 € 9.400 € 63.300 € 76.600 € Dahlem Schleiden Viele Kommunen haben bereits - wie oben dargestellt - ein Angebot abends und an Wochenenden. Die Kosten für diese Angebote könnten zukünftig über die ÖPNV-Umlage finanziert werden. Die Kosten würden dann von den kommunalen Haushalten in den Kreishaushalt verschoben und über die ÖPNV-Umlage verteilt. In der nachfolgenden Tabelle sind die „echten“ Mehrkosten pro Kommune dargestellt. Hierbei werden die Kosten, die lediglich zwischen den Haushalten verschoben werden, nicht dargestellt. Ebenso wurden die Kosten, die im Rahmen der AST-Verkehre Mechernich und Zülpich angerechnet werden können, herausgerechnet. Kommun Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Variante 1 3.000 € 11.470 € 30.400 € 10.600 € 9.000 € 22.980 € 87.450 € Variante 2a 790 € 350 € 420 € 3.920 € 1.640 € 1.600 € 8.720 € Variante 2b 1.120 € 7.920 € 350 € 420 € 10.420 € 3.920 € 1.640 € 1.610 € 14.910 € 42.310 € Variante 3 1.180 € 10.600 € 430 € 530 € 7.020 € 4.150 € 2.050 € 1.950 € 27.960 € 55.870 € 3 Entwurf Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand November 2016) Für die Gemeinde Blankenheim und die Stadt Bad Münstereifel würde die Umsetzung lediglich ein Verschieben der heutigen Kosten bedeuten. Für Hellenthal und Kall entstehen nur geringe Mehrkosten, die durch Ergänzungen im Linienbusverkehr entstehen. In Euskirchen und Zülpich sind die deutlichen Mehrkosten durch Ergänzungen auf den Linien 298/SB98 bedingt. In Dahlem und Nettersheim wird deutlich, dass dort bisher keine Abend- und Wochenendfahrten bestehen. Vorteile Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen kreisangehörigen Kommunen durch verbesserte Mobilitätsmöglichkeiten. Nachteile Teilweise Kostensteigerungen in den kommunalen Haushalten Diskussionsstand Die Beratungen mit den Kommunen und der Politik haben im Rahmen der Regionalkonferenzen und des AK ÖPNV bereits stattgefunden. Die aktualisierten Kosten sind den Gremien noch nicht bekannt. Beschlusslage Eine Beschlussfassung, welche der Varianten zur Umsetzung kommt, steht noch aus. Sollte eine Erweiterung stattfinden, könnte diese die Angebotsvorgaben in Kapitel 9.5 ersetzen. Weiteres Vorgehen Beteiligung der Kommunen und der Politik. Festlegung der Umsetzungsvariante(n) Umsetzung evtl. Dezember 2018 Bearbeitungsstand Oktober 2016 4