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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich "Giertzenberg" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß §  13 BauGB
a)  Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b)  Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 58/2003 30.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Schramm Sachbearbeiterin: Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 11 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich „Giertzenberg“ in Form ei ner vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2003 - TOP 3 - beschließt der Rat im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 den Bebauungsplan Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden. Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist es vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern. Vorlagen-Nr. 58/2003 Seite 2 Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2003 - Punkt 9 der Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” beschlossen. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. März 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in der Zeit vom 05. Mai bis einschließlich 05. Juni 2003 statt. Träger öffentlicher Belange waren von der Bauleitplanung nicht berührt. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen ist. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.07.2003 - TOP 3 - vorberaten. Eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung sowie die Entscheidungsbegründung waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Vorlagen-Nr. 58/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 58/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 58/2003 15.07.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich „Giertzenberg“ in Form ei ner vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung hierzu zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 den Bebauungsplan Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden. Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist es vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern. Vorlagen-Nr. 58/2003 Seite 5 Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bauund Umweltausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2003 - Punkt 9 der Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” beschlossen. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. März 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in der Zeit vom 05. Mai bis einschließlich 05. Juni 2003 statt. Träger öffentlicher Belange waren von der Bauleitplanung nicht berührt. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen ist. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie der beigefügten Entscheidungsbegründung (Anlage 3) entnommen werden. Vorlagen-Nr. 58/2003 Seite 6