Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
58/2003
30.09.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter: Herr Schramm
Sachbearbeiterin: Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 11
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich „Giertzenberg“ in Form ei
ner vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
15.07.2003 - TOP 3 - beschließt der Rat im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13
BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” auf der
Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung und verabschiedet die
Entscheidungsbegründung hierzu.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1)
eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 den Bebauungsplan Nr.
24 Keldenich “Giertzenberg” als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung
am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.
Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist es vorgesehen, vier Haushälften ohne
Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur
Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu
ändern.
Vorlagen-Nr. 58/2003
Seite 2
Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2003 - Punkt 9 der Sitzungsniederschrift
zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24
Keldenich “Giertzenberg” beschlossen.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. März 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg”
einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung
gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in
der Zeit vom 05. Mai bis einschließlich 05. Juni 2003 statt. Träger öffentlicher Belange waren von der Bauleitplanung nicht berührt.
Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so
dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen
ist.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15.07.2003 - TOP 3 - vorberaten. Eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung sowie
die Entscheidungsbegründung waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 58/2003
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 58/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
58/2003
15.07.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
3
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich „Giertzenberg“ in Form ei
ner vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich
“Giertzenberg” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung hierzu zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage
1) eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 den Bebauungsplan
Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.
Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist es vorgesehen, vier Haushälften ohne
Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von
“nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern.
Vorlagen-Nr. 58/2003
Seite 5
Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bauund Umweltausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2003 - Punkt 9 der Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich “Giertzenberg” beschlossen.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. März 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Keldenich
“Giertzenberg” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand
in der Zeit vom 05. Mai bis einschließlich 05. Juni 2003 statt. Träger öffentlicher Belange
waren von der Bauleitplanung nicht berührt.
Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen,
so dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu
fassen ist.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie der beigefügten Entscheidungsbegründung (Anlage 3) entnommen werden.
Vorlagen-Nr. 58/2003
Seite 6