Daten
Kommune
Kall
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15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
128/2003
08.12.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Bebauungsplan Kall Nr. 8 „Steinbusch“
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Zu dieser Thematik hat die Verwaltung bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25.09.2003 Stellung genommen.
Die Verwaltung erläutert, dass die Bezirksregierung Köln seinerzeit bei der Beurteilung der
Einzelhandelsbetriebe davon ausgegangen ist, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Kall Nr. 8.1 “Industrie- und Gewerbegebiet” zugrunde zu legen ist. Da dieser Bebauungsplan jedoch nicht fortgeführt wurde, ist es rechtlich nicht zulässig, langfristig einen in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, dessen öffentliche Auslegung schon vor einem
längeren Zeitraum erfolgt ist, bei der Beurteilung eines Bauantrages heranzuziehen. Somit
ist der alte Bebauungsplan Kall Nr. 8 “Steinbusch”, der noch immer rechtskräftig ist, da er
weder von der Gemeinde verfahrensmäßig aufgehoben worden ist, noch vom Gericht verworfen wurde, zugrunde zu legen. Bei Anwendung dieses alten Bebauungsplanes ist die
Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1968 maßgebend. Nach Rechtsauffassung der Bezirksregierung findet der Einzelhandelserlaß hier keine Anwendung, so dass auch großflächiger Einzelhandel zulässig ist, wenn ein übergemeindlicher Bedarf gedeckt wird.
Um zukünftig den großflächigen Einzelhandel einzuschränken, müßte die Gemeinde für den
Bereich des Alten Industrie- und Gewerbegebietes einen neuen Bebauungsplan aufstellen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe wären dann nur in den Bereichen zulässig, in denen
eine Ausweisung als “Sondergebiet” vorgenommen worden ist.
Bezüglich des Bauantrages “Erweiterung des Lidl-Marktes in Kall, Hüttenstraße” wird mitge-
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teilt, dass die Vergrößerung des Ladens im wesentlichen auf der Grundlage einer Anpassung an den heutigen Standard, d.h. mehr Bewegungsfläche für den Kunden und einer breiteren und besseren Präsentation der Waren resultiert. Ebenso ist mit der Erweiterung insbesondere eine wirtschaftlichere Bevorratung der Waren verbunden.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.