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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 "Neuer Markt" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 "Neuer Markt" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
		hier:	Sachstandsbericht) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 "Neuer Markt" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
		hier:	Sachstandsbericht)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 2/2003 21.02.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer Markt” wird bis zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft ausgesetzt. Danach soll über die eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen werden. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 beschlossen, das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer Markt” einzuleiten. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich der Begründung fand in der Zeit vom 16.12.2002 bis einschließlich 16.01.2003 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von mehreren Anliegern bzw. vom Kreis Euskirchen und dem Staatlichen Umweltamt Aachen Anregungen zur Planung vorgebracht. Bedenken wurden insbesondere aus wasserwirtschaftlicher Sicht geäußert. Es wird dargelegt, dass das im Bebauungsplan “Neuer Markt” eingezeichnete Überschwemmungsgebiet der Urft neu ermittelt werden soll und im Jahr 2003 von der Bezirksregierung Köln förmlich neu festgesetzt wird. Vorlagen-Nr. 2/2003 Seite 2 Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises wird vorgeschlagen, das Verfahren bis zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft auszusetzen. Danach soll über die eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen werden. Zur Erläuterung der Planung ist eine Übersichtskarte zum Plangeltungsbereich (Anlage 1) der Änderung sowie eine Verkleinerung des Planentwurfes (Anlage 2) der Sitzungsvorlage beigefügt.