Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
2/2003
21.02.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 „Neuer Markt“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer
Markt” wird bis zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft ausgesetzt.
Danach soll über die eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 beschlossen, das Verfahren
zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer Markt” einzuleiten.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten
Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich der Begründung fand in der Zeit
vom 16.12.2002 bis einschließlich 16.01.2003 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
wurden von mehreren Anliegern bzw. vom Kreis Euskirchen und dem Staatlichen Umweltamt Aachen Anregungen zur Planung vorgebracht. Bedenken wurden insbesondere aus
wasserwirtschaftlicher Sicht geäußert. Es wird dargelegt, dass das im Bebauungsplan “Neuer Markt” eingezeichnete Überschwemmungsgebiet der Urft neu ermittelt werden soll und im
Jahr 2003 von der Bezirksregierung Köln förmlich neu festgesetzt wird.
Vorlagen-Nr. 2/2003
Seite 2
Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises wird vorgeschlagen, das
Verfahren bis zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft auszusetzen.
Danach soll über die eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen werden.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Übersichtskarte zum Plangeltungsbereich (Anlage 1)
der Änderung sowie eine Verkleinerung des Planentwurfes (Anlage 2) der Sitzungsvorlage
beigefügt.