Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
57/2003
30.09.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2003 - TOP 2 -, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven einschließlich Begründung wird gem. §
34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
In den Jahren 1997 - 1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Erweiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet
“Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung
an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern.
Vorlagen-Nr. 57/2003
Seite 2
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15.07.2003 – TOP 2 – vorberaten.
Vorlagen-Nr. 57/2003
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 57/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
57/2003
15.07.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens
zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven einschließlich Begründung wird gem. §
34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
In den Jahren 1997 - 1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Erweiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet
“Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung
an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern.
Vorlagen-Nr. 57/2003
Seite 5
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.