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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im  Zusammenhang  bebauten Ortsteil Scheven
	hier: 	Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im  Zusammenhang  bebauten Ortsteil Scheven
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 57/2003 30.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2003 - TOP 2 -, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: In den Jahren 1997 - 1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Erweiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet “Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern. Vorlagen-Nr. 57/2003 Seite 2 Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.07.2003 – TOP 2 – vorberaten. Vorlagen-Nr. 57/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 57/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 57/2003 15.07.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: In den Jahren 1997 - 1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Erweiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet “Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern. Vorlagen-Nr. 57/2003 Seite 5 Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.