Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
18/2003
18.03.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Monschau
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Erlass der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2003
- TOP 6 - die beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall
zu erlassen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 28.11.2002 beantragt das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Kall e.V. für
die Rettungshunde aus der Rettungshundestaffel des DRK-Ortsvereins Kall Hundesteuerbefreiung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet, wenn gleichzeitig folgende weitere Änderungen der Hundesteuersatzung beschlossen
werden.
1.
Da inzwischen die Rechtsprechung gefestigt ist und am 01.01.2003 das Landeshundegesetz in Kraft getreten ist, wird vorgeschlagen, ab 1.07.2003 die sog. Kampfhundesteuer einzuführen. Die Steuersätze für diese gefährlichen Hunde betragen allgemein das achtfache des normalen Steuersatzes bzw. bei mehreren Kampfhunden das
zehnfache. In 8 Kommunen des Kreises Euskirchen wird diese Kampfhundesteuer bereits erhoben.
2.
Um das Halten von mehreren Hunden einzudämmen wird vorgeschlagen, die jährlichen Steuersätze für das Halten von zwei bzw. drei oder mehr Hunden von 72,-- Euro
auf 84,-- Euro bzw. von 84,-- Euro auf 96,-- Euro je Hund anzuheben.
Ein Entwurf der erforderlichen Änderungssatzung ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 18/2003
Seite 2
Vorlagen-Nr. 18/2003
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
18/2003
11.03.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Monschau
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Erlass der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 3.
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 28.11.2002 beantragt das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Kall e.V. für
die Rettungshunde aus der Rettungshundestaffel des DRK-Ortsvereins Kall Hundesteuerbefreiung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet, wenn gleichzeitig folgende weitere Änderungen der Hundesteuersatzung beschlossen
werden.
1.
Da inzwischen die Rechtsprechung gefestigt ist und am 01.01.2003 das Landeshundegesetz in Kraft getreten ist, wird vorgeschlagen, ab 1.07.2003 die sog. Kampfhundesteuer einzuführen. Die Steuersätze für diese gefährlichen Hunde betragen allgemein das achtfache des normalen Steuersatzes bzw. bei mehreren Kampfhunden das
zehnfache. In 8 Kommunen des Kreises Euskirchen wird diese Kampfhundesteuer bereits erhoben.
2.
Um das Halten von mehreren Hunden einzudämmen wird vorgeschlagen, die jährlichen Steuersätze für das Halten von zwei bzw. drei oder mehr Hunden von 72,-- Euro
auf 84,-- Euro bzw. von 84,-- Euro auf 96,-- Euro je Hund anzuheben.
Ein Entwurf der erforderlichen Änderungssatzung ist beigefügt.