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Allgemeine Vorlage (Erlass der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2003 18.03.2003 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Monschau Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Erlass der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2003 - TOP 6 - die beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 28.11.2002 beantragt das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Kall e.V. für die Rettungshunde aus der Rettungshundestaffel des DRK-Ortsvereins Kall Hundesteuerbefreiung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet, wenn gleichzeitig folgende weitere Änderungen der Hundesteuersatzung beschlossen werden. 1. Da inzwischen die Rechtsprechung gefestigt ist und am 01.01.2003 das Landeshundegesetz in Kraft getreten ist, wird vorgeschlagen, ab 1.07.2003 die sog. Kampfhundesteuer einzuführen. Die Steuersätze für diese gefährlichen Hunde betragen allgemein das achtfache des normalen Steuersatzes bzw. bei mehreren Kampfhunden das zehnfache. In 8 Kommunen des Kreises Euskirchen wird diese Kampfhundesteuer bereits erhoben. 2. Um das Halten von mehreren Hunden einzudämmen wird vorgeschlagen, die jährlichen Steuersätze für das Halten von zwei bzw. drei oder mehr Hunden von 72,-- Euro auf 84,-- Euro bzw. von 84,-- Euro auf 96,-- Euro je Hund anzuheben. Ein Entwurf der erforderlichen Änderungssatzung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 18/2003 Seite 2 Vorlagen-Nr. 18/2003 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2003 11.03.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Monschau Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Erlass der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 28.11.2002 beantragt das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Kall e.V. für die Rettungshunde aus der Rettungshundestaffel des DRK-Ortsvereins Kall Hundesteuerbefreiung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet, wenn gleichzeitig folgende weitere Änderungen der Hundesteuersatzung beschlossen werden. 1. Da inzwischen die Rechtsprechung gefestigt ist und am 01.01.2003 das Landeshundegesetz in Kraft getreten ist, wird vorgeschlagen, ab 1.07.2003 die sog. Kampfhundesteuer einzuführen. Die Steuersätze für diese gefährlichen Hunde betragen allgemein das achtfache des normalen Steuersatzes bzw. bei mehreren Kampfhunden das zehnfache. In 8 Kommunen des Kreises Euskirchen wird diese Kampfhundesteuer bereits erhoben. 2. Um das Halten von mehreren Hunden einzudämmen wird vorgeschlagen, die jährlichen Steuersätze für das Halten von zwei bzw. drei oder mehr Hunden von 72,-- Euro auf 84,-- Euro bzw. von 84,-- Euro auf 96,-- Euro je Hund anzuheben. Ein Entwurf der erforderlichen Änderungssatzung ist beigefügt.