Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
48/2003
17.06.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall;
hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2003 - TOP 2 -, bestätigt der Rat den Beschluss vom 26.09.2002 und beschließt, von der Möglichkeit des § 3 Abs.
2 Kommunalwahlgesetz, die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall zu
verringern, keinen Gebrauch zu machen.
Sachdarstellung:
Die Angelegenheit wurde bereits auf Antrag der SPD-Fraktion am 26.09.2002 im Rat
beraten und dort abgelehnt.
Die damalige Sachdarstellung der Verwaltung hat auch heute noch unverändert Gültigkeit.
Insbesondere ist entgegen der Auffassung der F.D.P.-Fraktion nach Meinung der Verwaltung seit dem 26.09.2002 keine Änderung der Sachlage eingetreten. Die Bildung eines weiteren Wahlbezirks im Zentralort ist – zumindest für die Kommunalwahl 2004 – nicht erforderlich. Auch die Abwandlung des Antrags (Reduzierung auf 14 Wahlbezirke bzw. 28 Vertreter)
gegenüber dem SPD-Antrag (Reduzierung auf 13 Wahlbezirke bzw. 26 Vertreter) erfordert
nach Auffassung der Verwaltung keine erneute Beratung.
Gemäß § 3 der Gschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sind Vorschläge, die von
einer Fraktion vorgelegt werden, in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine Kopie des Antrags der F.D.P.-Fraktion ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 48/2003
Seite 2
Vorlagen-Nr. 48/2003
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
48/2003
10.06.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall;
hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 26.09.2002 zu
bestätigen und von der Möglichkeit des § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, die Zahl der zu
wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall zu verringern, keinen Gebrauch zu machen.
Sachdarstellung:
Die Angelegenheit wurde bereits auf Antrag der SPD-Fraktion am 26.09.2002 im Rat
beraten und dort abgelehnt.
Die damalige Sachdarstellung der Verwaltung hat auch heute noch unverändert Gültigkeit.
Insbesondere ist entgegen der Auffassung der F.D.P.-Fraktion nach Meinung der Verwaltung seit dem 26.09.2002 keine Änderung der Sachlage eingetreten. Die Bildung eines weiteren Wahlbezirks im Zentralort ist – zumindest für die Kommunalwahl 2004 – nicht erforderlich. Auch die Abwandlung des Antrags (Reduzierung auf 14 Wahlbezirke bzw. 28 Vertreter)
gegenüber dem SPD-Antrag (Reduzierung auf 13 Wahlbezirke bzw. 26 Vertreter) erfordert
nach Auffassung der Verwaltung keine erneute Beratung.
Gemäß § 3 der Gschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sind Vorschläge, die von
einer Fraktion vorgelegt werden, in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine Kopie des Antrags der F.D.P.-Fraktion ist beigefügt.