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Allgemeine Vorlage (Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall; hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall;
hier:  Antrag der F.D.P.-Fraktion) Allgemeine Vorlage (Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall;
hier:  Antrag der F.D.P.-Fraktion) Allgemeine Vorlage (Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall;
hier:  Antrag der F.D.P.-Fraktion)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 48/2003 17.06.2003 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall; hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2003 - TOP 2 -, bestätigt der Rat den Beschluss vom 26.09.2002 und beschließt, von der Möglichkeit des § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall zu verringern, keinen Gebrauch zu machen. Sachdarstellung: Die Angelegenheit wurde bereits auf Antrag der SPD-Fraktion am 26.09.2002 im Rat beraten und dort abgelehnt. Die damalige Sachdarstellung der Verwaltung hat auch heute noch unverändert Gültigkeit. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der F.D.P.-Fraktion nach Meinung der Verwaltung seit dem 26.09.2002 keine Änderung der Sachlage eingetreten. Die Bildung eines weiteren Wahlbezirks im Zentralort ist – zumindest für die Kommunalwahl 2004 – nicht erforderlich. Auch die Abwandlung des Antrags (Reduzierung auf 14 Wahlbezirke bzw. 28 Vertreter) gegenüber dem SPD-Antrag (Reduzierung auf 13 Wahlbezirke bzw. 26 Vertreter) erfordert nach Auffassung der Verwaltung keine erneute Beratung. Gemäß § 3 der Gschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sind Vorschläge, die von einer Fraktion vorgelegt werden, in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine Kopie des Antrags der F.D.P.-Fraktion ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 48/2003 Seite 2 Vorlagen-Nr. 48/2003 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 48/2003 10.06.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall; hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 26.09.2002 zu bestätigen und von der Möglichkeit des § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Gemeinde Kall zu verringern, keinen Gebrauch zu machen. Sachdarstellung: Die Angelegenheit wurde bereits auf Antrag der SPD-Fraktion am 26.09.2002 im Rat beraten und dort abgelehnt. Die damalige Sachdarstellung der Verwaltung hat auch heute noch unverändert Gültigkeit. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der F.D.P.-Fraktion nach Meinung der Verwaltung seit dem 26.09.2002 keine Änderung der Sachlage eingetreten. Die Bildung eines weiteren Wahlbezirks im Zentralort ist – zumindest für die Kommunalwahl 2004 – nicht erforderlich. Auch die Abwandlung des Antrags (Reduzierung auf 14 Wahlbezirke bzw. 28 Vertreter) gegenüber dem SPD-Antrag (Reduzierung auf 13 Wahlbezirke bzw. 26 Vertreter) erfordert nach Auffassung der Verwaltung keine erneute Beratung. Gemäß § 3 der Gschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sind Vorschläge, die von einer Fraktion vorgelegt werden, in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine Kopie des Antrags der F.D.P.-Fraktion ist beigefügt.