Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
1/2003
21.02.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Neubau eines Pferdestalles, einer Garage und eines Schuppens auf dem
Grundstück Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 188, 223 und 6, gelegen in
Urft, Urfttalstr. 72
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
23.09.2002 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung beschlossen, das Einvernehmen
gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erklären. Des weiteren wurde bezüglich des Pferdestalles eine Abstimmung mit den Nachbarn (insbesondere Parzelle 187) für erforderlich gehalten.
Mit Verfügung vom 29.01.2003 weist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen
nochmals darauf hin, dass das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den sich aus den §§
31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenen Gründen versagt werden kann. Es ist somit unzulässig, das Einvernehmen von der Zustimmung der Angrenzer abhängig zu machen.
Vorlagen-Nr. 1/2003
Seite 2
Des weiteren teilt der Kreis Euskirchen mit, dass zwischenzeitlich die Stellungnahme des
Staatlichen Umweltamtes Aachen vorliegt. Es wird mitgeteilt, dass seitens des Staatlichen
Umweltamtes immissionsschutzrechtliche Bedenken vorgebracht werden. Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes ist als Anlage der Sitzungseinladung beigefügt.
Es ist festzustellen, dass die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes die Aussagen
des Ausschusses bei der Ortsbesichtigung hinsichtlich der vorhandenen Nachbarbebauung
unterstützt, so dass keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.