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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Pferdestalles, einer Garage und eines Schuppens auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 188, 223 und 6, gelegen in Urft, Urfttalstr. 72 hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Pferdestalles, einer Garage und eines Schuppens auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 188, 223 und 6, gelegen in Urft, Urfttalstr. 72
	hier: Sachstandsbericht) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neubau eines Pferdestalles, einer Garage und eines Schuppens auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 188, 223 und 6, gelegen in Urft, Urfttalstr. 72
	hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 1/2003 21.02.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Neubau eines Pferdestalles, einer Garage und eines Schuppens auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 188, 223 und 6, gelegen in Urft, Urfttalstr. 72 hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 23.09.2002 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erklären. Des weiteren wurde bezüglich des Pferdestalles eine Abstimmung mit den Nachbarn (insbesondere Parzelle 187) für erforderlich gehalten. Mit Verfügung vom 29.01.2003 weist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen nochmals darauf hin, dass das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenen Gründen versagt werden kann. Es ist somit unzulässig, das Einvernehmen von der Zustimmung der Angrenzer abhängig zu machen. Vorlagen-Nr. 1/2003 Seite 2 Des weiteren teilt der Kreis Euskirchen mit, dass zwischenzeitlich die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen vorliegt. Es wird mitgeteilt, dass seitens des Staatlichen Umweltamtes immissionsschutzrechtliche Bedenken vorgebracht werden. Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes ist als Anlage der Sitzungseinladung beigefügt. Es ist festzustellen, dass die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes die Aussagen des Ausschusses bei der Ortsbesichtigung hinsichtlich der vorhandenen Nachbarbebauung unterstützt, so dass keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.