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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft
hier: Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft
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hier: Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 114/2003 08.12.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen in Urft, Zum Eichtal, in diesem Bereich Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Eine positive Vorabstimmung der Ortslagenerweiterung mit dem Städtebaudezernat bzw. der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden. Wegen dem aufstehenden Bewuchs bzw. der angrenzenden Waldfläche hat das Staatliche Forstamt Schleiden vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die beantragte Erweiterung wird aus Sicht des Forstamtes befürwortet. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 114/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich III An den X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Rat mit der Bitte um Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2003 – TOP 4 – beschließt der Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen in Urft, Zum Eichtal, in diesem Bereich Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Eine positive Vorabstimmung der Ortslagenerweiterung mit dem Städtebaudezernat bzw. der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden. Wegen dem aufstehenden Bewuchs bzw. der angrenzenden Waldfläche hat das Staatliche Forstamt Schleiden vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die beantragte Erweiterung wird aus Sicht des Forstamtes befürwortet. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.12.2003 – TOP 4 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.