Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
114/2003
08.12.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens
zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einschließlich Begründung wird gem. § 34
Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist
mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten. Nunmehr
beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen
in Urft, Zum Eichtal, in diesem Bereich Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen.
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Eine positive Vorabstimmung der Ortslagenerweiterung mit dem Städtebaudezernat bzw.
der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden. Wegen dem
aufstehenden Bewuchs bzw. der angrenzenden Waldfläche hat das Staatliche Forstamt
Schleiden vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die beantragte Erweiterung wird aus
Sicht des Forstamtes befürwortet.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
114/2003
09.12.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Rat
mit der Bitte um
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2003 – TOP
4 – beschließt der Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten
Entwurfs die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Urft einschließlich Begründung wird gem. § 34
Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Für die Ortslage Urft wurde mit Ratsbeschluss vom 30. September 2003 eine Ortslagenerweiterungssatzung im Bereich des “Sonnenweges” in Urft beschlossen. Diese Satzung ist
mit der öffentlichen Bekanntmachung am 07. November 2003 in Kraft getreten. Nunmehr
beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 72, gelegen
in Urft, Zum Eichtal, in diesem Bereich Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Urft einzubeziehen.
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Eine positive Vorabstimmung der Ortslagenerweiterung mit dem Städtebaudezernat bzw.
der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden. Wegen dem
aufstehenden Bewuchs bzw. der angrenzenden Waldfläche hat das Staatliche Forstamt
Schleiden vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die beantragte Erweiterung wird aus
Sicht des Forstamtes befürwortet.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
08.12.2003 – TOP 4 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.