Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
91/2004
15.07.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft
(Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Stellungnahme gemäß § 18 (2) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
zur Herstellung des Benehmens mit den Trägern öffentlicher
Belange
Beschlussvorschlag:
wird aufgrund der Beratung im Ausschuss formuliert!
Sachdarstellung:
Bereits im Februar 2003 hat ein Vertreter der Deutschen Bahn AG das geplante neue Funksystem der Deutschen Bahn (Erstellung von GSM-R-Basisstationen) im Bereich der Eisenbahnstrecke Köln-Trier vorgestellt. Danach sind im Bereich der Gemeinde Kall die Erstellung
von 3 GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft) geplant. Die 3 Standorte sind den
als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen.
Es wird auf die Niederschrift zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 21.02.2003 verwiesen.
Die Gemeinde wurde nunmehr vom Eisenbahnbundesamt (EBA), Köln, mit Schreiben vom
28.06.2004 um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gemäß § 18 (2) AEG gebeten.
Vorlagen-Nr. 91/2004
Seite 2
Eine Plangenehmigung kann gemäß § 18 (2) AEG erteilt werden, wenn
1.
es sich bei dem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handelt, für das nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine UVP durchzuführen ist
2.
mit den TÖB, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden
ist und
3.
Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden
erklärt haben.
Sollte eine Plangenehmigung nicht erteilt werden können, muss ein förmliches Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Des weiteren beantragt die Deutsche Bahn zur Realisierung des Vorhabens die Inanspruchnahme von gemeindlichen Straßen und Wege. Hierzu ist ebenfalls eine Regelung zu treffen.
Zur Darstellung der Vorhaben sind die Erläuterungsberichte der Einladung zu dieser Sitzung
als Anlage 2 beigefügt. Die Standortbescheinigungen der Regulierungsbehörde zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern liegen den Antrags- unterlagen
bei.
Ein Vertreter des Vorhabenträgers (Herr Hauke) wird in der Sitzung zu der Thematik nochmals Stellung nehmen und Fragen beantworten.