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Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb) hier: Stellungnahme gemäß § 18 (2) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Herstellung des Benehmens mit den Trägern öffenlicher Belange)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft 
(Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Stellungnahme gemäß § 18 (2) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
        zur Herstellung des Benehmens mit den Trägern öffenlicher
        Belange) Allgemeine Vorlage (Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft 
(Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb)
hier: Stellungnahme gemäß § 18 (2) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
        zur Herstellung des Benehmens mit den Trägern öffenlicher
        Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 91/2004 15.07.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Erstellung von GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft (Aufbau eines Funksystems für den Eisenbahnbetrieb) hier: Stellungnahme gemäß § 18 (2) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Herstellung des Benehmens mit den Trägern öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: wird aufgrund der Beratung im Ausschuss formuliert! Sachdarstellung: Bereits im Februar 2003 hat ein Vertreter der Deutschen Bahn AG das geplante neue Funksystem der Deutschen Bahn (Erstellung von GSM-R-Basisstationen) im Bereich der Eisenbahnstrecke Köln-Trier vorgestellt. Danach sind im Bereich der Gemeinde Kall die Erstellung von 3 GSM-R-Basisstationen in Kall, Scheven und Urft) geplant. Die 3 Standorte sind den als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen. Es wird auf die Niederschrift zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2003 verwiesen. Die Gemeinde wurde nunmehr vom Eisenbahnbundesamt (EBA), Köln, mit Schreiben vom 28.06.2004 um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gemäß § 18 (2) AEG gebeten. Vorlagen-Nr. 91/2004 Seite 2 Eine Plangenehmigung kann gemäß § 18 (2) AEG erteilt werden, wenn 1. es sich bei dem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handelt, für das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine UVP durchzuführen ist 2. mit den TÖB, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist und 3. Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben. Sollte eine Plangenehmigung nicht erteilt werden können, muss ein förmliches Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Des weiteren beantragt die Deutsche Bahn zur Realisierung des Vorhabens die Inanspruchnahme von gemeindlichen Straßen und Wege. Hierzu ist ebenfalls eine Regelung zu treffen. Zur Darstellung der Vorhaben sind die Erläuterungsberichte der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage 2 beigefügt. Die Standortbescheinigungen der Regulierungsbehörde zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern liegen den Antrags- unterlagen bei. Ein Vertreter des Vorhabenträgers (Herr Hauke) wird in der Sitzung zu der Thematik nochmals Stellung nehmen und Fragen beantworten.