Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW) hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
15.02.17, 15:03
Aktualisiert
17.02.17, 13:07
Info GB (Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW)
hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen) Info GB (Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW)
hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen)

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 210/2017 26.01.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW) hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen Gemäß der §§ 2 und 6 ChemVwV sind die Kreise des Landes NRW für die amtliche Inspektion der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften – auch außerhalb von Apotheken – (Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel) zuständig. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Im Sommer des vergangenen Jahres ist dahingehend eine Gesetzesänderung erfolgt, dass nicht mehr nur anlassbezogene Kontrollen erfolgen, sondern nunmehr 0,1 Regelinspektionen pro 1.000 Einwohner des Kreises und Jahr durchzuführen sind. Im Falle des Kreises Euskirchen sind dies somit 18 bis 19 durchzuführende Regelinspektionen pro Jahr. Hiermit verbunden sind auch zusätzliche regelmäßige Meldungen an die Bezirksregierung Köln, die aktive Mitwirkung an vom Land vorgegebenen Projekten wie z. B. die Überprüfung der Inhaltsstoffe von Modeschmuck im Einzelhandel, sowie regelmäßige Dienstbesprechungen und Fortbildungen. Für die Durchführung der Regelinspektionen ist ein 0,5-Stellenanteil eingerichtet worden. Gemäß den Sachkundevorgaben erfolgt eine Besetzung mit einer pharmazeutisch-technischen Assistentin. Dafür wurden im Rahmen der Nachbesetzung der Stelle Amtsapothekerwesen dortige Aufgabeninhalte innerhalb der Fachabteilung verlagert, so dass ein vakanter Anteil von 0,4-Stelle für die Regelinspektionen genutzt werden kann. Da es sich um eine neue Aufgabe handelt, wurde der hierfür benötigte Zeitaufwand lediglich plausibel geschätzt. Inwieweit sich der Aufgabenzuwachs zusätzlich auch auf den Verwaltungsbereich im Hinblick auf die Durchsetzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften (Einleiten von Bußgeldverfahren, Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz etc.) auswirken wird, kann bislang nicht eingeschätzt werden. Ggfs. wäre auch hier noch weiterer Stellenbedarf gegeben. Gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW, Stand 19.01.2017, Tarifstelle 11.7.1, ist für die Überwachung der Durchführung des Chemikaliengesetzes und der auf das Gesetz gestützten Rechtsverordnungen eine Gebühr im Rahmen von 25 bis 3.000 Euro zu erheben, wenn es sich nicht um Beratungsaufgaben nach § 21 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz handelt. Die Gebühr wird - wie auch in allen anderen Bereichen - nach Verwaltungsaufwand der Fachkraft in Stunden (Stundensatz nach Empfehlung des Landes NRW) zuzüglich Auslagen (Fahrtkosten etc.) erhoben. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) -2-