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Verwaltungsergänzung (Breitbandausbau im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.11.2016
Erstellt
11.11.16, 11:01
Aktualisiert
11.11.16, 11:01
Verwaltungsergänzung (Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / F 30/2016 Datum: 10.11.2016 Breitbandausbau im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der FDP-Fraktion Die o. g. Anfrage der FDP-Fraktion wird verwaltungsseitig wie folgt beantwortet: Aktuell führt der Kreis ein Auswahlverfahren (Ausschreibung) durch, um unter Nutzung der gewährten Investitionsbeihilfen für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell eines oder mehrere geeignete Telekommunikationsunternehmen (Netzbetreiber) zu ermitteln, welche die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens sieben Jahren übernehmen. Ziel des Auswahlverfahrens ist, schnellstmöglich das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen und den Ausbau der Breitbandinfrastruktur sowie die Gesamtinbetriebnahme des Netzes bis spätestens Ende 2018 gemäß den Vorgaben des Bundesförderprogramms zu realisieren. Konkrete Ausbaupläne hinsichtlich der eingesetzten Technik und der Zeitabläufe je Kommune oder Gewerbegebiet werden erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens vorliegen. Die Frist für die Abgabe der indikativen Angebote potentieller Bieter ist der 11.11.2016. Nach Sichtung der eingereichten Angebote folgen Verhandlungen mit geeigneten Telekommunikationsunternehmen, die der Kreis mit technischer und vergaberechtlicher Unterstützung durchführen wird. Am Ende des Verfahrens soll ein Vertrag über den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen stehen, der wiederum noch von der Bundesnetzagentur und den Zuwendungsgebern geprüft werden muss. Es ist geplant, dass der Vertrag bis Ende 2016 vorliegen soll, so dass im Frühjahr 2017 die Ausbauarbeiten starten können. Die Mitverlegung bzw. Nutzung bestehender Infrastrukturen wird im Rahmen der Förderung positiv bewertet und ist daher Gegenstand des Auswahlverfahrens. Auch die zuwendungsrechtlich geforderten Bandbreiten sind in unserem Auswahlverfahren 1:1 umgesetzt. Informationen bzw. Angebote bezüglich der Breitbandversorgung von Neubaugebieten liegen nicht vor. gez. Rosenke