Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.11.2016
Erstellt
11.11.16, 11:01
Aktualisiert
11.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / F 30/2016
Datum: 10.11.2016
Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Die o. g. Anfrage der FDP-Fraktion wird verwaltungsseitig wie folgt beantwortet:
Aktuell führt der Kreis ein Auswahlverfahren (Ausschreibung) durch, um unter Nutzung der gewährten
Investitionsbeihilfen für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell eines oder mehrere geeignete
Telekommunikationsunternehmen (Netzbetreiber) zu ermitteln, welche die notwendige Aufrüstung der
Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens sieben Jahren übernehmen.
Ziel des Auswahlverfahrens ist, schnellstmöglich das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen und
den Ausbau der Breitbandinfrastruktur sowie die Gesamtinbetriebnahme des Netzes bis spätestens
Ende 2018 gemäß den Vorgaben des Bundesförderprogramms zu realisieren. Konkrete Ausbaupläne
hinsichtlich der eingesetzten Technik und der Zeitabläufe je Kommune oder Gewerbegebiet werden
erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens vorliegen. Die Frist für die Abgabe der indikativen
Angebote potentieller Bieter ist der 11.11.2016. Nach Sichtung der eingereichten Angebote folgen
Verhandlungen mit geeigneten Telekommunikationsunternehmen, die der Kreis mit technischer und
vergaberechtlicher Unterstützung durchführen wird. Am Ende des Verfahrens soll ein Vertrag über
den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen stehen, der wiederum noch von der Bundesnetzagentur
und den Zuwendungsgebern geprüft werden muss. Es ist geplant, dass der Vertrag bis Ende 2016
vorliegen soll, so dass im Frühjahr 2017 die Ausbauarbeiten starten können.
Die Mitverlegung bzw. Nutzung bestehender Infrastrukturen wird im Rahmen der Förderung positiv
bewertet und ist daher Gegenstand des Auswahlverfahrens. Auch die zuwendungsrechtlich
geforderten Bandbreiten sind in unserem Auswahlverfahren 1:1 umgesetzt.
Informationen bzw. Angebote bezüglich der Breitbandversorgung von Neubaugebieten liegen nicht
vor.
gez. Rosenke