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Beschlusstext (Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
30 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 01.02.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5.2. Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Realsteuern (RealsteuerhebesatzSatzung) Vorlagennummer: 204/2009 Sodann wird beschlossen: Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380) und des § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 6a des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 12. Januar 2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Hebesätze 1. Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 210 v.H. und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. festgesetzt 2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf festgesetzt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Einstimmig, 4 Enthaltung(en) 440 v.H.